Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 19

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Wir kommen jetzt zur 4. Anfrage: 59/M. Ich bitte Herrn Abgeordneten Schwarzenberger, die Anfrage zu formulieren.

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

59/M

Welche Maßnahmen wurden bisher zur Bewältigung der BSE-bedingten Einkommensverluste im Rinderbereich getroffen?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Es ist richtig, daß die BSE-Krise im bäuerlichen Bereich tatsächlich zu spürbaren Markt- und auch Preisproblemen geführt hat. Es war daher notwendig, innerhalb der Europäischen Union entsprechende Unterstützungsmaßnahmen für die Rindermäster zu beschließen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, daß in anderen Ländern, etwa der Schweiz, die Bauern dieselben Probleme haben, ohne daß es entsprechende Kompensationen gegeben hätte – weder nationale noch aus der Europäischen Union; wenn man nicht Mitglied ist, geht das selbstverständlich nicht.

Insgesamt sind für diese Krise bis dato etwa 1,6 Milliarden Schilling an direkten und indirekten Zahlungen und Finanzströmen für die österreichische Rinderwirtschaft geflossen. Das betrifft etwa die Intervention, die für Österreich mit Kosten in Höhe von rund 400 Millionen Schilling, die ausschließlich von der Europäischen Union getragen werden, zu beziffern ist.

Es ist die Aufstockung der Exporterstattung für Export in Drittländer durch die Europäische Union dringend notwendig gewesen. Wir rechnen damit, daß aufgrund der österreichischen Exportmenge ein Effekt von umgerechnet etwa 360 Millionen Schilling aus Mitteln der Europäischen Union gegeben ist.

Sie wissen, daß wir weiters im Bereich der Kompensationen bereits im Frühjahr des heurigen Jahres in der Europäischen Union eine Hilfsmaßnahme beschlossen haben, wodurch den österreichischen Bauern bereits 335 Millionen Schilling angewiesen wurden. Gleichzeitig konnte der Hartwährungsausgleich ausgezahlt werden.

Wir haben in Brüssel weiters erreicht, daß Österreich zusätzlich zu diesen Mitteln 142 Millionen Schilling an Einkommenshilfen für die Rindermäster zur Verfügung gestellt werden. Ich gehe davon aus, daß diese schwerpunktmäßig für weibliche Rinder eingesetzt werden.

Sie wissen weiters, daß wir als wichtige Unterstützungsmaßnahme die Frühvermarktungsprämie bei Kälbern erreicht haben.

Es ist erreicht worden, daß für spezialisierte Stiermäster die Rinderprämie in eine Prämie zusammengeführt und diese um 25 Prozent aufgestockt wird.

Es ist erreicht worden, daß für besonders extensiv wirtschaftende Rindermäster die Prämie für die Extensivierung erhöht wird, wenn weniger als eine GVE je Hektar gehalten wird.

Es ist aber notwendig, zusätzliche Schritte zu setzen, welche etwa im Bereich Rindfleischmarketing und Rindfleischpromotion auch seitens der Europäischen Union unterstützt werden. Wir gehen davon aus, daß in Europa möglichst rasch eine Einigung in der Frage der Tieridentifikation und der Kennzeichnung von Fleisch erfolgt, weil das eine der wichtigsten Maßnahmen ist, das Vertrauen der Konsumenten zurückzuerobern.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Eine Zusatzfrage des Fragestellers? – Bitte, Herr Abgeordneter.


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