BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 132

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licherweise keine Begutachtung dieser Gesetzesvorlage durchgeführt haben. Das ist zu bedauern.

Die Auskunft im Ausschuss – ich war nur kurz im Ausschuss – war nicht so, dass sich das aus der Meinung zwingend ergeben hat, aber, ehrlich gesagt: Der Verfassungs­dienst ist auch nicht der, der einem jede Sorge abnimmt.

Es war falsch. – Wir sind durchaus ein bisschen stolz darauf, dass wir durch unsere Initiative ein breites Meinungsbild einholen konnten. Und wenn Sie durch das breite Meinungsbild die eine oder andere Anregung bekommen haben, dann soll uns das recht sein.

Die einzige Frage, Sie verzeihen mir, die ich Ihnen jetzt noch stellen muss, ist: Sie haben das gesagt bei einer Reihe von von uns zitierten und von Ihnen erwähnten Einwendungen, etwa darüber, dass für eine entsprechende Vertretung der Länder zu sorgen sei in den Strukturen dieser Gesellschaft, und ich glaube nicht, dass Ihr wiederholter Vermerk, dass etwas zu berücksichtigen sein werde, ohne Änderung des Gesetzestextes möglich ist. Ich frage Sie – es wird unser Abstimmungsverhalten nicht ändern, denn in beiden Fällen ist ein Einspruch notwendig –, ob eine der Konse­quenzen aus diesem langen und intensiven Verfahren sein könnte, dass Sie Ihre Freunde im Nationalrat ersuchen, keinen Beharrungsbeschluss zu fassen, sondern, was ihnen zusteht, einen Gesetzentwurf mit der gleichen Zielrichtung – aber unter tatsächlicher Berücksichtigung mancher, nicht aller, der vorgebrachten Einwendungen auf dem Weg Richtung Bundesrat, aber letztlich Wirklichkeit – zu entwerfen, einzu­bringen und zu beschließen.

Zuletzt eine Bemerkung: Ich halte es nicht für so unproblematisch wie Sie, dass Sie eine Funktion ausschreiben, die es nicht gibt, auf der Basis eines Gesetzes, das nicht beschlossen ist. Es wurde in der Debatte mit Recht auf das Legalitätsprinzip ver­wiesen – öffentliche Verwaltung hat basierend auf den Gesetzen dieser Republik ausgeübt zu werden.

Sie berufen sich auf das Ausschreibungsgesetz. – Also die Vorstellung, die Funktion des Präsidenten der Vereinigten Staaten unter Berufung auf das österreichische Aus­schreibungsgesetz vergeben zu wollen, ist ähnlich juridisch falsch wie die Annahme, es sei korrekt, eine nicht existente Funktion unter Berufung auf das Ausschreibungsgesetz ausschreiben zu können. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist: Wenn ich ein finanzielles Problem hätte, würde ich mich auf jeden Fall auf diese Ausschreibung hin bewerben. Denn es ist eine interessante Frage, ob dann dem Bewerber, der nicht drankommt, nicht vielleicht Erstattungsansprüche seitens der Republik entstehen, weil er getäuscht worden ist – es muss ja nicht jeder die Debatten des Bundesrates verfolgen. Und diesen Schaden möchte ich eigentlich von der Republik abwenden.

Wie gesagt, diese eine Antwort, Frau Bundesminister, hätte ich noch gerne von Ihnen.

Ich mache jetzt einen Kompromissvorschlag, damit sich diese Seite (in Richtung ÖVP) nicht so ärgern muss: Frau Präsidentin, darf ich meine Wortmeldung mit einer kurzen Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung fortsetzen? Ich verspreche gleichzeitig, dass die Auswirkungen dieser kurzen Bemerkungen erst nach der Antwort der Frau Bundesminister und nach der Abstimmung Platz greifen sollen.

Es geschehen erstaunliche Dinge in diesem Hause. Die „Parlamentskorrespondenz“ hat der Öffentlichkeit vor etwa einer Stunde mitgeteilt, dass – gut – ein Einspruch erhoben wurde. Das ist ja noch eine gewisse prognostische Fähigkeit. Aber die pro­gnostische Fähigkeit dieser publizistischen Abteilung des Parlaments ist dort etwas schwächer, wo der staunenden Öffentlichkeit mitgeteilt wird, dass es Zustimmung zum


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