Parlamentskorrespondenz Nr. 892 vom 17.11.2010

Neue rechtliche Grundlage für SchauspielerInnen

Arbeitsverfassung - zahlreiche Detailänderungen beschlossen

Wien (PK) – Durch ein Gesetzespaket des Sozialministeriums, das die mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten fand, wird es unter anderem bezüglich der Mitarbeitermitbestimmung für Jugendliche Verbesserungen geben.

Ein neues Theaterarbeitsgesetz ersetzt das bisherige Schauspielergesetz und modernisiert die betreffenden Bestimmungen. Diese Regierungsvorlage passierte den Nationalrat einstimmig.

Anträge der Opposition zur Arbeitslosenversicherung, zur Frage des österreichischen Arbeitsmarkts ab Mai 2011 und zum Pflegegeld erhielten nicht die erforderliche Mehrheit.

Unterschiedliche Beurteilung der Arbeitsverfassungsgesetz-Novelle

Ob die Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes und anderer Gesetze Verbesserungen bringt, darüber waren sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen einerseits und der Opposition andererseits uneinig. Jedenfalls bringt die Regierungsvorlage zahlreiche Detailänderungen.

Abgeordneter Herbert KICKL (F) bemängelte, dass im Sozialausschuss verhältnismäßig wenige Regierungsinitiativen landen, während gleichzeitig Anliegen der Opposition fortlaufend vertagt würden. Die Opposition mache, so wie von der Regierung immer wieder gefordert, Vorschläge, doch die Regierung beschränke sich darauf, diese zu ignorieren. Zum Thema selbst merkte der Redner an, es handle sich um einen Bauchladen an Änderungen und Anpassungen, was teilweise gar nicht einmal so schlecht sei, doch gebe es auch Aspekte, die nicht die Zustimmung seiner Fraktion finden könnten, da diese real einen Sozialabbau bedeuten würden.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) unterstrich, dass das Arbeitsverfassungsgesetz den Betriebsräten ein gutes Instrumentarium in die Hand gebe, wofür man europaweit beneidet würde. Diese Regelungen würden nun neuerlich verbessert, weshalb die Vorlage zu begrüßen sei, so die Rednerin, die für ihre Ansicht konkrete Beispiele anführte. Sie dankte dem zuständigen Minister und den Sozialpartnern dafür, dass diese Lösung zustande kommen konnte, ehe sie den Betriebsräten in Österreich für ihre Tätigkeit ihre Anerkennung aussprach.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) bezeichnete die geplanten Änderungen bei den Zielvereinbarungen, die bislang auf einem sehr transparenten System fußten, als kontraproduktiv. Hier komme es zu einer realen Verschlechterung, was ihre Fraktion nicht akzeptieren könne. Diese Vorlage sei nichts anderes als ein Burnout-Förderungsgesetz und sei daher abzulehnen. Das sehe auch die GPA so, die einen entsprechenden Beschluss gefasst habe, sodass es umso beschämender sei, dass deren Vertreter, der Abgeordnete Katzian, hier nicht anwesend sei.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) meinte, ein Teil der Bedenken der Oppositionsredner sei nachzuvollziehen, doch teile er die Schlussfolgerungen der Vorredner nicht. Er sei vielmehr überzeugt, dass bei der Vorlage das Positive überwiege, weshalb er für dessen Annahme eintrete.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER sagte, es seien in diesem Entwurf Punkte enthalten, welche die Stellung des Betriebsrats stärkten. Man habe gute Mitwirkungsrechte, die sicherstellten, dass es zu keinen negativen Auswirkungen kommen könne, da sich im Ergebnis an den Kernpunkten der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nichts ändere. Insgesamt gebe es gravierende Verbesserungen, weshalb er um Zustimmung zu dieser Novelle ersuche.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) sah hingegen eine massive Einschränkung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats, weshalb seine Fraktion diesem Gesetz nicht zustimmen könne und werde.

