Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 55

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Wort. Auch wenn man nicht Fachfrau/Fachmann, Spezialist/Spezialistin in all diesen Fragen ist, sticht einem das ins Auge, was Ihnen – vor allem Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion, die Sie ja noch vorige Woche in Linz ganz großartig die immerwährende Neutralität Österreichs verteidigt haben – jetzt von Kollegen, die im Außenpolitischen Ausschuß waren, hier untergejubelt wird. Ich weiß nicht, ob Ihnen allen ganz klar ist, was das bedeutet.

Ich interpretiere den Gesetzestext so, wie man ihn interpretiert, wenn man ihn liest, ohne die Hintergedanken im Kopf zu haben. Es hat Herr Kollege Schieder vorhin meiner Kollegin Mag. Pollet-Kammerlander ganz großartig erklärt, daß die Tatsache, daß man die UNO-Satzung und die Schlußakte von Helsinki extra erwähnt, diese beiden für Österreich völkerrechtlich so wahnsinnig wichtigen Verpflichtungen, die Besonderheit und ihre besondere Stellung unterstreichen soll. Deshalb schreibt man sie explizit in den § 1 dieses Gesetzes. Aber das, was Basis jeder internationalen Handlung und politischen Handlung Österreichs ist, nämlich die Bedachtnahme auf die immerwährende Neutralität, ist darin nicht enthalten. Daher frage ich mich: Was ist wichtiger: das eine oder das andere?

Es ist das nur so zu verstehen, wie es, ohne es direkt auszusprechen, gemeint ist: Die immerwährende Neutralität wird heute zum ersten Mal schon nicht mehr erwähnt, und darauf werden sich dann künftig alle Wortmeldungen stützen. Man wird sagen: Im Entsendegesetz ist sie ja auch nicht mehr so explizit drinnen! – Und das ist das, was die Grünen, Frau Kollegin Pollet-Kammerlander und mich so besonders stört und was auch der Anlaß für den Abänderungsantrag ist, den ich verlesen möchte, denn durch diesen § 1 ist das Ende der immerwährenden Neutralität in einem Gesetz sozusagen festgeschrieben, nämlich dadurch, daß sie eben nicht explizit aufgenommen worden ist.

Ich verlese jetzt den Abänderungsantrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Verfassungsausschusses (657 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (503 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. § 1 wird wie folgt geändert und lautet:

"§ 1. Einheiten und einzelne Personen können in das Ausland zur solidarischen Teilnahme an

a) Maßnahmen der Friedenserhaltung einschließlich der Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte im Rahmen der Vereinten Nationen (UNO) oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder

b) Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe oder

c) Maßnahmen der Such- und Rettungsdienste oder

d) Übungen und Ausbildungsmaßnahmen zu den in" – wir haben im Antrag irrtümlich ,Z 1 bis 3‘ geschrieben – "a bis c genannten Zwecken

entsendet werden, wenn diese Einsätze" – ich sage jetzt dazu: das ist der kritische Punkt – "mit der immerwährenden Neutralität Österreichs vereinbar sind."

2. § 2 Abs. 4 entfällt.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! So einfach wäre es, wenn man es wollte. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokraten: Sie wollen es nicht! Sie wollen nicht in einem


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