Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 67

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sendung des Kammergerichtes Berlin. Diese ist von mehreren Rednern zitiert worden, aber Neues ist nicht hinzugekommen. Damals wie heute sind wir konfrontiert mit einer Reihe von Zitierungen unzähliger Presseartikel, deren Inhalt – wie unser Klubobmann deutlich gezeigt hat – in vollem Umfang schon in den Jahren 1989 und 1990 bekannt war. Es ist wirklich nichts Neues hinzugekommen – es sei denn, man legt Wert auf die Feststellung, daß es das Wochenmagazin "News" damals noch nicht gab und die Artikel, die jetzt in "News" zu lesen sind, damals in anderen österreichischen Presseorganen zu lesen waren. (Abg. Hans Helmut Moser: Es geht um die politische Verantwortung!)

Wer ganz genau hingehört hat, kann vielleicht etwas Neues darin erblicken, daß seit dem 16. April 1997 alle Oppositionsparteien zu einer Erkenntnis gelangt sind, die den früheren Innenminister Franz Löschnak betrifft. War er am 16. April noch von den Rednern aller drei Oppositionsparteien angegriffen worden, so spielte er in den heutigen Vorwürfen keine Rolle mehr. Offenbar sind die Oppositionsparteien – das ist ja nicht verboten – klüger geworden und haben erkannt, daß sie ihre Vorwürfe nicht aufrechterhalten können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Mock. )

Kollege Anschober hat von "neuen Beweisen" gesprochen, aber keinen einzigen vorgelegt. Er hat nicht mehr als eine chronologische Auflistung von Zeitungsartikeln geboten. Hält er das für einen Beweis, daß Herr Bani-Sadr nach Österreich geholt wurde, hier eine Pressekonferenz gab, in der er die österreichischen Politiker pauschal als korrupt bezeichnete, aber auf die Frage von Journalisten nach Beweisen für seine Behauptungen eine verneinende Antwort geben mußte, und anschließend das Land wieder verlassen hat? Soll etwa der erhobene Vorwurf als neuer Beweis dienen, und soll das österreichische Parlament deshalb der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses die Zustimmung erteilen?

Meine Damen und Herren vom Liberalen Forum und von den Grünen! Diese Suppe ist wahrlich zu dünn! Wenn Sie nicht andere Vorwürfe vorbringen können, werden wir einem solchen Untersuchungsausschuß nie unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

Was von seiten des Liberalen Forums heute vorgebracht wurde, ist ein besonders interessantes Konvolut von Ungereimtheiten. Diese Sondersitzung mußte einberufen werden, damit über die Kurden-Morde diskutiert werden kann, und wegen der Dringlichkeit, einen Untersuchungsausschuß einzurichten. Wenn man aber diese 60 Fragen der Dringlichen Anfrage durchliest, sieht man, daß es nicht nur um die Kurden-Morde geht, sondern auch um den Selbstmord von Gerhard Praschak, um den Beitritt zur NATO und, wie vorhin von einer Rednerin der Grünen zu hören war, auch noch darum, alle österreichischen Exportgeschäfte zu durchleuchten. (Abg. Schaffenrath: Wer hat denn das alles verpfuscht?) Das nenne ich ein Konvolut von Ungereimtheiten, denn das hat nichts mit dem Anlaß zu tun, aus dem diese Sitzung verlangt wurde.

Meine Damen und Herren! Einmal mehr darf ich feststellen, was wir bereits am 16. April 1997 klar und deutlich zum Ausdruck gebracht haben: Wir österreichischen Parlamentarier haben keine Möglichkeit, die Gerichtsakte im Rechtshilfeverfahren von Berlin nach Österreich ausgehändigt zu bekommen. Wohl aber haben die österreichischen Justizbehörden diese Möglichkeit. Wir sollten nun die von allen drei beteiligten Ressorts angekündigte chronologische Darstellung aller Vorkommnisse im Zusammenhang mit den Kurden-Morden abwarten. Wir sollten auch den Verlauf der gerichtlichen Erhebungen abwarten, nachdem sie wieder ins Laufen gekommen sind. Erst danach sollten wir mit Urteilen zur Stelle sein, nicht aber auf der Grundlage dessen, was gegenwärtig vorliegt und heute neuerlich vorgebracht wurde. Was heute dargeboten wurde, kann nur als ein völlig ungeeignetes Gemisch bezeichnet werden, das für uns von der SPÖ-Fraktion nicht ausreicht, um der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.06

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. König.  Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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