Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 172

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rekt und wirksam sind, aber Anlaß zu Fehlinterpretationen geben; mangelnde Flexibilität in der Budgetaufteilung; mangelhafte Professionalisierung des Nachwuchses im kreativen und im produktionstechnischen Bereich. – Frau Kollegin Mühlwerth! Sie sehen also, es sind durchaus auch kritische Anmerkungen zu diesem Gesetz zu machen!

Aufgrund dieser festgestellten Mängel und Probleme in der Vollziehung des geltenden Gesetzes wurde bereits Ende 1996 ein Expertenhearing durch den Kulturausschuß des Nationalrates zur Lage des österreichischen Films und der österreichischen Filmwirtschaft durchgeführt. Ein weiteres Expertenhearing fand im Juli des Vorjahres statt. Ich möchte einige der Äußerungen, die dabei gemacht wurden, mit Ihrer Zustimmung auszugsweise zitieren, da ich nach dem Studium des gegenständlichen Protokolls eine Feststellung, die fast identisch mit der der Obfrau der Kulturausschusses Dr. Heide Schmidt ist, treffen kann. Sie verlieh im Hinblick auf die Ausführungen der Experten ihrem Erstaunen darüber Ausdruck, daß bei diesen Hearings mehr oder weniger der Eindruck vermittelt wurde, als wäre alles in Ordnung. Änderungs- oder Verbesserungswünsche haben sich mehrheitlich und nahezu ausschließlich auf Geld bezogen.

Die grundsätzlichen Statements dieser Hearings verdeutlichen allerdings sehr ausführlich den nicht zu unterschätzenden Stellenwert und die Lage des österreichischen Films. So hat Michael Wolkenstein ausgeführt: "Film ist eines der wichtigsten Medien, um ein Land und seine Identität bekannt zu machen. Dessen Verbreitung, nicht nur im Kino, sondern genausogut über Fernsehen, über neue Medien, über neue Träger, ist einer der wesentlichsten Wege, um einem großen Menschenkreis die eigene Lebensart darzubringen, Identitäten vorzugeben. Film ist außerdem Ausdruck künstlerischer Darstellung und nicht zu vergessen ein Wirtschaftsfaktor, ein Beschäftigungsfaktor."

Mag. Gerhard Schedl vom Österreichischen Filminstitut stellte fest: "1955/56 hatte das Kino in Österreich ungefähr 130 Millionen Zuschauer, es gab ungefähr 1 200 Kinobetriebe. Ende der achtziger beziehungsweise Anfang der neunziger Jahre hat sich die Situation ebenso gravierend verändert: Mit der Liberalisierung der Gewerbeordnung gab es statt 150 Produzenten plötzlich 700, wovon 100 pro Woche wechselnde Personen und Firmen waren. Im gleichen Tempo, in dem die Zahl derer, die Filme produzierten, größer wurde, wurde die Zahl derer, die Eigeninitiativen setzten, geringer."

Herbert Fux dankte dem österreichischen Staat dafür, "daß er nach dem Zusammenbruch der Filmwirtschaft in den sechziger Jahren durch das massive Auftreten des Fernsehens mit dem Filmförderungsgesetz die Filmwirtschaft, die Filmschaffenden und alles, was damit zusammenhängt, gerettet hat."

Andreas Rudas, damals Generalsekretär des ORF, führte aus: "Der Gesamtauftrag des ORF und des österreichischen Filmschaffens beläuft sich derzeit auf zirka 800 Millionen Schilling, das sind zirka 50 Prozent des gesamten wirtschaftlichen Aufkommens. Der reine Auftragsproduktionsbeitrag hat sich von 1994 von 500 Millionen Schilling netto – das ist das, was der ORF dazuzahlt – auf 615 Millionen Schilling netto im Jahre 1996 gesteigert."

So gibt es eine Reihe positiver Stellungnahmen aus diesem Expertenhearing. Ich könnte Ihnen noch eine ganze Menge daraus zitieren.

Dieser kurze Abriß von Expertenmeinungen verdeutlicht meiner Auffassung nach sehr anschaulich die Lage des österreichischen Films, die wohl verbesserungswürdig, aber nicht hoffnungslos erscheint.

Zusätzlich zu den Expertenhearings fanden auf Initiative des Bundeskanzleramtes mit Vertretern des Dachverbandes der österreichischen Filmschaffenden mehrere informelle Beratungen über den gegenständlichen Entwurf statt. Vorbedingungen für die in Aussicht genommene Novellierung des Filmförderungsgesetzes waren dabei: die Beibehaltung einer umfassenden Förderung des österreichischen Filmwesens nach kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten als Zweck des Filminstituts, die Beibehaltung der Fondskonstruktion, die Bevorzugung und verstärkte Förderung des künstlerisch und wirtschaftlich erfolgreichen Films durch Ausbau der Referenzfilmförderung zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Produzenten und der kontinuierlichen Pro


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