Bundesrat Stenographisches Protokoll 660. Sitzung / Seite 16

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Lohnverhandlungen und bei Neuregelungen von Gesetzen und Arbeitnehmerregelungen machen. Wir haben sie eingeladen und ihnen gezeigt, wie Sozialpartnerschaft in den großen Bereichen funktioniert, wo die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer, der ÖGB und so weiter an einem Tisch sitzen. Aber wir durften ihnen auch zeigen, wie es in kleineren Bereichen, bei den Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft, sprich Landarbeiterkammern und Landwirtschaftskammern, funktioniert. Und sie waren erstaunt darüber, dass es eine so geregelte Sprachkultur geben kann, obwohl die Interessen oft meilenweit auseinander waren und auch in Zukunft sein werden. In manchen Bereichen könnte sich die Politik durchaus ein Beispiel an der Kultur der Sozialpartner nehmen.

Die Aufleb-Stiftung wurde de facto mit 12. Juni 1994 in Kraft gesetzt, denn das war der Tag des Beitritts zur Europäischen Union mit seinen Folgeerscheinungen.

Das ursprüngliche Ziel klar und deutlich formuliert war und ist: Vereinszweck ist die Förderung der Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes, insbesondere durch Berufsorientierungs- sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für ehemalige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Nahrungs- und Genussmittelbranche, welche in den Betreuungsbereich des Vereines aufgenommen werden. Die Aus- und Weiterbildung umfasst alle berufsfördernden und arbeitsplatzbeschaffenden Maßnahmen. Die Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sind marktorientiert durchzuführen. – Das war der Grundsatz.

Ich darf schon vorweg darauf hinweisen, dass diese Aufleb-Stiftung insgesamt sehr gut gearbeitet hat, ich werde das anhand von Zahlen noch beweisen, und schlussendlich auch die Anerkennung der Europäischen Union als "Best Practice"-Projekt bekommen hat. Darauf dürfen wir stolz sein.

Vielleicht vorweg noch zur Finanzierung, die ursprünglich festgelegt wurde: Für die Kosten der Stiftung für Verwaltung und Ausbildung wurden 450 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt. Diese wurden aufgebracht durch den Europäischen Sozialfonds mit 159 Millionen Schilling, durch das Arbeitsmarktservice ebenso mit 159 Millionen Schilling, die Bundesländer mit 59,5 Millionen Schilling und die Wirtschaftskammer mit 72,5 Millionen Schilling. Es hat sich jetzt in der Diskussion um diese Erweiterung der Zutrittsmöglichkeit gezeigt, dass voraussichtlich nicht alle Mittel gebraucht werden. Es handelt sich eigentlich um einen Meilenstein im Bereich des Arbeitsmarktservice, wenn bei einem Projekt mit dem vorhandenen Geld nicht nur das Auslangen gefunden wurde, sondern sogar etwas übrig bleibt. Diese Mittel werden der Wirtschaft mit diesem Gesetz zurückgegeben, soweit ich informiert bin, handelt es sich um 12 Millionen Schilling.

Wie hat sich diese Stiftung ausgewirkt? – Seit Bestehen sind 6 058 Personen aus 1 275 Betrieben in diese Stiftung eingetreten. 3 955 sind bereits wieder ausgetreten, sodass derzeit 2 103 Personen in Betreuung sind. Insgesamt war das Verhältnis von Männern und Frauen 2 zu 1, also 2 004 Frauen zu 4 054 Männer. Es ist vielleicht interessant – es sind nicht nur Arbeiter in die Stiftung hineingegangen, sondern auch Angestellte –, dass 1 568 Angestellte und 4 466 Arbeiter betroffen waren.

Besonders interessant ist, in welchem Lebensalter die Menschen eingetreten sind – diese Zahlen möchte ich Ihnen nicht vorenthalten –: Bis zu einem Lebensalter von 30 Jahren sind 19 Prozent eingetreten, in einem Alter zwischen 30 und 40 Jahren fast ein Drittel, nämlich 32 Prozent, zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr 27 Prozent und über 50 Jahre 22 Prozent. Wenn man die Problematik der Altersarbeitslosigkeit in Österreich kennt, kann man ermessen, was die Stiftung zu leisten hatte, die Vermittlungsquote betrug nämlich 87,2 Prozent, und das unmittelbar nach dem Austreten.

Natürlich muss man auch prüfen, wie es später aussieht, ob die Arbeitsplätze gehalten werden konnten, ob also die Menschen tatsächlich auf längere Zeit vermittelt wurden. In der Steiermark hat man dies überprüft und festgestellt, dass die Quote 98 Prozent beträgt. Das heißt also, die Menschen, die durch die Stiftung gehen, bleiben dann auch in jenem Beruf, für den sie nach Aus- und Weiterbildung qualifiziert waren.


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