Parlamentskorrespondenz Nr. 405 vom 28.04.2011

Opposition verlangt: Vorratsdatenspeicherung zurück an den Start

Antrag auf Absetzung von der NR-Tagesordnung von Koalition abgelehnt

Wien (PK) – Die Vorratsdatenspeicherung, Tagesordnungspunkt zwei und drei der heutigen Sitzung des Nationalrats, führte bereits vor der Vorstellung der neuen Regierungsmitglieder zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Regierungsfraktionen und Opposition. Im Rahmen einer Einwendung gegen die Tagesordnung übten RednerInnen von FPÖ, Grünen und BZÖ massive Kritik an der geplanten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Sie äußerten tiefgreifende verfassungs- und grundrechtliche Bedenken unter Hinweis auf das Expertenhearing im Ausschuss, warnten vor dem "gläsernen Menschen" und verlangten, die beiden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen, bzw. die Gesetzesentwürfe gänzlich zurückzunehmen. Abgeordnete von SPÖ und ÖVP machten geltend, dass es sich um eine Umsetzung eine EU-Richtlinie handle, dass die Regelung dazu diene, Täter im Bereich der Kinderpornografie und des Terrorismus ausforschen zu können, und dass man in Form von Abänderungsanträgen der Kritik von ExpertInnen Rechnung getragen habe. Der Antrag, die beiden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen, wurden von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt.

Am Beginn wurde Staatssekretär a.D. Reinhold Lopatka (V) als neuer Abgeordneter angelobt. Er folgt Abgeordnetem Jochen Pack (V) auf dem Mandat.

Eingeleitet wurde die Einwendung gegen die Tagesordnung durch Abgeordneten Peter WESTENTHALER (B). Namens des BZÖ beantragte er, die Punkte zwei und drei von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abzusetzen, weil sie der Umsetzung jener EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in heimisches Recht dienen, die der Redner als einen "Anschlag auf die Grund- und Freiheitsrechte" bezeichnete. Die EU selbst habe die Richtlinie, die ÖVP und SPÖ in das österreichische Recht einführen wollen, für obsolet erklärt, sagte Westenthaler.

Was zur Terrorbekämpfung vorgesehen war, gehe nun weit über diesen Zweck hinaus, warnte Westenthaler und kritisierte die Absicht, Handy- und PC-Daten, E-Mails und SMS sechs Monate lang zu speichern und bei jedem Verdacht, nicht nur bei Terrorverdacht, ohne richterliche Kontrolle verwenden zu können. Das würde das Ende des Redaktionsgeheimnisses, des Ärzte- und Anwaltsgeheimnisses bedeuten, klagte Westenthaler, der von einem "Großangriff auf die Grund- und Freiheitsrechte" sprach und es als eine "Pervertierung der Demokratie, des Rechtsstaates und des Parlamentarismus" sah, würde man eine EU-Richtlinie umsetzen, die von der EU selbst wegen Grundrechtsbedenken für obsolet erklärt worden sei.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) warf Abgeordnetem Westenthaler vor, in seinen Argumentationen "Kraut und Rüben zu vermischen" und erinnerte ihn überdies daran, dass die von ihm kritisierte EU-Richtlinie einst von der BZÖ-Ministerin Karin Gastinger auf EU-Ebene mit beschlossen worden sei. Diese Richtlinie sei nun Teil des europäischen Rechts und müsse von Österreich umgesetzt werden, wenn man Strafzahlungen in der Höhe 30 Mio. € vermeiden wolle. Anträge, die die Bedenken Westenthalers ausräumen, werden Gegenstand der heutigen Debatte sein, kündigte Jarolim an und forderte das BZÖ auf, ihre Desinformation der Bevölkerung einzustellen. 

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) erinnert demgegenüber an die vernichtende Kritik, die viele Experten im Justizausschuss an dem Gesetzesvorschlag geübt haben, der heute im Nationalrat verabschiedet werden soll. Dieses Gesetz widerspreche auch den Grundsätzen der SPÖ, sagte Fichtenbauer und zeigte sich verwundert über Bereitschaft der Sozialdemokratie, "den Weg zum gläsernen Menschen in der Republik Österreich einzuschlagen".

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) bezeichnete die Vorgangsweise des BZÖ als ein durchsichtiges Manöver und als Missbrauch der Geschäftsordnung. Die Tagesordnung sei einvernehmlich festgelegt worden. Über inhaltliche Fragen zum Thema Vorratsdatenspeicherung werde man in der Debatte sprechen können, sagte Donnerbauer und wies ebenfalls auf den Abänderungsantrag hin, der dafür sorgen werde, dass bei der Verwendung von Vorratsdaten die klare Kontrolle durch die Justiz gewährleistet ist. Die Speicherung hielt Donnerbauer für notwendig, um Täter im Bereich der Kinderpornografie und des Terrorismus ausforschen zu können.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) hielt den Absetzungsantrag des BZÖ für berechtigt, weil die EU selbst nicht mehr hinter ihrer Richtlinie stehe und eine Evaluierung angeordnet hat. Experten halten diese Richtlinie nicht für grundrechtskonform und lehnen ihre Umsetzung ab, erinnerte Steinhauser und wandte sich grundsätzlich gegen die Logik der Vorratsdatenspeicherung, die, würde man ihr folgen, dazu führen müsste, auch jeden Brief eines Bürgers aus Sicherheitsgründen zu dokumentieren und an jeder Straßenecke einen Spitzel aufzustellen. All das sei abzulehnen und mit keinem Sicherheitsargument zu rechtfertigen, meinte der Redner und verwies auf das Beispiel Deutschland, wo die Verwendung von Vorratsdaten die Aufklärungsquote der Polizei nicht verbessert hat.

