Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 22

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Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Ich bin eine Anhängerin des Föderalismus, und deswegen werde ich meine regionalen Schulmanagementstellen, also die regionalen Schulmanager, die Landesschulräte, nicht auflösen.

Ich meine, dass wir in jedem Bundesland verantwortliche Menschen brauchen, die nach Objektivierungsverfahren für die Bildungsentwicklung, für die Bildungsplanung, für die Auswahl der Führungspositionen zuständig sind.

Es ist erstens festzustellen, dass die Aufgaben von Landesschulinspektoren wahrzunehmen sind.

Es ist zweitens festzustellen, dass es in ganz Österreich üblich ist, dass Personen mit der Erfüllung dieser Aufgabe – weil es für den Schulbetrieb unerlässlich ist – vorübergehend betraut werden.

Für diese Betrauung gibt es kein Objektivierungsverfahren, sondern erst für die Bestellung. Ich werde bei jeder Bestellung das Objektivierungsverfahren sehr genau überprüfen.

Derzeit werden Betrauungen vorgenommen, die nicht von mir erfolgen, sondern die von meinem Haus bestätigt werden. Diese Betrauungen werden gemacht, damit die Aufgaben erfüllt werden. Es liegt jetzt am Landesschulrat für Kärnten, ein Objektivierungsverfahren durchzuführen und das Ergebnis dieses Objektivierungsverfahrens dem Ministerium mitzuteilen, und erst dann werden die Bestellungen, die Ernennungen erfolgen.

Präsident Alfred Schöls: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Ing. Gerd Klamt gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wann werden die gesetzlichen Grundlagen für eine bundeseinheitliche Objektivierung realisiert?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Es wurde von der Frau Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer ein Entwurf für ein Objektivierungsgesetz eingebracht. Dieses wird derzeit beraten, und es liegt am BMöLS, diese Gesetzwerdung voranzutreiben und auch dafür zu sorgen, dass eine Beschlussfassung erfolgt.

Ich glaube, dass ein derartiges Gesetz ein Rahmengesetz sein muss, bei welchem nach den jeweiligen Gegebenheiten – gerade im Schulbereich – auch noch spezielle Erfordernisse in die Ausschreibung aufgenommen werden müssen, damit nämlich den spezifischen Umständen an den einzelnen Schulen in den Regionen Rechnung getragen werden kann. Ich denke da etwa an die Frage der Minderheiten und auch an andere Frage, die in einer Ausschreibung auch Berücksichtigung finden müssen.

Präsident Alfred Schöls: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer gemeldet. – Bitte.

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Es war von der Schulaufsicht die Rede. Daran knüpft meine Frage: Die Schulen haben sich durch die Reformen der vergangenen Jahre, insbesondere durch die Autonomie, stark verändert und auch verbessert. Inwieweit hat sich dadurch auch die Aufgabe der Schulaufsichtsbeamten geändert, beziehungsweise welche neuen Aufgabenstellungen haben sich daraus für die Schulaufsicht ergeben?

Präsident Alfred Schöls: Bitte, Frau Bundesministerin.


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