BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 89

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und Information. Ganz wichtig bei Aufklärung und Information ist, das auch verpflich­tend innerhalb der Verbände durchzuführen.

Wir brauchen eine Trias – wollen wir wirkungsvoll Doping bekämpfen –, die da mittun muss. An erster Stelle stehen die Athleten – man kann den Athleten nie die Verant­wortung nehmen – und deren engstes Umfeld. Daher halte ich es für richtig, dass wir in Zukunft gegen Ärzte – wir hätten das auf Grund der Rechtslage schon machen können, es ist nur nie geschehen; die Verbände haben das nie gemacht, um das direkt zu sagen –, die Dopingmittel einsetzen, vorgehen.

Wir müssen gegen das Umfeld der Sportler vorgehen, und zwar strafrechtlich vor­gehen. Für den Athleten selbst ist es die größte Strafe, wenn er seinen Sport nicht ausüben darf, denn das ist für die meisten mehr als nur ein Beruf, das ist eine Berufung. Der Sport ist das Leben rund um die Uhr für Spitzensportler, sonst haben sie keine Chance, weltweit vorne dabei zu sein. – Das ist der erste Bereich.

Der zweite: die Verbände. Die Verbände haben ihren Beitrag zu leisten.

Der dritte: die Politik. Ich glaube, wir haben unsere Aufgabe mit diesem Gesetz erfüllt. Wir werden drei Kommissionen einrichten; das halte ich für ganz wichtig.

Zum Ersten – Salzburg ist erwähnt worden –: Im Sport gibt es einen olympischen Geist, und diesen Geist des Sports soll man nicht ganz aus den Augen verlieren. Daher werden wir eine Ethik-Kommission schaffen, um nicht ganz aus den Augen zu verlieren, was den Sport ausmachen soll, was die Stärke des Sports ist.

Der zweite Bereich ist der medizinische Bereich mit einer medizinischen Kommission. Doping hat etwas mit Medizin zu tun, und je qualifizierter die medizinische Betreuung ist, desto wirkungsvoller war das Doping auch in der Vergangenheit.

Der dritte Bereich, der ganz wichtig ist: Die Verfahren müssen ordentlich durchgeführt werden. Bisher hat es bei den Verbänden völlig unterschiedliche Regelungen gegeben, nämlich vom Verfahrensrecht her. Einzelne Verbände haben Strafprozessverfahrens-Regelungen angewendet, andere Regelungen aus der Zivilprozessordnung, dritte, vor allem alte Verbände, hatten fast archaische, schiedsgerichtliche Regelungen, die weit in die Zeit zurückgehen, in die Vorkriegszeit, wo die Parteienrechte überhaupt nicht ausgeprägt sind.

Jetzt haben wir eine Rechtskommission nach einheitlichen rechtlichen Standards – das ist nämlich viel fairer allen Sportlern gegenüber – und eine Grundlage, um auf nationa­ler Ebene unseren Kampf gegen Doping wirkungsvoll führen zu können.

Der entscheidende Schritt ist aber, dass wir auf europäischer Ebene zu einem Gleich­klang kommen. Daher habe ich bereits der nächsten Präsidentschaft gegenüber, näm­lich der portugiesischen, eindringlich von unserer Seite her den Wunsch geäußert, dass wir uns massiv mit dem Thema Anti-Doping beschäftigen. Gestern übrigens ist das Weißbuch der Europäischen Union herausgekommen, in dem der Kampf gegen Doping als zweitwichtigster Punkt angeführt wird.

Ich hoffe sehr, dass es der portugiesischen Präsidentschaft gelingen wird, auf euro­päischer Ebene Strukturen aufzubauen, dass wir gemeinsam gegen Doping vorgehen können. Es ist das ein weltweites Problem des Sports, eines, das nur international gelöst werden kann, aber dazu bedarf es in jeder Nation, so auch in der Republik Österreich, entsprechender Anstrengungen.

Mit unserem neuen Gesetz haben wir die Grundlage geschaffen, um da gemeinsam wirkungsvoll vorgehen zu können. Ich danke allen Fraktionen, dass sie diese Bemühungen durch die Zustimmung zu diesem Gesetz im Nationalrat unterstützt


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