Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 46

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des Nationalrates beschlossen werden, denn wir legen größten Wert darauf, daß es zu Beginn des Jahres 1997 in Kraft treten kann. Das ist eine ganz eindeutige Festlegung.

Wir haben aus unserer Sicht mit allen Bundesländern Einvernehmen erreicht, und wir können daher sagen: Es ist eine Lösung, die, soweit es möglich ist, sowohl die Interessen der Ärzte, des Krankenpflegepersonals und der Krankenanstalten, als auch die Interessen der Bundesländer, die wesentlich dazu beitragen müssen, berücksichtigt. Es war ein gutes Gespräch und ein gutes Ergebnis, und zu diesem Ergebnis, meine Damen und Herren, stehen wir voll und ganz! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte auch folgendes klarstellen: Die Krankenscheingebühr ist nicht, wie Abgeordneter Kier gesagt hat, eine Beitragserhöhung, sondern eine Maßnahme, die wir vor dem Sommer 1996 gesetzt haben, um eine Strukturreform im Bereich der Sozialversicherung einzuleiten. (Abg. Blünegger: Kollege Feurstein! Das werden Sie doch nicht ernsthaft glauben?!) Diese Strukturreform wird durch die Einführung einer Chipkarte am 1. Jänner 1998 fortgesetzt.

Das ist nicht Bestandteil der Gesetze, die wir heute behandeln, aber ich möchte hier unsere grundsätzliche Position zur Chipkarte zum Ausdruck bringen. Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, daß Abgeordneter Haupt unseren Antrag zur Chipkarte, den wir in der Sitzung des Sozialausschusses gestellt haben, mitgetragen hat, weil er auch festgestellt hat, daß hier ein Grund ... (Abg. Mag. Haupt: Ich trage ihn auch heute noch mit – unter den Bedingungen, die draufgestanden sind!) Jawohl, unter diesen Bedingungen, und zu diesen Bedingungen stehen wir.

Meine Damen und Herren! Es kommt dadurch zu massiven Einsparungen. Allein im Jahr 1996 wurden rund 30 Millionen Krankenscheine ausgestellt. Diese Scheine müssen von den Arbeitgebern, den Patienten, den Ärzten und den Krankenversicherungsträgern gehandled werden. Diese Bürokratie, dieser Verwaltungsaufwand wird dann wegfallen. Bedenken Sie: 30 Millionen Zettel weniger in vier Bereichen! Das ist eine gewaltige Reform, die wir durchführen wollen und zu der wir uns bekennen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben im gemeinsamen Entschließungsantrag auch ganz klare Vorgaben festgelegt. Die wichtigste Vorgabe lautet: keine zusätzlichen Belastungen bei den Versicherten! (Beifall der Abgeordneten Hostasch und Dr. Höchtl. )

Die zweite wichtige Vorgabe, die von uns ganz klar formuliert wird, lautet: Es soll eine Chipkarte sein – darin unterscheide ich mich auch etwas von dem, was der Abgeordnete Kier gesagt hat –, aber unter vollständiger Wahrung der Interessen des Datenschutzes. Über diese Interessen des Datenschutzes kann man nicht so einfach hinwegdiskutieren, wie das Abgeordneter Kier gemacht hat, indem er hier zum Ausdruck gebracht hat, da könnte dann sozusagen jeder die Krankheiten eines Patienten ablesen. (Zwischenruf der Abg. Motter. ) – Mitnichten, meine Damen und Herren! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Motter. )

Mitnichten wird das der Fall sein, ganz im Gegenteil! Wir wollen eine ganz klare Beachtung der Datenschutzerfordernisse! Die erforderlichen Gespräche mit dem Datenschutzrat und mit dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes müssen natürlich geführt werden, damit wir die persönlichen Rechte voll und ganz schützen können. Das, was vom Abgeordneten Kier gesagt worden ist, ist eine Unterstellung. Ich weise das zurück! Es ist unrichtig, daß wir damit in persönliche Bereiche des einzelnen Menschen eingreifen oder auf diese Einfluß nehmen wollen. Das kommt nicht in Frage! (Beifall bei der ÖVP. – Weiterer Zwischenruf der Abg. Motter. )

Ich erwarte mir aber, daß die konstruktive Zusammenarbeit, die vor allem vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger geübt worden ist, weitergeführt wird, damit wir die technischen Details, die finanziellen Notwendigkeiten und die Datenschutzerfordernisse abklären können, meine Damen und Herren.

Der entscheidende Punkt des Gesetzes, das wir heute behandeln, ist die Strukturreform im Bereich der Finanzierung von Krankenanstalten. Das ist eine gewaltige Strukturreform. Die Verantwortung für die öffentlichen Krankenanstalten und für die privaten gemeinnützigen Krankenan


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