Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 36

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den, mit diesem Gesetz gesetzlich vorgeschrieben beziehungsweise institutionalisiert werden. Derzeit ist es so, daß diese Publikumsgespräche stattfinden, es könnte aber auch sein, daß dann, wenn ein anderer Direktor kommt, diese auf dessen Entscheidung hin nicht mehr stattfinden.

Durch dieses Gesetz wird eine gesetzliche Norm geschaffen, die garantiert, daß die Publikumsgespräche durch die Publikumsforen, die in einem demokratischen Prozeß gewählt werden, gemeinsam mit den Direktoren organisiert werden und auch dann stattfinden, wenn sie von der Direktion nicht gewünscht werden. Das ist der einzige Grund für die Einrichtung der Publikumsforen. Aber es gibt weder eine Kontrolle parlamentarischer Art noch einen Gesetzgebungseingriff noch eine Möglichkeit, Empfehlungen auszusprechen. Wenn Sie dieses Gesetz durchlesen, dann werden Sie feststellen können, daß diese Form der Empfehlung nicht mehr vorgesehen ist. Es ist gesetzlich auch normiert, daß Sie keine Möglichkeit haben, auf künstlerische Belange des Alltagsgeschäftes Einfluß zu nehmen. – Soviel zur Frage Publikumsforum.

Die Möglichkeit, über Entscheidungen im Kunstbereich beziehungsweise im Kulturbereich hier im Parlament zu sprechen, ist aufgrund dringlicher Anträge und auch aufgrund dringlicher Anfragen auch weiterhin gewährleistet, sodaß man den zuständigen Politiker wie bisher zur Auskunftserteilung bringen kann. Das heißt, daß auch da die Kontrolle des Parlaments weiterhin gegeben ist.

Die Frage der Sponsortätigkeit oder Nichtsponsortätigkeit ist durch dieses Gesetz wesentlich besser geregelt. Es ist nunmehr einem Direktor möglich, Sponsorgelder für das Haus zu lukrieren und im Haus zu belassen. Hätte er bisher einen Überschuß an Sponsorgeldern gehabt, dann wäre dieser an den Theaterverband zurückgeflossen und von dort in das Budget gekommen. Das heißt, der Überschuß an Sponsorgeldern wäre nicht dem Hause zugute gekommen. Jetzt kommt er, wenn es Eigeninitiativen der Direktoren gibt, den Häusern zugute. Das heißt, es ist ein wesentlicher Fortschritt in die Richtung, zusätzliche Gelder in den Kunstbetrieb hereinzuholen.

Darüber hinaus sind die Direktoren in der Lage, Rücklagen zu bilden. Das heißt, wenn eine Saison sehr gut gelaufen ist, dann fließt das Geld nicht zurück an den Theaterverband und damit wieder in das Budget, sondern der Theaterdirektor ist in der Lage, Rücklagen entsprechend jeder anderen GesmbH zu bilden, um vielleicht ein interessantes Kunstprogramm, das eventuell eine nicht so große Auslastung bewirkt, weil es Neues bringt, damit mitzufinanzieren. Auch damit ist ein wesentlicher Fortschritt in die von Ihnen kritisierte Richtung gemacht worden.

Zu dem Thema Kartenbestellungen in den Bundesländern darf ich kurz festhalten, daß derzeit eine schriftliche Bestellung bis drei Wochen vor der Vorstellung aus den Bundesländern möglich ist. Hierfür sind eigene Kontingente vorgesehen, auf die die Wiener bis zu diesem Zeitpunkt gar nicht zugreifen können. Darüber hinaus gibt es telefonischen Kartenverkauf mittels Kreditkarten, da kann jederzeit von jedem Ort in Österreich aus bestellt werden. Weiters gibt es österreichweit den Verkauf über Kartenvorverkaufsstellen beziehungsweise die Banken des Wiener Veranstaltungsservices. Das sind rund 100 Banken, und diese gibt es in fast allen Bundesländern.

Das heißt, daß es auch jetzt schon möglich ist, aus den Bundesländern Karten im voraus zu bestellen. Aber selbstverständlich wird es Aufgabe der neu zu gründenden Service-GesmbH sein, das Angebot zu verbessern. Daß mehr Karten verkauft werden können und daß der Zugang zu den Karten besser ist, liegt im Interesse einer nunmehr ausgegliederten und nach neuen Organisationsformen agierenden GesmbH.

Ich glaube, dieses Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, es darf aber kein Schritt des Rückzuges des Staates aus der Finanzierung der Kultur sein. Im Gegenteil: Die Kunst- und Kulturfinanzierung muß weiterhin durch den Staat gewährleistet sein. Aber der Staat darf sich sehr wohl privatrechtlicher Organisationsformen bedienen, um das Geld, das er einsetzt, effizienter einsetzen zu können. In diesem Sinne wird, so glaube ich, dieses Gesetz ein Meilenstein für die Bundestheater sein. (Beifall bei der SPÖ und Beifall des Bundesrates Ing. Grasberger. )

10.15


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