Abgeordneter Franz RIEPL (S) sprach hingegen von einer konkreten Qualitätsverbesserung, die sich in die bisherige Geschichte der Novellen dieses Gesetzes einreihe, die gleichfalls das Gesetz optimiert hätten. Die Informationspflicht an den Betriebsrat werde verbessert, ebenfalls würden langjährige Forderungen der Gewerkschaftsjugend erfüllt. Die Vorlage sei daher zu begrüßen. Generell sei es gut, BetriebsrätInnen zu haben, dies sei im Interesse der ArbeitnehmerInnen.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) sah in der geplanten Änderung des Paragraphen 96 tatsächlich eine Beschneidung der Rechte des Betriebsrats, allerdings anerkenne er, dass es in dieser Regierungsvorlage auch Verbesserungen gebe. Dennoch werde seine Fraktion dem Entwurf keine Zustimmung geben, da in zentralen Punkten nicht jene Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die im Zuge einer Modernisierung und Effektivierung des Arbeitsrechts wünschenswert gewesen wären.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) erklärte, die Regierungsvorlage bedeute eine Gesamtverbesserung des Arbeitsrechts. So werte man die Möglichkeiten der Mitbestimmung von Jugendlichen auf, wie man auch die Kompetenzen des Betriebsrats weiter ausbaue. Schließlich würden die Informationsrechte des Betriebsrats markant verbessert, womit Geheimniskrämerei der Vergangenheit angehören werde.

In einer getrennten Abstimmung in zweiter Lesung, die namentlich vorgenommen wurde, wurden in Artikel I, die Ziffern 11 und 12 mit 100 gegen 68 Stimmen mehrheitlich angenommen. Die Ziffern betreffen die Einschränkung der zwingenden Mitbestimmung in Bezug auf die Einführung von Leistungsentgelten auf Akkord-, Stück- und Gedinglöhne sowie akkordähnliche Prämien und Entgelte. Die gesamte Vorlage wurde in dritter Lesung mehrheitlich beschlossen.

Gesetz für SchauspielerInnen wird auf neuen Beine gestellt

Die gesetzliche Grundlage für SchauspielerInnen wird durch das Theaterarbeitsgesetz auf neue Beine gestellt. Die Vorlage wurde von allen RednerInnen einhellig begrüßt.

Abgeordnete Sonja ABLINGER (S) sprach von einer dringend nötigen Änderung eines veralteten Gesetzes. Das ursprüngliche Gesetz habe eine Reihe sexistischer Passagen enthalten, die nun endlich beseitigt worden seien. Zudem habe man die Gelegenheit genutzt, eine Reihe europarechtlicher Vorgaben in das Gesetz einzuarbeiten, was gleichfalls zu begrüßen sei.

Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) unterstrich die Ausführungen ihrer Vorrednerin und nannte die Vorlage eine wesentliche Verbesserung für die betroffenen Künstlerinnen und Künstler. Diese brächten Österreich entsprechendes Renommée, sie sollten daher von staatlicher Seite auch entsprechend unterstützt werden. Im Übrigen entspräche die Vorlage auch einer europarechtlichen Vorgabe, betonte die Rednerin.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) erinnerte daran, dass es auf diesem Gebiet seit 1922 zu keinen Änderungen mehr gekommen sei. Damals habe es aber nur eine Handvoll BühnenschauspielerInnen gegeben, mittlerweile sei die Zahl entsprechend gestiegen. Der Mandatar nannte konkrete Beispiele, die gleichfalls einer nachhaltigen Verbesserung bedürften und votierte dafür, dass auch für FilmschauspielerInnen ähnliche Verbesserungen geschaffen werden sollten.

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER dankte allen Fraktionen dafür, dass das Theaterarbeitsgesetz den Ausschuss mit Stimmeneinhelligkeit passieren konnte. Was die von Abgeordnetem Zinggl angesprochene Gruppe der FilmschauspielerInnen betreffe, liefen die Gespräche bereits. Mit der heutigen Beschlussfassung habe man einen weiteren Schritt in Richtung Absicherung von Kunstschaffenden gemacht, es gelte aber noch weitere zu setzen, betonte Hundstorfer.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zur Modernisierung des gesetzlichen Rahmens für TheaterschauspielerInnen an. Es gelte aber auch die Rechte der Filmschaffenden im Auge zu behalten und auszubauen, stand für sie ebenfalls fest.

