Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 81

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weise dann noch kommen, schon gar nicht. Ich würde mir wünschen, daß diese Gesetze Begleitgesetze erhalten, die diese Kinderbetreuung garantieren. Das ist aber derzeit nicht der Fall.

Zu den anderen Punkten unter dieser Tagesordnung möchte ich nur festhalten: Der Minister hat uns im Ausschuß glaubhaft versichert, daß sich die Novellierung im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz nur auf eine gesetzliche Festschreibung in diesem Jahr bezieht und dadurch die Buchführung des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds in keiner Weise gefährdet ist. Das Problem, das wir haben, ist, daß die Schulden dieses Fonds derzeit schon eine Höhe erreicht haben, die es zumindest bedenklich erscheinen lassen, ob wir mit diesen 0,7 Prozent tatsächlich durchkommen, Herr Minister. Sie kennen den Schuldenstand, Sie wissen, daß nicht abzusehen ist, daß in absehbarer Zeit die Zahl der Insolvenzen so zurückgeht, daß wir mit einer Entlastung in diesem Fonds zu rechnen hätten.

Und das ist unser Problem bei dieser gesetzlichen Festschreibung. Denn anderenfalls, wenn Sie erkennen müßten, daß die Gerierung dieses Fonds nicht ausreicht, um die Schulden zu decken, müßten Sie selbstverständlich von einer Beitragserhöhung Gebrauch machen. Durch die Festschreibung haben wir diese Beitragserhöhung zumindest für das Jahr 1997 – ich würde einmal sagen – ziemlich unmöglich gemacht. Ich hoffe, daß es nicht zu dieser Notwendigkeit kommt, sondern daß es mit Hilfe auch noch zu setzender gesetzlicher Maßnahmen gelingt, im Insolvenzbereich die Dotation des Fonds nicht erhöhen zu müssen. Aber ich sehe da ein ernstes Problem.

Was die Betriebspensionskassen betrifft, so kann ich nur sagen, daß ich und wir Grünen selbstverständlich alle Möglichkeiten unterstützen, die geeignet sind, ein System zu entwickeln, das tatsächlich nicht die Mangelerscheinungen von Betriebspensionskassensystemen in anderen Ländern beinhaltet. Diesbezüglich ist einiges geleistet worden – ich möchte das auch anerkennen –, hier ist tatsächlich zumindest derzeit noch sichergestellt, daß wir nicht in die Situation etwa der britischen Betriebspensionskassensysteme kommen, daß ausreichende gesetzliche Regulierungen vorhanden sind, die vermeiden helfen, daß dann etwa der Betriebsinhaber mit den Geldern, die in diesen Pensionskassen angelegt werden, auf der Börse spekulieren kann, so wie das ein bekannter, inzwischen verstorbener Zeitungsunternehmer gemacht hat, wodurch die Leute, die sich darauf verlassen mußten, daß diese Gelder in den Pensionskassen ihre eigenen Pensionen abdecken, vor dem Nichts gestanden sind.

In Österreich ist diese Entwicklung, solange es möglich ist, eine allgemeine Sozialversicherung und eine allgemeine Pensionsversicherung zu haben, ja noch weitgehend ausgeschlossen. Doch wenn ich mir die Entwicklungen ansehe, die im Bereich des ASVG durchaus denkbar sind, daß wir in wenigen Jahren das Problem der Finanzierbarkeit haben – nicht deswegen, weil das ASVG selbst so schlecht wäre, sondern deswegen, weil der Staat seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen will, weil er seine Anteile an das ASVG nicht mehr finanzieren will, weil er sich von seinen Verpflichtungen, die er durchaus schon seit mehreren Jahrzehnten aufrechterhält, drücken will, weil er den staatlichen Finanzierungsanteil zurücknehmen will –, wenn ich mir all das vergegenwärtige, dann fürchte ich, daß wir in wenigen Jahren dieses Betriebspensionskassensystem tatsächlich auch brauchen werden, um die allgemeine Sozialversicherung abdecken zu helfen. Noch einmal: Nicht deswegen, weil eine allgemeine Sozialversicherung im Bereich der Pensionen unfinanzierbar wäre, sondern weil der Staat möglicherweise in wenigen Jahren seinen Rückzug aus diesem System antreten wird.

Herr Minister Hums! Sie können es leider nicht garantieren, daß das nicht der Fall sein wird, denn ich vermute, in zehn Jahren sind Sie nicht mehr Sozialminister. Aber genau das ist die Entwicklung, die diskutiert wird und die wir sehr ernsthaft überlegen sollten bei allen möglichen Neuerungen im Pensionssystem.

Ich möchte an dieser Stelle nur ganz kurz darauf hinweisen: Ein modernes Pensionssystem, ein allgemeines Sozialversicherungssystem in Österreich müßte alle Beschäftigten umfassen. Es kann nicht mehr die Ausnahmesysteme, die speziellen Pensionssysteme für bestimmte Gruppen geben, und in diesem Sinn ist natürlich ein Pensionskassensystem, das Gruppen – ich denke da vor allem an die Beamten – keine Möglichkeit gibt, darüber hinaus Pensionsvorsorge


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