Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 47

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Und der Kollege Moser hat sich ja selbst dekuvriert. Er hat gesagt: Solange die Fakten nicht auf dem Tisch sind – viele liegen schon auf dem Tisch –, wollen wir einen Untersuchungsausschuß beantragen. Ich lade Sie ein, den Gedanken umzukehren: Sie wissen, daß es einen Bericht der Bundesregierung geben wird, unter Beifügung der Aktenlage des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Außenministeriums. Schauen Sie sich das Konvolut der Akten in den nächsten Tagen an, bilden Sie dann Ihre Meinung, und kommen wir dann zu Ergebnissen. Aber fordern Sie nicht einen Untersuchungsausschuß, bevor Sie diese Akten, die Sie selber fordern, bekommen haben! (Beifall bei der SPÖ.)

Das, was mich in diesem Zusammenhang zutiefst betrübt, ist, daß aus dieser Anfrage und ihren 60 Detailfragen eines nicht hervorging: die ehrliche, offene Sorge um die Reputation unseres Landes und um die Aufklärung der damaligen Fakten. Das, was Sie in diesem Zusammenhang wollen, ist, mit manchen Medien gemeinsam eine Skandalisierung zu betreiben. Meine Damen und Herren, dazu ist uns die Sache zu ernst. Es sind die Fakten zu klären, und wir werden Ihnen – wie jedem Österreicher, auch den Medienberichterstattern – die entsprechenden Unterlagen vorlegen.

Wir werden also in folgender Weise vorgehen: Alle Fakten und die Akten kommen auf den Tisch, und dann wird sie der Untersuchungsrichter nach der strafrechtlichen Relevanz zu untersuchen und zu beurteilen haben. Parallel dazu wird die Veröffentlichung erfolgen. Wenn strafrechtliche Tatbestände herauskommen, dann werden sie die unabhängigen Gerichte zu verfolgen haben, und wenn es dann noch politisch offene, relevante Fragen geben sollte, werden wir entsprechende Konsequenzen zu ziehen haben.

Das, was wir auf keinen Fall wollen, meine Damen und Herren, ist, österreichischen Beamten, unbeteiligten Dritten etwas anzutun, was wir heute im Gerichtssaal erleben mußten. FPÖ-Chef Jörg Haider muß seinen vor mehr als einem Jahr erhobenen Vorwurf gegen ein Mitglied der Bundesregierung und gegenüber Beamten zurückziehen. Er muß diesen Beamten, die er des Amtsmißbrauchs geziehen hat, nicht nur die Anwaltskosten zahlen, sondern er muß auch noch eine Entschädigung von 50 000 S leisten. Aber die Ehre bekommen diese Polizisten, die auf diese Art und Weise monatelang in den Schmutz gezogen worden sind, mit 50 000 S nicht zurück. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Nowotny: Unerhört!)

Daher, meine Damen und Herren, mit aller Deutlichkeit: Aufklären ja, aber dann, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, und dazu bedürfen wir einmal der Akten. Diese Bundesregierung muß nicht durch Beschluß des Nationalrates oder eines Untersuchungsausschusses gezwungen werden, die Akten vorzulegen. Sie tut das freiwillig. Und ich lade Sie ein, so kritisch zu prüfen, wie Sie hier Ihre Worte geführt haben.

Ich darf eines noch hinzufügen: Ich bedauere es zutiefst, meine Damen und Herren, auch heute und an dieser Stelle, daß der Vorschlag meiner Fraktion im Zusammenhang mit den letzten beiden Geschäftsordnungsreformen nicht akzeptiert worden ist, nämlich daß wir ein menschenwürdiges, rechtsstaatliches, vernünftiges und faires Verfahren für Untersuchungsausschüsse einführen. Ich darf Sie noch einmal – zum dritten Mal – einladen, ein solches Verfahren zu schaffen. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.40

Ankündigung eines weiteren Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich gebe bekannt, daß der Abgeordnete Dr. Van der Bellen gemäß § 33 Abs. 1 GOG beantragt hat, einen Untersuchungsausschuß zum Thema "Politische Verantwortlichkeit und Einflußnahme von Organen der Vollziehung im Zusammenhang mit Haftungsübernahmen des Bundes bei der Ausfuhrförderung durch die Oesterreichische Kontrollbank" einzusetzen.

In diesem Zusammenhang liegt auch das Verlangen von fünf Abgeordneten nach § 33 Abs. 2 GOG vor, eine Debatte über diesen Gegenstand durchzuführen. Diese Debatte wird anberaumt für jenen Zeitpunkt, zu dem wir über die bisher bereits bekanntgegebenen Untersuchungsaus


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