Mandatarin Christine LAPP (S) hob die Vorteile der neuen Regelungen gegenüber dem Schauspielergesetz 1922 hervor. Sie vertrat die Auffassung, dass es einer sozialrechtlichen Absicherung aller Kunstschaffenden bedarf.

Der Entwurf wurde einstimmig angenommen.

Führt die Öffnung des Arbeitsmarkts zu Sozialdumping?

Die drei auf der Tagesordnung folgenden Anträge der FPÖ wurden von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt. Zunächst stand die Initiative zum Arbeitslosenversicherungsgesetz auf der Tagesordnung, worin es um die Änderungskündigung geht. Weiters stellen sich die F-Abgeordneten gegen den Bezug von Arbeitslosengeld für straffällig gewordene AsylwerberInnen und schließlich verlangt die FPÖ, die Öffnung des Arbeitsmarkts für BürgerInnen aus den neuen EU-Staaten weiter aufzuschieben.

F-Mandatar Herbert KICKL übte scharfe Kritik am Auslaufen der Schutzbestimmungen für den heimischen Arbeitsmarkt mit Mai 2011: Damit "entweihe" die Regierungskoalition im kommenden Jahr den Tag der Arbeit, stand für ihn fest. Bei der SPÖ könne man deshalb aber immer noch Reste eines "schlechten Gewissens" feststellen, während die ÖVP "Lobgesänge" auf die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts anstimme. Für Kickl stand außer Frage, dass eine Verlängerung der Übergangsfristen notwendig ist. Es gelte jetzt zu handeln, ehe es zu spät ist, schloss er.

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) beschäftigte sich mit dem Antrag der FPÖ betreffend Streichung des Arbeitslosengeldes für straffällig gewordene AsylwerberInnen. Die Zielrichtung dieser Initiative konnte er jedoch nicht verstehen: AsylwerberInnen bezögen größtenteils kein Arbeitslosengeld und würden bei Straffälligkeit ohnehin zumeist abgeschoben, stellte er fest.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) konnte nicht verstehen, warum man das Problem straffällig gewordener AsylwerberInnen negiere. Dieses bestehe, bekräftigte er, und das bestätigten auch Experten wie der Integrationsbeauftragte des Landes Tirol. Wer nach Österreich komme, weil er Schutz brauche, sei willkommen. Es gehe aber nicht an, so Huber, dass straffällig gewordene AsylwerberInnen auf Kosten des Staates lebten.

Für Abgeordneten Martin BARTENSTEIN (V) stand fest, dass Verträge eingehalten werden müssen. Das gelte auch in Hinblick auf die bevorstehende Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts. Eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist, die das europäische Grundrecht der Freizügigkeit beschneide, sei innerhalb der EU nicht argumentierbar, zumal sich der österreichische Arbeitsmarkt gut entwickelt habe. Den Vorwurf, dass man damit Sozialdumping Vorschub leiste, wies Bartenstein strikt zurück.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) konnte nicht verstehen, wie man argumentieren könne, dass Verträge einzuhalten sind, wenn man permanent auf anderen Gebieten vertragsbrüchig werde. Der österreichische Arbeitsmarkt, der sich nun positiv entwickle, müsse geschützt bleiben, stellte der Redner fest. Das hätten früher auch VertreterInnen der SPÖ gefordert, schloss Neubauer.

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER stellte fest, dass jeder Staat Übergangsfristen zur Öffnung seines Arbeitsmarkts ausgehandelt habe. Derzeit gestalte sich die Situation so, dass Österreich das einzige Land innerhalb der Europäischen Union sei, das die eingeräumten Fristen ganz ausschöpfe. Man habe außerdem auch die niedrigste Arbeitslosenquote vorzuweisen, hielt Hundstorfer in Richtung von FPÖ und BZÖ fest. Dass Wanderungsbewegungen – in beide Richtungen – festzustellen sind, stehe außer Frage. Wichtig sei vielmehr, die Einhaltung der Kollektivverträge im Auge zu behalten, meinte Hundstorfer.

