Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 167

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§ 5 lautet:

"§ 5. Der Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz" – in diesem Fall die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz – "hat die vorgelegten Jahresberichte dem Österreichischen Statistischen Zentralamt in maschinenlesbarer Form zwecks Erstellung einer länderbezogenen Statistik über die Krankenbewegung und deren Veröffentlichung im Bericht über das Gesundheitswesen in Österreich unter Wahrung der Anonymität des einzelnen Patienten zu übermitteln. Die Statistik hat die Krankheitsarten, gegliedert nach Altersgruppen, Geschlecht und Entlassungsart, zu enthalten. Zur weiteren Sicherstellung der Anonymität sind Einzelfallkategorien durch entsprechend erweiterte Gliederungsbreiten auszuschließen."

§ 11 Abs. 1 lautet:

"§ 11 (1) Zur Beobachtung, Analyse und Weiterentwicklung des Gesundheitssystems und zur Weiterentwicklung der leistungsorientierten Vergütungssysteme unter Berücksichtigung aller Gesundheitsbereiche können weitere erforderliche Daten anonymisiert erfaßt werden. Sie können angefordert und verwendet werden, soferne sichergestellt ist, daß ein Personenbezug nicht mehr herstellbar ist."

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Meine Damen und Herren! Im Interesse der Privatsphäre jedes einzelnen Menschen appelliere ich an Sie, diesen Antrag zu unterstützen! Sie ebnen ansonsten den Weg zur Schreckensvision vom "gläsernen" Patienten.

Lassen Sie mich zum Abschluß nochmals zum Beginn meiner Ausführungen zurückkehren, als ich vom Trümmerhaufen gesprochen habe, der von der großen Ankündigung einer Reform übriggeblieben ist. Es ist deshalb ein Trümmerhaufen, weil tragende Fundamente fehlen, und das große Gebäude der leistungsorientierten Finanzierung in sich zusammenbricht, noch bevor das Gebäude benutzbar ist.

Meine Damen und Herren der Koalitionsregierung! Sie haben auf Druck des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger die Stärkung eines zentralen Bereiches ausgespart, nämlich die Stärkung des niedergelassenen Bereiches.

Auf Druck des Hauptverbandes ist der Entwurf zum Gruppenpraxisgesetz in einer Schublade verschwunden, obwohl Gruppenpraxen viele Aufgaben billiger und schneller erledigen könnten und dadurch die Spitäler entlastet würden. Diese Entlastung ist dringend notwendig, denn wir haben, wie Sie wissen, eine der höchsten Einweisquoten der Welt. Es müssen sich daher im extramuralen Bereich die Patientenbetreuung und die Einweisepraxis ändern.

Da diese Voraussetzung nicht verwirklicht wurde, werde ich Ihnen schildern, auf welche Entwicklung wir uns in Zukunft gefaßt machen müssen. Eine Möglichkeit – und dies halte ich für das wahrscheinlichste – ist die, daß die Spitäler überrannt werden. Allerdings haben sich die Krankenkassen mit der Deckelung ihres Beitrages zur Spitalsfinanzierung mit 37 Milliarden Schilling jährlich aus der Verantwortung verabschiedet. Daher wird künftig das gesamte Kostenrisiko bei den Ländern liegen.

Wir wissen aber, daß die Kostensteigerung bei jährlich 10 Prozent liegt. Genau deshalb werden und können die Kassen kein Interesse daran haben, Leistungen vom Spital an die niedergelassenen Ärzte zu transferieren. Die Kassen müssen nämlich auch weiterhin die Ärzte honorieren, obwohl die Länder einen Pauschalbetrag erhalten – egal, ob sie damit auskommen oder nicht. Meine Damen und Herren! Ich sehe schon heute eine drastische Beitragserhöhung für alle Bürger in diesem Land voraus! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Wie wir alle wissen, können die fehlenden Beträge, wenn der Deckelungsbetrag nicht ausreicht, aus Steuermitteln aufgebracht werden. Dann aber verkehrt sich die gesamte Reform in das Gegenteil von dem, was Sie erreichen wollten. In jedem Fall, meine


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