Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 37

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gierigmachen von Kindern und Jugendlichen auf Museen, auf Ausstellungen muß schon in der Schule erfolgen, denn man kann nicht früh genug beginnen, sich mit den kulturellen Einrichtungen unseres Landes auseinanderzusetzen.

Deshalb sollte man überlegen, den Zugang zu den Museen für Schülerinnen und Schüler auch über neue Medien zu eröffnen. Es war ein richtiger Schritt, Frau Bundesministerin, daß die Schulen an das Internet angebunden wurden. Ich halte das für die Zukunft für sehr bedeutend, und ich glaube, daß der Einsatz dieser neuen Medien im Museumsbereich und durch die Verknüpfung mit den schulischen Einrichtungen bei den Jugendlichen neue Interessen wecken können.

Eine Einrichtung, auf die ich als Wiener ganz besonders stolz bin – aber natürlich nicht nur als Wiener, sondern auch als Abgeordneter, der für bundesweite Interessen zu sorgen hat –, ist die Einrichtung des Museumsquartiers, ein Projekt, das über lange Jahre immer wieder revidiert, erweitert, korrigiert wurde, aber jetzt letzten Endes doch vor der Umsetzung steht, ein Projekt, das die Ministerien gemeinsam mit der Stadt Wien verfolgen. Ich bin überzeugt davon, daß die verschiedensten Einrichtungen, die im Museumsquartier beheimatet sind, wie zum Beispiel das Museum moderner Kunst, die Stiftung Ludwig – leider nicht mit mir verwandt –, das Leopold-Museum, das Kunst- und Veranstaltungszentrum, das Naturhistorische Museum, Abteilung Ökologie, das Kindermuseum und das Architekturzentrum, neue Zielgruppen der Stadt ansprechen, aber auch im touristischen Bereich neue Akzente für unsere Stadt, für uns Land setzen können. Die provisorisch zugelassenen Einrichtungen im jetzigen Museumsquartier – zum Beispiel Kunstraum Wien oder auch das Depotzentrum für zeitgenössische Kommunikation – haben ja gezeigt, daß es eine sehr starke Nachfrage auch in diesem Bereich der modernen Kunst gibt.

Das Museumsquartier als größter Museumsneubau der Republik sollte sich vor allem der kulturellen Vielfalt widmen und eine starke Gegenwartsorientierung aufweisen. Im Bericht sehe ich einige Hinweise auf diese vielfältige Kulturform, die man sich vorstellt. Ich hoffe, Frau Bundesministerin, daß Sie darauf achten, daß das dann auch in der Umsetzung so sein wird.

Als Aufgaben der Museen ist im Gesetz festgelegt, daß die Museen sich vor allem um das Sammeln, Bewahren, Erschließen, Forschen und Ausstellen kümmern sollen. Die Durchführung der Aufgaben muß auch überprüft werden. Ich teile Ihre Einschätzung, Frau Bundesministerin, daß man auch eine Evaluierung dieser Aufgaben vornehmen soll, und wir sind ja übereingekommen, daß man bei der Evaluierung der Forschung beginnt. Ich halte das für wichtig, man sollte die Evaluierung allerdings nicht nur an quantitativen Kriterien messen – zum Beispiel an Besucherzahlen –, sondern auch an qualitativen Herausforderungen. Aber ich gehe davon aus, daß Sie diese meine Einschätzung teilen.

Bewährt hat sich meiner Einschätzung nach auch die Teilrechtsfähigkeit, die vor allem im Bereich der Bundesmuseen eingerichtet wurde. Der Bericht zeigt ganz deutlich, daß die Einnahmen durch die Teilrechtsfähigkeit sehr stark zugenommen haben. Es ist – da muß ich meiner Vorrednerin ein wenig widersprechen –, glaube ich, sehr schwierig, ausländische Modelle für Österreich 1  :  1 zu übernehmen, weil wir in Österreich erfreulicherweise eine sehr starke Verpflichtung der öffentlichen Hand im Kulturbereich haben. Das ist beispielsweise in den Niederlanden nicht in diesem Ausmaß gegeben. Deshalb sind verschiedenste Formen, die sich in etwa den Niederlanden bewähren können, auf uns, wie ich meine, nicht 1 :  1 übertragbar. Trotzdem sollte man natürlich alle auch international erprobten Modelle prüfen und bei Umsetzbarkeit versuchen, sie auf Österreich zu übertragen, wenn es sinnvoll ist.

Frau Bundesministerin! Ich wollte Sie noch fragen, inwieweit aus Ihrer Sicht diese Teilrechtsfähigkeit für die Bundesmuseen zu einer Vollrechtsfähigkeit ausgebaut, erweitert werden kann und wie aus Ihrer Sicht die weitere Entwicklung in diesem Bereich vonstatten gehen wird, das heißt, inwieweit die Teilrechtsfähigkeit auf die Vollrechtsfähigkeit ausgeweitet wird.

In aller Kürze noch zum 1. Tagesordnungspunkt, dem Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EG verbrachten Kulturgütern. Mit dieser Richtlinie wird es für Mitgliedstaaten der


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