Abgeordneter Johann MAIER (S) sprach sich entschieden für die Sicherung der Grundrechte und dafür aus, die in Diskussion stehende EU-Richtlinie auf europäischer Ebene zu bekämpfen. Sie habe nur deshalb in Kraft treten können, weil die BZÖ-Ministerin Karin Gastinger ihr im Rat der JustizministerInnen zugestimmt hat, erinnerte Maier. Nun sei diese Richtlinie aber Teil des europäischen Rechtsbestandes und müsse auch von Österreich umgesetzt werden. Die einzige Instanz, die die Grundrechtskonformität der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung prüfen könne, sei der europäische Gerichtshof, hielt Abgeordneter Maier fest.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) sprach von "olympiareifen Verbiegungen" des SPÖ-Datenschutzsprechers Maier und erinnerte seinen Vorredner an die Kritik des von der SPÖ selbst nominierten Experten an der EU-Richtlinie im Justizausschuss. Auch Stadler warf der Regierung vor, eine EU-Richtlinie verwenden zu wollen, um BürgerInnen bespitzeln zu können. Laut Expertenmeinung gebe es keinen Grund, eine nicht grundrechtskonforme EU-Richtlinie umzusetzen.

Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) riet dazu, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, weil Österreich nicht länger zuwarten könne. Sollte es aufgrund der Evaluierung zu einer Änderung der EU-Richtlinie kommen, werde man sich neuerlich mit diesem Thema befassen müssen. Der bereits vorliegende Abänderungsantrag sehe jedenfalls vor, dass Behörden nur mit richterlicher Genehmigung auf Vorratsdaten zurückgreifen dürfen, bei der Staatsanwaltschaft werde ausdrücklich das Vier-Augen-Prinzip vorgesehen.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) meinte, der vorliegende Gesetzesentwurf habe mit der EU-Richtlinie nur wenig zu tun und appellierte an die Abgeordneten, die Grundrechte zu schützen. Sicherheit stelle einen großen Wert dar, es sei aber eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments, die Grundrechte zu verteidigen, hielt Stefan fest und warnte vor weiteren Anschlägen auf Grundrechte in den Bereichen Bankdaten und Fluggastdaten. Es sei nicht einzusehen, dass bei jeder Flugbewegung einer Person 19 Daten gespeichert werden.

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) warnte ebenfalls vor der "flächendeckenden Einführung eines Bespitzelungssystems", das sie an längst überwunden geglaubte Zeiten erinnere. Die EU-Richtlinie, die heute umgesetzt werden soll, widerspreche der EU-Grundrechte-Charta. Richtlinien, die den Menschenrechten widersprechen, dürfen nicht umgesetzt werden, sagte Moser und wandte sich entschieden gegen jeden Missbrauch der Vorratsdatenspeicherung.

Für Abgeordneten Herbert SCHEIBNER (B) stand fest, wozu man die seiner Meinung nach grundrechtswidrige Umsetzung der EU-Richtlinie tatsächlich brauche: Sie legitimiere die "Bespitzelung" von StaatsanwältInnen und OppositionspolitikerInnen. Kritik übte Scheibner auch an der Nicht-Einhaltung des im Justizausschuss gegebenen Versprechens, die Opposition in die Überarbeitung der Gesetzesvorlage einzubeziehen. Das Ergebnis dieses Prozesses sei außerdem keineswegs zufriedenstellend, denn was vorliege, ermögliche "Bespitzelung" auf Anzeige und eröffne der "Vernaderung" Tür und Tor. Dass man diese äußerst sensible Materie nicht einmal einer Begutachtung zugeführt habe, hielt Scheibner für nicht tragbar.

F-Abgeordneter Gerhard DEIMEK übte Kritik an der sicherheitspolitischen Linie der Europäischen Union: Gegen Sicherheitsrisiken durch illegale Einwanderung unternehme sie zwar nichts, doch verlange sie unter anderem die Sammlung sensibler Daten, die der "Bespitzelung" der eigenen Bevölkerung durch die Staatsanwaltschaften dienten. Damit sei aber das Ziel, Sicherheit vor terroristischen Akten herzustellen, nicht erreichbar, stand für Deimek fest, der nicht einsehen wollte, dass Österreich als Nettozahler in der EU "devot auf dem Boden kriechen" müsse.

G-Mandatar Peter PILZ übte scharfe Kritik an der Forderung der FPÖ, die "Staatsanwaltschaften kalt zu stellen", denn das sei ein "Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit". Allerdings könne man auch nicht einsehen, dass sich das neue Regierungsteam lieber selbst feiere als einen Beitrag zur gegenständlichen Debatte zu leisten. Pilz warf in diesem Zusammenhang die Frage auf, wer mittels vorliegender Gesetzesbestimmungen überwacht werden soll. Er gehe davon aus, dass man mit diesem Instrument nicht gegen wirklich Verdächtige vorgehen wolle, sondern unbescholtene BürgerInnen einer Überwachung unterwerfe. Bundesregierung und ÖVP sollte aber eher dafür Sorge tragen, dass Korruptionsfälle im Umfeld der Politik aufgeklärt werden, forderte Pilz.

Abgeordneter Otto PENDL (S) wollte zu einer faktenbasierten Diskussion zurückkehren. Dass man ein Vier-Augen-Prinzip bei Staatsanwaltschaften und Polizeiorganen einführe, sei schließlich eine klare qualitative Verbesserung im Sinne der Grundrechte, führte er aus. Ablehnen müsse man die "en passant"-Verurteilung von Justiz und Polizei durch Abgeordnete der Oppositionsparteien. Der erst kürzlich im Parlament diskutierte Bericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen habe schließlich aufgezeigt, dass die zuständigen Organe durchaus maßvoll mit ihnen umgehen, schloss Pendl. (Fortsetzung Nationalrat)