Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 37

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Auf der einen Seite wird, was zu begrüßen ist, in den Krankenanstalten endlich die daten- und leistungsorientierte Finanzierung eingeführt. Wir Freiheitlichen haben immer schon gemeint, die Einführung nur im stationären Bereich ist zuwenig, es muß auf den ambulanten Bereich, auf den Bereich der niedergelassenen Ärzte ausgedehnt werden.

Auf gut deutsch gesagt: Die globale Einführung einer leistungsorientierten Honorierung wäre der einzige Ausweg, um tatsächlich dem vorgelagerten extramuralen Feld die Filterfunktion und Managementfunktion des Gesundheitswesens, wie alle internationalen Studien belegen, zukommen zu lassen.

Die Kooperation mit der Ärzteschaft ist zerbrochen, aber auch die Angehörigen der Heil- und Gesundheitsberufe wissen, was ihnen mit Rufbereitschaft, mit Kostendeckelung und mit Arbeitszeitregelungen, die unter den EU-Standards liegen, in Zukunft droht: Sie werden die Manövriermasse der Manager sein, und die Manager werden für die Einsparung in diesem Bereich, wie man es in der Kärntner Krankenanstaltengesellschaft ja sieht, dann zusätzlich Millionenhonorare lukrieren.

Für die einfachen Arbeitnehmer, für die betroffenen Turnusärzte und die sonstigen Teilnehmer als Arbeitskräfte im Gesundheitssystem wird nichts übrigbleiben – außer einer noch weniger planbaren Privatsphäre, einer noch größeren Zurverfügungstellung ihrer Arbeitsleistung und ihrer Arbeitskraft.

Es wird eine Schlechterstellung geben, und man muß es deutlich und klar sagen: Die Änderungen, die heute hier beschlossen werden, sind nicht anderes als die Legalisierung des 25jährigen Versagens der Bundesregierung und der betreffenden Gesundheits- und Sozialpolitiker, sind nichts anderes als die Legalisierung eines Rückschritts.

Die hohen Anforderungen, die in den Reformen der Jahre 1972 und 1974 gestellt wurden, werden zurückgedrängt. Die Anwesenheit nur mehr eines einzigen Facharztes rund um die Uhr in den kleinen Krankenanstalten wird legalisiert. Der Arbeitsdruck auf die Turnusärzte wird von zwei Seiten erhöht: einerseits durch die ärztliche Berufsausbildung und andererseits dadurch, daß sie als Ärzte in Ausbildung nicht den Arbeitnehmerschutz genießen werden. Auch das ist ein Rückschritt.

Es ist klar, daß auch die davon betroffenen Krankenschwestern und das Hilfspersonal nicht damit einverstanden sind, sind sie – im Unterschied zu den Patienten – doch diejenigen, die sehen, daß diese neuen Reformen heute schon dort, wo sie illegal durchgeführt werden, einen Leistungs- und Belastungsdruck und vor allem auch einen moralischen Druck für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Heilberufen darstellen.

Es ist nicht allein die Bezahlung der Grund dafür, daß so viele Krankenschwestern ihren Beruf vorzeitig, nach kurzer Tätigkeit beenden. Der Druck auf dem Arbeitsplatz, die psychische Situation, mit Problemen konfrontiert zu werden, die Sache der zuständigen Ärzte wären, die aber nicht anwesend sind, obwohl sie laut Gesetz ja die einzigen wären, die die Versorgung ordnungsgemäß zu koordinieren und patientenorientiert durchzuführen hätten, all das ist am frühzeitigen Ausscheiden von Krankenschwestern mit schuld. Die beigeordneten Hilfsdienste müssen Arbeiten leisten, mit denen sie überfordert sind, und sie können langfristig weder die moralische noch die psychische Belastung tragen. Damit wird das System an sich in Frage gestellt.

Herr Bundesminister! Ich glaube, daß Sie der österreichischen Bevölkerung mit diesem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz, vor allem mit jenen Teilen, die die Krankenanstaltenfinanzierung betreffen, keinen guten Dienst erweisen.

Ich gebe zu, daß auch einige positive Aspekte in diesem Gesetz enthalten sind, wie etwa die Einführung der leistungsorientierten Abrechnung in den Krankenanstalten, die Aussetzung der Erhöhung der Krankenscheingebühr, die entsprechende Verwaltungsvereinfachung beim Abbuchen der meiner Ansicht nach abzulehnenden Krankenscheingebühr von 50 S.


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