BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 271

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schwerwiegenden Bruch der Amtsverschwiegenheit beziehungsweise der Vertraulich­keit. Aber gerade deshalb geht sie aus meiner Sicht zugleich ins Leere, denn sie trifft mit dem Herrn Bundesminister für Landesverteidigung aus meiner Sicht und nach heutiger Informationslage den falschen Adressaten.

Falls Sie ihm nämlich Glauben schenken hinsichtlich seiner gestrigen und heutigen eindeutigen Ausführungen – und es gibt nicht den geringsten Anhaltspunkt, ihm nicht zu glauben –, dass ihn ein einziges Exemplar des Rechnungshof-Rohberichtes erreicht hat und ein einziger zuständiger Fachreferent zu diesem Zugang hatte, können Sie ja wohl kaum unterstellen, dass die rechtswidrige Vervielfältigung in seinem Haus und die genauso rechtswidrige Verbreitung aus seinem Haus heraus erfolgt ist.

Mit besseren Gründen könnten Sie ebenso gut annehmen – wenngleich auch das völlig unbeweisbar ist –, dass die Indiskretion im Bereich des Rechnungshofes gesche­hen ist. Darauf bezieht sich aber Ihre Anzeige nicht, und dafür träfe natürlich die po­litische Verantwortung auch nicht den Bundesminister für Landesverteidigung. Diesem obliegt es lediglich, wie es auch inzwischen bereits geschehen ist, in seinem Ressort überprüfen zu lassen, welchen Geschäftsgang und Aktenverlauf der Rohbericht ge­nommen hat, und gegebenenfalls öffentlich klarzustellen, dass seine Beamten für die unzulässige Übermittlung an das Onlinejournal „airpower.at“ und die Einstellung in deren Homepage nicht verantwortlich sind.

Was rechtfertigt daher Ihren auf reinen Unterstellungen beruhenden gravierenden Vorwurf, einen Vorwurf, der in dem Satz Ihrer Anfrage gipfelt – ich zitiere –: „Es handelt sich dabei um einen Skandal in höchstem Ausmaß, wenn der Bundesminister für Lan­des­verteidigung nicht in der Lage ist, solche sensibelsten Dokumente vor einer Weitergabe und Veröffentlichung zu schützen.“ Wie Sie sich gar zu einer Anzeige gegen den Bundesminister für Landesverteidigung selbst versteigen konnten, ist nicht mehr nachvollziehbar.

Was die Beurteilung der von Ihnen aus dem nun publik gewordenen Rechnungs­hofroh­bericht herausgelesenen Kritikpunkte anlangt, bedürfte es hingegen einer Fachkunde, die mir persönlich auf diesem Gebiet zweifellos fehlt. Das hat ja auch Herr Kollege Konecny für sich nicht in Anspruch genommen. Erneut bleibt freilich im Dunkeln, in­wiefern Sie den Herrn Bundesminister Platter nach Abschluss der Kaufverträge für Ele­mente der Ausschreibung und des Beschaffungsvorganges verantwortlich machen, die lang vor seiner Amtsübernahme lagen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Inhaltlich fällt aber auch dem Nichtfachmann wie mir unschwer auf, dass die von Ihnen aufgezeigten Kritikpunkte zwar dem Rohbericht durchaus korrekt entnommen sind, dass sie aber die rechtliche Qualifikation als „Verfehlungen“ beim Ankauf keineswegs rechtfertigen. Selbst wenn die Rüge des Rechnungshofes berechtigt sein sollte, dass es beim Kosten-Nutzen-Vergleich methodische Mängel gegeben habe und die Auf­teilung der möglichen Nutzwertpunkte in Soll- und Musskriterien nicht schlüssig nachvollziehbar wäre, lägen darin noch lange keine Verfehlungen, wie Sie das zu benennen belieben. Ausdrücklich hält ja der Rohbericht sogar fest, dass der Rech­nungs­hof bei seinen Erhebungen keinen Hinweis auf eine Manipulation der Bewer­tungsergebnisse feststellen konnte.

Im Übrigen wissen Sie alle sehr gut, meine Damen und Herren von der Sozial­demo­kra­tischen Partei, dass ein Rohbericht – das wurde ja auch gar nicht bestritten – ab­schließende Tatsachenfeststellungen und rechtliche Beurteilungen beziehungsweise Be­wertungen gar nicht treffen kann. Zuvor muss ja dem vom Rechnungshof geprüften Bundesminister als geprüfter Stelle ausreichend Gelegenheit geboten werden, zu aufgezeigten Mängeln, Fehlern und Rügen seinerseits gegenkritisch Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Unklares, Missverständliches aufzuklären. Solange ihm


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