BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 137

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und machen will. Das ist absolut das Recht der Opposition. Allerdings stelle ich fest, dass sich die Vorgangsweise bei diesen vier Dringlichen etwas geändert hat.

Waren es in den ersten drei Dringlichen Anfragen, soweit ich mich daran erinnere, eher Vorwürfe inhaltlicher Art, so waren es bei dieser letzten, mit Ausnahme des Titels – den hat Dr. Kühnel schon zitiert –, eher formale Kriterien, die hier angeschnitten wurden. Es ist durchaus auch ein Recht, in einer Dringlichen formale Kriterien anzu­schneiden.

Man könnte jetzt sagen, wenn man keine inhaltlichen Angriffspunkte mehr hat, dann stützt man sich aufs Formale. (Bundesrat Konecny: Das ist gut!) Aber so weit will ich gar nicht gehen, das will ich gar nicht erwähnen.

Es geht – bleiben wir aber beim formalen Sektor – hier um einen Rohbericht des Rech­nungshofes.

Kollege Schennach! Sie haben mit Ihren Ausführungen sehr klar und deutlich bestätigt, warum ein Rohbericht für die Öffentlichkeit nicht bestimmt ist, denn man kann zum Roh­bericht von Seiten des entsprechenden Ressorts zu etwaigen Fehlern, die passiert sind, Stellung beziehen. (Ironische Heiterkeit des Bundesrates Konecny.) Diese Stel­lungnahmen des Ressorts werden sicherlich erfolgen. (Bundesrat Konecny: Falscher Dampfer!) Ein Rohbericht ist, soweit ich das Rechnungshofgesetz kenne, dazu da, dass die verantwortliche Stelle, die vom Rechnungshof geprüft ist, zu Feststellungen, zu Vorwürfen oder sonstigen Erläuterungen des Rechnungshofes Stellung beziehen kann. Dann wird gemeinsam mit diesen Stellungnahmen der geprüften Behörde oder Stelle letztlich dann der Endbericht gemacht, und dieser Endbericht dient dann selbst­verständlich – das ist ganz klar – der parlamentarischen Kontrolle. Aber da sind dann gewisse Dinge, die im Rohbericht vielleicht falsch aufgefasst wurden, weg.

Die Frage der Geheimhaltung bezieht sich nach dem Kommentar zur Bundes­ver­fassung auf geheime Tatsachen. Ich mache es sehr kurz.

Wie so eine Beschaffung erfolgt ist, kann man absolut nicht als geheime Tatsache ein­stufen. Daher ist es völlig in Ordnung, dass der Herr Bundesminister auf nicht kleine Vorwürfe hin wie Korruption, Manipulation, Geschenkannahme die entsprechenden Stel­len aus dem Rohbericht zitiert. Er hat es als Ressortverantwortlicher gemacht, dem man, wie Kollege Konecny auch richtigerweise gesagt hat, letztlich auch Verant­wort­lichkeit gegenüber beiden Kammern des Parlaments in der Vollziehung absolut abver­langen kann. Das ist eine völlig legale Sache.

Der Rohbericht – und es war jetzt die Diskussion zu dieser Dringlichen schon sehr interessant, Kollege Todt ist leider nicht da ... (Bundesrat Gasteiger: Kommt schon wieder! Wir richten es ihm aus!) Ich kann auch mit Kollegen Gasteiger anfangen. (Bun­desrat Gasteiger: Ich bin schon da!) Wie gesagt, es ist in dieser Dringlichen, die von ihm als Erstunterzeichner eingebracht wurde, schon allein im Titel nicht unbedingt die­ses Bekenntnis zur Landesverteidigung zu sehen, auch nicht aus den Ausführungen des Kollegen Todt, der gemeint hat, dass der Beschaffungsvorgang nichts mit einem Be­kenntnis zur Landesverteidigung zu tun habe.

Ich habe das schon anders in Erinnerung, dass man nämlich generell gesagt hat: Wo­zu brauchen wir solche Luftfahrzeuge? – Damit ist die Berechtigung der Landes­verteidigung absolut in Frage gestellt, denn Landesverteidigung kann nicht ein, zwei oder fünf Meter über dem Boden aufhören. Das sehe ich schon als ein In-Frage-Stel­len.

Ich könnte jetzt mit noch etwas aufwarten. Kollege Todt hat gesagt, 700 000 Unter­schriften dürfe man nicht übersehen. Ich kann mich da an einen großen Staatsmann der siebziger Jahre erinnern. Als 1,3 Millionen Unterschriften beim erfolgreichsten


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