BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 127

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Partner nicht mehr da ist, irgendwann hört sich die Liebe auf. – Also das ist ein alter Hut, lieber Herr Kollege! (Heiterkeit.)

Das muss ich leider in aller Form hier erwähnen, oder? Das hat auch nichts mit der Pakttreue der ÖVP zu tun. Wir haben euch ja sozusagen 24 Stunden gepflegt, das wäre ja ein ÖVP-Hauspflegegesetz. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wie heute bereits mehrfach angeklungen, Betreuung und Pflege sind wirklich eine der ganz großen Herausforderungen der nächsten Jahre. Wir diskutieren heute eines der ganz wichtigen und aktuellsten sozialpolitischen Themen, dem ich noch fast mehr Stellenwert gebe als unserer „Giftzähne-Partie“ ... (Bundesrat Konecny: Wer ist die „Giftzähne-Partie“?) – Herr Kollege Klug hat das hier schon strapaziert.

Für eine mittelfristige Lösung sind wir hier angetreten, um gesetzliche Lösungen zu erarbeiten, insbesondere im 24-Stunden-Bereich, was natürlich in arbeits-, sozial- und berufsrechtliche Vorschriften mündet. Und diese Änderungen des Hausbetreuungs­gesetzes, die Novellierung der Gewerbeordnung sind in gute Bahnen gelenkt. Das ist eine solide, tragfähige Grundlage, zu der ich gratulieren darf.

Etwas mehr Sorge oder Mühe haben wir Vorarlberger, wie im Sozialausschuss schon diskutiert, mit dem Bundespflegegeldgesetz. Ich möchte aber trotzdem noch erwähnen, dass wir mit dem Kompromiss, der mit Vizekanzler Molterer erzielt wurde, einver­standen sind. Wenn wir jetzt aber diese 5 000-€-Grenze akkordiert haben, davon weiß natürlich mein Landeshauptmann noch nichts. Ich denke, dass man mit unserem Landeshauptmann in dieser Sache nicht gesprochen hat, denn es geht in weiterer Folge auch um die Finanzierbarkeit des Systems, worüber dann in den Finanzaus­gleichsverhandlungen diskutiert werden sollte. Neben den ganzen Organisationen, die dagegen sind, wie wir heute schon gehört haben, hat natürlich auch das Land Vorarl­berg massive Bedenken gegen diese 5 000-€-Grenze des Schonvermögens einge­wendet, wie dies angesprochen worden ist.

Wir haben im Ausschuss über diese Situation diskutiert, was denn dem Vorarlberger diese 5 000 € wert seien. Das gehört bei uns mit zur Vorsorge, zur Vorsorge, die ein älterer Mensch selbstverständlich macht, weil er sich auch die Begräbniskosten anspart. Die sind in Vorarlberg höher als diese 5 000 €. Jetzt weiß ich schon, wir sind ein Land, in dem vieles teurer ist als im Osten Österreichs. Bei uns kostet ein Begräb­nis schon 2 000 €, nur vom Bestatter her. Dann haben Sie Kosten für die Kirche, für den Pfarrer, für den Ministranten, für das Grab, für den Grabstein und so weiter, um jetzt nicht alles aufzählen zu müssen – und das geht über die 5 000 € hinaus.

Ich habe ich wirklich Sorge, und unsere Leute haben Probleme – Kollegin Hladny hat es schon angesprochen –: Das sind die Leute aus der Kriegsgeneration, die Österreich wiederaufgebaut haben, als der Schilling damals noch sehr viel wert war, den man zweimal umgedreht und den man wirklich mit viel Mühe angespart hat. Und meistens sind es auch jene, die nicht hohe Pensionen haben, also wo das Geld nicht in diesem Umfang oder diesem Ausmaß vorhanden ist. Deshalb würde ich schon darum bitten, wenn man diese Grenze mit 5 000 € zieht, dass man das vielleicht recht bald evaluiert, dass man sich das recht bald anschaut, sodass es mit dieser Schonvermögensgrenze von 5 000 € nicht zu Problemen kommt.

Ich habe natürlich auch, was diese Argumentation mit der 5 000-€-Grenze anbelangt, schon noch etwas hinzuzufügen. Im Heim fallen diese Beträge in einer anderen Form an. Sie haben schon angedeutet, dann wird halt so lange Geld in die Hand genommen, bis man kein Geld mehr hat, und dann kommt man ins Pflegeheim. In Vorarlberg werden 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause gepflegt. Das ist in Vorarlberg und natürlich auch in anderen Bundesländern ein hohes Gut, dass der


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