BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 125

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und Länder über die Finanzierung noch uneins sind, die rechtlichen Grundlagen auf Bundesseite geschaffen werden und auch die Finanzierung für ein halbes Jahr aus­schließlich zu Lasten des Bundes sichergestellt wird. Das ist, denke ich, mehr als nur streiten, das ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung einer positiven Lösung.

Ich verstehe schon, in der Politik muss man ab und zu auch ein bisschen demagogisch sein, aber hilfreich wäre für die Menschen auch eine konstruktive Darstellung und das Gute auch als Gutes zu benennen, auch wenn das Bessere der Feind des Guten ist. Aber das Schlechte oder nichts zu tun, das ist der allergrößte Feind des Guten, das möchte ich Ihnen auch noch sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die geschätzte Frau Kollegin Konrad hat darauf hingewiesen, dass die arbeits­recht­lichen Bedingungen in der Hausbetreuung auf dem unteren Niveau – Sie haben es noch schärfer formuliert – angesiedelt sind. Das ist richtig. Ich glaube, das braucht und soll man nicht beschönigen. Herangezogen werden im Wesentlichen die Bestimmun­gen des Hausangestelltengesetzes und die darin abgeschlossenen Mindestlohntarife. Das ist eines der niedrigsten – nicht das niedrigste – Niveaus, die es in Österreich gibt. Wir haben lange diskutiert, und es gibt auch Stellungnahmen von Arbeiterkammer und ÖGB, die zu Recht einiges an dem kritisieren. Aber ich bitte Sie, auch zu sehen, dass wir hier auch in einem Widerspruch stehen: Auf der einen Seite die Leistbarkeit für die Betroffenen und auch für die öffentliche Hand kurzfristig zu realisieren, auf der anderen Seite dennoch Bedingungen zu schaffen, die dem geltenden Arbeitsrecht nicht fremd sind, sondern entsprechen.

Dieser Widerspruch ist in einer Art und Weise aufgelöst worden, dass der Nationalrat dem mit großer Mehrheit zustimmen konnte. Ich würde auch das Hohe Haus bitten, dem die Zustimmung zu erteilen, im Bewusstsein, dass das eine Materie, eine Rechts­regelung ist, die leben wird. Die Marktbedingungen werden dafür sorgen, dass sich die Löhne entwickeln. Die Marktbedingungen werden dafür sorgen, dass sich auch die Arbeitsbedingungen entwickeln. Es ist bereits ein erster Antrag einer Gewerkschaft im Laufen, einen Mindestlohntarif nach dem Hausbetreuungsgesetz zu erhalten, der auch bereits einen ersten Schritt für diese Besserstellung bringt.

Frau Kollegin Konrad hat auch die Bedarfsprüfung angesprochen. – Richtig ist, im Gesetz ist sie nur mit einem Wort genannt. Aber, Frau Kollegin, in der Richtlinie, die wir in der Begutachtung ausgesandt haben und die nunmehr auch als Richtlinie erlassen wird, ist das schon ein bisschen genauer umschrieben, nämlich dass eine Bestätigung eines Facharztes – nicht Chefarztes, nicht Amtsarztes – erforderlich ist, um glaubhaft zu machen, dass eine dauernde Betreuung oder Beaufsichtigung – das ist wichtig, das genügt, weil damit auch Demenzkranke erfasst werden, die keine Betreuung brauchen, aber Beaufsichtigung – notwendig ist. Ich denke, hier haben wir eine gute sachliche Lösung gefunden. Wir haben auch vor, nach sechs Monaten eine Zwischenevaluierung zu machen, nach einem Jahr zu evaluieren und können dann auch im Bereich der Richtlinie nachjustieren.

Kollege Kritzinger und auch viele Vorredner (Bundesrat Schennach: Die Schwieger­töchter!) – das ist eher eine Angelegenheit für die Frau Staatssekretärin, denke ich, aber ich unterstütze da gerne – haben die Vermögensgrenze von 5 000 € unakzep­tabel genannt. Ich gestehe zu, diesbezüglich kann man verschiedener Meinung sein – auch kritischer.

Aber ich bitte, zwei Argumente zu bedenken, ein sachliches und ein politisches: Das sachliche ist, diese Grenze liegt höher als die Grenzen in den meisten Landesgesetzen in Bezug auf Schonvermögen, stationäre Betreuung.

Sie haben gesagt – ich habe mitgeschrieben und gut aufgepasst, geschätzter Herr Bundesrat Kritzinger –, dass das nicht vergleichbar sei, denn in den stationären Ein-


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