BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 129

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gesetz wird ein wesentliches Kapitel des Koalitionsübereinkommens vom 11. Jänner 2007 in die Tat umgesetzt. ÖVP und SPÖ haben sich darin verpflichtet, bis zum Sommer dieses Jahres die Rechtsgrundlagen für eine leistbare Pflege und Betreuung zu Hause zu schaffen. 90 Prozent der Bevölkerung wollen möglichst lange zu Hause gepflegt und betreut werden.

Ich war erst vor vier Wochen im Seniorenheim meiner Heimatstadt Enns, und ich habe dort den Leiter dieser Einrichtung gefragt, wie lange die durchschnittliche Verweildauer eines Menschen in diesem Hause ist. Worauf er gesagt hat: Raten Sie einmal! – Darauf ich: Na ja, fünf, sechs Jahre. – Ich bin aus allen Wolken gefallen, als mir der Heimleiter gesagt hat: Im gesamten Bezirk Linz-Land – ich glaube, in anderen Ländern ist das ähnlich – beträgt die durchschnittliche Verweildauer in einem Altenheim ein Jahr. Manche kommen nur hinein, um dort zu sterben, um das Leben abzuschließen. Solche, die fünf oder sechs Jahre dort sind, sind eher die Ausnahme.

Man kann verstehen, dass sich der Mensch danach sehnt, möglichst lange im gewohnten familiären Umfeld zu bleiben und in diesem Kreise bestmögliche Pflege zu erhalten.

Es geht darum, humane Bedingungen für ein würdiges Altern zu sichern und den Betrof­fenen und ihren Angehörigen zu einer größtmöglichen Wahlfreiheit zu ver­helfen – und nicht, dass verordnet wird: Du musst diesen Pfleger nehmen! Du hast keine andere Wahl! Auch da sollte also Wahlfreiheit bestehen. Wer seinen Lebens­abend in den eigenen vier Wänden und in der vertrauten Umgebung verbringen will, wer – trotz Hilfsbedürftigkeit – ein selbstbestimmtes Leben führen will, soll dabei mit sozialer Unterstützung und Förderung auch mobiler Dienste rechnen können.

Herausforderungen in diesem Zusammenhang an die Gesetzgebung, aber auch an unser Pflegegeldsystem sind enorm. Die vorliegende Regelung enthält noch immer, wie die jüngste Diskussion um die Verlängerung der Amnestie und die Gestaltung der Richtlinien zur Förderung durch Bund und Länder gezeigt haben, viel Zündstoff. Die freien Wohlfahrtsverbände, wie „Hilfswerk“, Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie, aber auch Behinderten- und Seniorenvertretungen sowie Patientenanwälte befürchten Rechts­unsicher­heit, bürokratischen Aufwand und steigende Kosten. Manche Wortmeldungen in diesem Zusammenhang schießen jedoch weit über das Ziel einer sachlichen Kritik im Ringen um eine bestmögliche Lösung hinaus.

Daher: Es ist höchst an der Zeit, korrekt zu informieren und das Zündeln in dieser Sache einzustellen!

Daher danke ich Ihnen, Herr Bundesminister Buchinger, auch für den Hinweis, den Sie vor wenigen hier Minuten gemacht haben, dass wirklich alle beteiligten Institutionen, die Ministerien und so weiter, alles unternehmen, um bestmöglich zu informieren, um ein Beratungsnetz aufzubauen, um Hotlines einzurichten, Leitfäden zu erstellen, und so weiter. Nochmals: Ich glaube, dass da wirklich ein großer Bedarf an sachlicher Information besteht.

Aus der Sicht von Arbeit und Wirtschaft möchte ich betonen, dass dieser erste Schritt zur Überwindung der seit Jahren geduldeten illegalen Zustände eine riesige Chance zur Ausweitung des Angebotes an Arbeitsplätzen auf dem weiten Feld haushaltsnaher Dienstleistungen darstellt.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat bereits 2002 eine Studie beim bekannten Linzer Volkswirtschaftsprofessor Dr. Friedrich Schneider in Auftrag gegeben, um den Umfang der Schattenwirtschaft in der Altenpflege abzuschätzen. Die Zahlen sind bekannt und durch zahlreiche Recherchen bestätigt worden: Über 40 000 Touristinnen, vorwiegend aus den östlichen Nachbarländern, sichern Pflege, Betreuung und Versorgung hilfs-


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