Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 40

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keiten im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatzpräsenzdienst auf das Heerespersonalamt ist, ob es die Übertragung verschiedener erstinstanzlicher Behördenzuständigkeiten des Bundesministers für Landesverteidigung auf nachgeordnete Behörden ist.

Die andere Sache ist schon angesprochen worden: die Frage der Durchführung verdeckter Ermittlungen, die Vorbereitung und Unterstützung der Durchführung von Observationen. Meine Meinung dazu habe ich bereits eingangs gesagt. Ich glaube, dass das eine absolute Notwendigkeit ist, die sowohl von Robertson gesehen wurde, die aber auch der 11. September in New York gezeigt hat. Es ist heute leider notwendig, dass man weltweit koordiniert diese Sachen überblickt, weil wir im Zusammenhang mit Bin Laden gesehen haben, dass die Terroristen teilweise in Hamburg und in anderen Ländern in Europa, in den USA und in Afghanistan et cetera gelebt haben.

Lassen Sie mich aber einige Sachen, die ich als wesentlich für das Bundesheer in der Zukunft ansehe, aus meiner Überzeugung sagen!

Art und Herkunft der Bedrohung für unsere Sicherheit haben sich seit dem Ende des Kalten Krieges wesentlich gewandelt. Die Trennlinien zwischen äußerer und innerer Sicherheit verwischen zusehends. Zu herkömmlichen Anforderungen an unsere Streitkräfte sind neue Aufgaben hinzugekommen. Darauf wird in diesem Gesetz eingegangen.

Gerade im Kampf gegen den internationalen Terrorismus wird die wachsende militärisch-technologische Lücke zwischen Europäern und Amerikanern offensichtlich. Was sich im Kosovo-Krieg 1999 bereits abzeichnete, hat sich inzwischen zu einer Gefährdung des militärischen Zusammenhaltes innerhalb der Atlantischen Allianz, der wir zwar nicht direkt angehören, aber mit der wir eng zusammenstehen, ausgeweitet.

Das Bundesheer muss voll einsatz- und bündnisfähig sein. Deshalb müssen wir die notwendigen Korrekturen vornehmen und eine glaubwürdige Finanzierung sicherstellen, denn das Bundesheer macht heute eine ideelle, personelle und materielle Auszehrung durch, die zu kaum wieder gutzumachenden Langzeitschäden führt. Aufgaben, Struktur und Finanzen passen nicht mehr zusammen, das Bundesheer leidet unter einer drastischen Unterfinanzierung.

Die Lücke zwischen den internationalen Zusagen und den tatsächlichen Fähigkeiten klafft immer weiter auseinander. Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik darf nicht wegen unzureichender Beiträge auch von kleinen Staaten, wie zum Beispiel Österreich, scheitern. Der Beitrag zu den in Helsinki vereinbarten europäischen Einsatzkräften muss endlich glaubhaft geleistet werden. Wir müssen wieder für volles Vertrauen der Angehörigen des Bundesheeres in ihre politische Führung sorgen. Den Soldaten und zivilen Mitarbeitern müssen wieder eine attraktive Perspektive sowie die bestmögliche Ausbildung und Ausrüstung gegeben werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das Bundesheer als Institution muss überall öffentliche Anerkennung finden und muss auch bereit sein, in die europäische Verteidigungsgemeinschaft hineinzugehen und NATO-konform zu sein.

Unser Beitrag zur gemeinsamen Sicherheit muss der Bedeutung unseres Landes angemessen sein. Das Konzept der stetigen Bundesheerreform muss ergänzt und das Bundesheer in Wehrstruktur, in Umfang, in Ausrüstung so erneuert werden, dass es seine Aufgabe erfüllen kann: Landes- und nötige europäische Bündnisverteidigung, die neuen Aufgaben der Prävention, der Krisenreaktion und der Stabilitätstransfers und den Beitrag seiner spezifischen Fähigkeit zur zivil-militärischen Zusammenarbeit im Inneren. Eine zeitgemäße Bundesheerreform baut auf einer Neuorientierung und Anpassung der Zielkräfte unserer Streitkräfte auf.

Für die Zukunft wichtige Fähigkeiten sind rasche Einsatzfähigkeit schnell verlegbarer Verbände, personelle und materielle Durchhaltefähigkeit, höchster technischer Standard bei der Bewaffnung, bei der Führung, bei den Kommunikationsmitteln und bei der Aufklärung.


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