Abgeordnetem Huber entgegnete er, dass mit 9. November 2010 98 AsylwerberInnen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten. Wie viele davon eine Strafe abgesessen haben, darüber wäre keine Auskunft erteilt worden. Es stehe aber fest, dass AsylwerberInnen nach Absitzen einer Strafe abgeschoben werden, sofern keine humanitären Gründe dagegen sprechen.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) begrüßte die Ablehnung der drei F-Anträge durch die Regierungsparteien. Dem Problem der Änderungskündigung müsse man sich zwar annehmen, doch lasse der diesbezügliche Antrag noch zu viele Fragen offen. Was die Forderung nach Streichung des Arbeitslosengeldes für AsylwerberInnen, die straffällig geworden sind, anbelange, so zeige er, dass die Arbeit der FPÖ nicht auf einer seriösen Grundlage basiere. Der Antrag stelle schließlich auf eine äußerst kleine Gruppe ab, argumentierte Schatz. Die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts stehe unweigerlich bevor, weshalb es auch Maßnahmen – wie die Verabschiedung eines Mindestlohngesetzes – zu treffen gelte. Was die FPÖ in ihrem Antrag fordere, sei aber nicht zielführend, schloss sie.

Für Abgeordneten Sigisbert DOLINSCHEK (B) stand fest, dass die Lohnniveaus der Nachbarstaaten nicht ausreichend gestiegen sind, um einer Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts das Wort reden zu können. Man habe schließlich dafür Sorge zu tragen, dass die heimischen Standards nicht nach unten revidiert werden. Ein kontrollierter Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften sei wichtig, doch müssten dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen, zu denen auch eine angemessene Bezahlung gehöre, geschaffen werden, forderte Dolinschek.

Auch S-Mandatar Johann HECHTL kam auf die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts im Mai 2011 zu sprechen. Man nehme dieses Thema sehr ernst, meinte Hechtl, weshalb man bereits einige wesentliche diesbezügliche Initiativen gesetzt habe. Was die Arbeitslosenquote betreffe, sei man derzeit "Europameister", sodass man laut seiner Einschätzung einer Öffnung zuversichtlich entgegenblicken könne. Auch wäre es nicht möglich und sinnvoll, die Übergangsfrist weiter zu verlängern, stellte Hechtl fest.

B-Abgeordneter Gerald GROSZ übte scharfe Kritik an der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung. Ob man eine Frist von sieben Jahren erreichen werde, sei bei früheren Verhandlungen nicht sicher gewesen. Man habe es aber versucht und einen Erfolg erzielt, hielt Grosz in Richtung Sozialminister Hundstorfer fest. Der Bundesminister müsse in Brüssel schließlich für österreichische Interessen eintreten, erinnerte Grosz.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) plädierte dafür, die Freizügigkeit als Grundrecht anzuerkennen. In vielen Bereichen sei Österreich schon jetzt auf Saisonniers angewiesen, hielt er den Kritikern der Arbeitsmarktöffnung entgegen. Blicke man in die Zeit des 19. Jahrhunderts zurück, erkenne man, dass ÖsterreicherInnen und BürgerInnen aus den Nachbarländern schon früher Seite an Seite gearbeitet haben. Es seien totalitäre Regime gewesen, die dieses Miteinander beeinträchtigt und zerstört haben, hielt Schmuckenschlager fest.

Die drei Entschließungsanträge der FPÖ blieben in der Minderheit.

