Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 113

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zur Frage 2: "Wie können Sie garantieren, dass der Bestand des Unternehmens durch den Verkauf von rentablen Linien an Private nicht gefährdet wird?"

Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Privaten sowohl die guten als auch die schlechten Teile mit übernehmen müssen. Bei einer gesellschaftsrechtlichen Lösung sind sie sowieso direkt eingebunden. Es wird nicht so sein, dass sich die Privaten die Zuckerln aussuchen und das Schlechte bei der Postbus AG verbleibt.

Außerdem gibt es das Bestreben, eine österreichische Bus-Lösung zu finden, unter Beachtung der kartellrechtlichen Vorschriften und selbstverständlich auch der EU-Vorgaben.

Zur Frage 3: "Ist es richtig, dass auch geplant ist, die Liegenschaften der Österreichischen Postbus-AG im Rahmen der 30-Prozent-Privatisierung zu verkaufen?"

Das Finanzministerium ist nicht der operative Träger des Unternehmens ÖBB, weshalb wir das derzeit nicht sagen können. Das wird Gegenstand der entsprechenden Verhandlungen sein.

Frage 4: "In welcher Form sollen die zu privatisierenden 30 Prozent der Gesellschaftsanteile an der neu zu gründenden Bus-Gesellschaft an private Unternehmen vergeben werden?"

Siehe Beantwortung zu Frage 3. (Bundesrat Konecny: Mit einem Wort, der Herr Landeshauptmann Weingartner hat nur allzu Recht: Sie haben kein Konzept! – Beifall bei der SPÖ.) Ich habe Ihnen den Regierungsbeschluss schon mitgeteilt. Kein Konzept haben die bisherigen Finanzminister gehabt, Herr Bundesrat! Diese haben jahrelang Verlustbetriebe einfach so dahintümpeln lassen. Sie haben kein Konzept gehabt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ruf bei der ÖVP: Das ist die Wahrheit!) Wir haben diese Sache so wie viele andere Dinge jetzt endlich einmal in die Hände genommen.

Zu den Fragen 5 bis 7:

Der Bundesminister für Finanzen nimmt als Eigentümervertreter des Bundes ausschließlich die Aktionärsrechte in der Hauptversammlung wahr. In operativen Angelegenheiten von Beteiligungsgesellschaften der ÖIAG kommen dem Bundesminister für Finanzen allein auf Grund der gesetzlichen Grundlage weder Eingriffs- noch Auskunftsrechte zu. Außerdem handelt es sich hier um Betriebsgeheimnisse.

Zur Frage 8: "Wurden die gemeinschaftlichen Auswirkungen des geplanten Verkaufes evaluiert, und wie sind die Ergebnisse dieser Evaluierung?"

Selbstverständlich wurden aus volkswirtschaftlicher Sicht diese Möglichkeiten, die schon längst genützt werden, einer gemeinsamen Führung untersucht; ich habe schon entsprechende Einsparungspotenziale angeführt.

Zur Frage 9: "Wurden bei dieser Evaluierung auch die Auswirkungen auf die MitarbeiterInnen berücksichtigt, und welche Ergebnisse sind dabei festgestellt worden?"

Ich glaube, dazu wird der Herr Verkehrsminister, der schon mehrmals zu dieser Frage Stellung genommen hat, heute nochmals eindeutig Stellung nehmen: Es werden praktisch keine Mitarbeiter auf die Straße gesetzt, was vom Dienstrecht her auch gar nicht ginge.

Zu den Fragen 10: "Haben Sie diesbezüglich Gespräche mit den Belegschaftsvertretern geführt?", und 11: "Welche Zusagen haben Sie dabei getätigt?"

Der Bundesminister für Finanzen hat keine Gespräche im Sinne einer Betriebsverfassung zu führen, er hat aber den Vorsitzenden des Zentralausschusses der Österreichischen Postbus AG im Detail sowohl über den Beschluss der Bundesregierung vom 14. Mai 2002 als auch über den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der ÖIAG vom 6. Juni 2002 eingehend informiert. Selbstverständlich haben keine Verhandlungen stattgefunden. Das steht ihm auf Grund seiner Stellung nach dem Bundesministeriengesetz auch gar nicht zu.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite