Bundesrat Stenographisches Protokoll 657. Sitzung / Seite 257

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ohnedies in die Vollziehungszuständigkeit der Länder übertragen werden sollte – ausgenommen bewegliche Denkmale, insbesondere hinsichtlich der Ausfuhr und der Bestand des Bundesdenkmalamtes.

Die Länder haben sich nach zahlreichen ablehnenden Stellungnahmen – einige davon wurden bereits angesprochen – über Vermittlung von Frau Bundesministerin Gehrer bei der Landeshauptleutekonferenz vom 24. September 1997 auf einen Kompromiß verständigt, wonach sich die Bundeszuständigkeit nur auf eine mit den Ländern paktierte Liste bestimmter Garten- und Parkanlagen bezieht. Die Regierungsvorlage trägt diesem Kompromiß, unterstützt von der Landeshauptleutekonferenz, ausdrücklich Rechnung.

Weiters haben die Länder deutlich gemacht, daß einer solchen Kompetenzänderung frühestens gleichzeitig mit der Umsetzung der Bundesstaatsreform zugestimmt werden könne. Auf diesen Umstand haben die Länder auch im Begutachtungsverfahren zur vorliegenden Regierungsvorlage nachdrücklich aufmerksam gemacht. Das wurde richtigerweise auch schon angesprochen.

Unter diesem Gesichtspunkt käme man – allerdings nur auf den ersten Blick – tatsächlich zu der Annahme, der Bundesrat könne der im Denkmalschutzgesetz enthaltenen Verfassungsbestimmung keinesfalls zustimmen.

Dazu ist folgendes zu sagen: Abgesehen davon, daß im Nationalratsausschuß über Ersuchen und Betreiben Vorarlbergs eine wichtige Klarstellung in der Weise vorgenommen wurde, daß die Unterschutzstellung die Zuständigkeit der Länder zur Wahrnehmung des Naturschutzes in diesen Bereichen nicht verdrängt, und die Länder daraufhin eine andere Position eingenommen hatten als sie in Unkenntnis dieser Ausschußfeststellung – weil es zeitlich vorher war – ursprünglich zur Regierungsvorlage eingenommen hatten, ist auch noch folgendes zu berücksichtigen:

Angesichts der in unabsehbare Ferne gerückten Umsetzung der Bundesstaatsreform und der dessen ungeachtet erfolgten Erfüllung einzelner, wenn auch kleinerer Länderanliegen, zum Beispiel hinsichtlich des Homogenitätsgebotes im Dienstrecht, der Gemeindesicherheitswachen und anderer Punkte sowie der nunmehr auf wenige Objekte beschränkten Bundeszuständigkeit haben die Landeshauptmänner inzwischen durchwegs ihr Einverständnis mit diesem Gesetzesbeschluß erklärt – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der im Nationalratsausschuß vorgenommenen Präzisierung.

Daß dies nun nicht eine bloße Vermutung oder subjektive Einschätzung des Bundesministeriums ist, ergibt sich auch aus folgendem: Wir haben den vom Nationalrat bereits am 18. Juni gefaßten Gesetzesbeschluß nicht schon bei der darauffolgenden Sitzung vom 1. Juli in Verhandlung genommen, sondern ganz bewußt zur Klärung der Haltung der Länder auf die heutige Sitzung zurückgestellt. In der Zwischenzeit, immerhin sechs Wochen, ist von keinem einzigen Landtag und von keiner einzigen Landesregierung – auch nicht aus Kärnten, das muß ich ausdrücklich dazusagen! – eine ablehnende Stellungnahme eingelangt.

Daher können wir wohl guten Gewissens davon ausgehen, daß unsere Zustimmung nunmehr im Einklang mit der Haltung der Länder steht. Was die Präzisierung dessen betrifft, was nun Haltung der Länder ist, sind für mich die Landtagspräsidenten und die Landesregierungen allemal kompetenter als die freiheitliche Fraktion hier im Hause, mit allem Verlaub gesagt. Das ergibt sich aus der Struktur unserer Bundesverfassung und der Vertretungsregeln der Landesregierungen. (Bundesrat Dr. d'Aron: Ist das bei der ÖVP auch so?) Natürlich ist es so, daß wir Rücksicht nehmen auf das, was die Landtagspräsidenten und die Landeshauptmänner als Landesinteresse definieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit Sie etwas präziser wissen, was die FPÖ in diesem Punkt schon als Interesse artikuliert hat, darf ich Sie auf folgendes verweisen (Bundesrat Bieringer: Hört, hört!): zunächst auf eine Anfrage der Bundesräte Dr. Kapral und Kollegen vom Juli 1996 betreffend Denkmalschutz, gerichtet an die Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten. Darin haben Sie sich erkundigt: "Wann ist mit einer Novelle zum Denkmalschutzgesetz zu rechnen, die die Verbesserung des Schutzes historischer Garten- und Parkanlagen ... zum Inhalt hat?" – Nichts


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