Anträge zur Verbesserungen beim Pflegegeld abgelehnt

Forderungen nach Verbesserungen beim Pflegegeld bildeten den Abschluss der heutigen Sozialdebatte. Die FPÖ verlangen zum einen eine Inflationsanpassung des Pflegegelds, die Grünen eine jährliche Valorisierung des Pflegegelds.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) zeigte sich davon überzeugt, dass die Inflationsanpassung des Pflegegelds eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Es dürfe außerdem nicht als "Almosen" betrachtet werden, zumal die ältere Generation die Republik aufgebaut habe. Die von ihm angeführten Fallbeispiele illustrierten aber, dass die BezieherInnen sich oft selbst als AlmosenempfängerInnen erlebten. Außerdem bestünden Probleme beim derzeit praktizierten System der Pflegegeldeinstufung, kritisierte Vock.

Auch S-Mandatarin Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG stellte fest, dass es einheitlicher Kriterien beim Zugang zum Pflegegeld brauche. Was die vorliegenden Anträge anbelange, seien sie zwar nachvollziehbar, doch müsse man darauf achten, dass das System leistbar bleibe. Eine jährliche Valorisierung des Pflegegelds sei derzeit schlicht nicht zu finanzieren, stellte die Rednerin fest. Königsberger-Ludwig erinnerte in diesem Zusammenhang aber auch daran, dass man im Vorjahr – trotz angespannter finanzieller Situation – eine gestaffelte Erhöhung des Pflegegelds vorgenommen hat.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) meinte in Richtung Koalition, so leicht könne man sich nicht "herausreden". Er weigere sich zu akzeptieren, dass man, um die Krise zu bewältigen, beim Pflegegeld sparen müsse, sagte er. Das Pflegegeld sei mangels regelmäßiger Valorisierung ohnehin schon in der Vergangenheit "eine Geschichte der Einsparung" gewesen. 

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) zeigte gewisses Verständnis für die Forderung nach einer jährlichen Valorisierung des Pflegegelds, erinnerte gleichzeitig aber daran, dass auch zu Zeiten der schwarz-blauen Regierung aus verschiedenen Gründen auf eine regelmäßige Inflationsanpassung verzichtet worden ist. Zudem machte er geltend, dass das Pflegegeldsystem in Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern großzügig gestaltet sei. Es gebe einzelne Härtefälle, räumte Donabauer ein, man könne aber nicht von einer "großen Schieflage" sprechen.

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER schloss sich den Ausführungen von Abgeordnetem Donabauer an und wies darauf hin, dass Österreich das einzige Land der Welt sei, wo 5,1 Prozent der Bevölkerung Pflegegeld beziehe. Auch im kommenden Jahr werde nicht weniger Geld für die Pflege zur Verfügung stehen, bekräftigte er, es gehe lediglich darum, den Kostenzuwachs einzudämmen.

Den künftig schwierigeren Einstieg in das Pflegegeldsystem verteidigte Hundstorfer mit dem Hinweis, dass derzeit nur 13 Prozent der Personen in der Pflegestufe 1 soziale Pflegedienste zukaufen würden. Die anderen versorgten sich selbst bzw. würden von Angehörigen unterstützt. In Richtung Abgeordnetem Vock merkte der Minister an, es gebe pro Jahr 60.000 Anträge auf Pflegegeld, dabei könnten einzelne Problemfälle vorkommen.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) warf Sozialminister Hundstorfer vor, die geplanten Budgeteinsparungen zu beschönigen. Sie betonte, das Pflegegeld sei eine wichtige Leistung und trage auch dazu bei, einen stationären Aufenthalt von pflegebedürftigen Personen zu vermeiden. Haubner zeigte kein Verständnis dafür, dass es zwar für Parteien- und andere Förderungen jährliche Inflationsanpassungen gebe, nicht aber für das Pflegegeld.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) wies auf aktuelle Studien hin, wonach die Kosten für Sachleistungen im Pflegebereich bis zum Jahr 2020 um 600 Mio. € steigen werden. Gleichzeitig werde ein zusätzlicher Bedarf von 13.000 Fachkräften prognostiziert.

Bei der Abstimmung wurden die ablehnenden Berichte des Sozialausschusses über den Antrag der FPÖ und den Antrag der Grünen mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen.

(Fortsetzung Nationalrat)