Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 122

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achtung mit dem Innenressort, das von einem derartigen Entwurf mit diesem Inhalt selbstverständlich betroffen wäre, bereits in einem Abklärungsprozeß stand.

Ich bin daher sehr froh darüber, daß wir diesen Entwurf rechtzeitig erhalten haben. Ich bin sehr froh darüber, daß durch das Aufzeigen durch die Grünen dieser Entwurf noch rechtzeitig gestoppt werden konnte und daß nun fast alle Parteien dieses Parlaments klargestellt haben, daß es auf diese Art und Weise nicht geht.

Was hat sich das Militär in diesem Entwurf für ein Militärbefugnisgesetz im Detail zu erarbeiten und selbst an Befugnissen zuzubilligen versucht? – Es gibt hier weitgehende militärische Legitimierungen. Es gibt in diesem Bereich kein Militärbefugnisgesetz, sondern meines Erachtens nach ein Militärermächtigungsgesetz und den Versuch, in weiten Bereichen Parallelstrukturen zur Exekutive im militärischen Bereich aufzubauen sowie Eingriffe in Grundrechte zu realisieren, die auf diese Art nicht einmal im Bereich der Exekutive vorhanden sind.

Dazu möchte ich ganz konkret sagen: Es gibt in diesem Entwurf eines Militäbefugnisgesetzes Vorkehrungen, und zwar was die Datenermittlung mit Bild und Ton betrifft, die absolut die Ermächtigung für die Durchführung eines Lauschangriffes darstellen. (Abg. Scheibner: Wo?) Wir haben in diesem Haus lange Jahre hindurch über die Frage Lauschangriff für die Staatspolizei, für das Innenressort (Abg. Dr. Khol: Wo ist das? Sagen Sie mir den Paragraphen!) – ich komme sofort zu Ihnen, Herr Khol – diskutiert. Da hat es viele lange, erbitterte und vehemente Diskussionen gegeben.

Es gab Bedenken von Datenschützern und Grundrechtsexperten, Bedenken der Grünen und Liberalen, Bedenken von Teilen der sozialdemokratischen Fraktion und auch Bedenken von etlichen Mitgliedern der ÖVP-Fraktion. Das hat zumindest dazu geführt (Abg. Dr. Khol: Welcher Paragraph?)  – und ich bin damit überhaupt noch nicht glücklich – , daß es einen verstärkten rechtlichen Filter gibt, der eingebaut wurde. Es wurde zwar die Genehmigungspflicht – wie etwa bei Telefonüberwachungen – durch richterliche Behörden eingeführt, doch es hat eine Beschränkung und zumindest ein Abschneiden verschiedener Kanten und Auswuchsmöglichkeiten in diesem Bereich gegeben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! All das gibt es im § 48 (1) dieses Gesetzentwurfes nicht. § 48 (1) sieht im Detail eine ganz umfassende Datenerhebungsmöglichkeit vor. (Zwischenruf des Abg. Dr. Maitz. ) § 48 (1) dieses Entwurfes, den Sie sich mittlerweile offensichtlich selbst zu Gemüte geführt haben, sieht folgendes vor. Ich zitiere nun Abs. 2 des § 48 (Abg. Jung: Die Erläuterungen hat Ihnen die SPÖ nicht zugeschickt?):

Militärische Dienststellen dürfen von den Organen der Gebietskörperschaften und der anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie von den durch diese Körperschaften betriebenen Stiftungen, Anstalten und Fonds jene Auskünfte verlangen, die diese Dienststellen als wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung von Aufgaben nach Abs. 1 benötigen. – Zitatende.

Eingefügt in Abs. 1 ist folgendes: Militärische Dienststellen dürfen Daten ermitteln und verarbeiten zur Vorbereitung und Durchführung der Ergänzung, zur Vorbereitung und Durchführung einer Inanspruchnahme von Leistungen und zur nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr. – Das ist nicht konkret definiert, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Ich zitiere weiter aus Abs. 2: Die ersuchte Stelle, von der die Daten abgehoben und abgefragt werden, ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Diese Verpflichtung besteht auch für Auskünfte aus der zentralen Informationssammlung et cetera et cetera. (Abg. Dr. Khol: Lesen Sie weiter!) Ich kann gerne weiterlesen, Herr Klubobmann. Ich habe 20 Minuten Redezeit zur Verfügung.

Die Auskunft hat sich zu beschränken auf Namen, Geschlecht, Wohnsitz, Geburtsdatum und Geburtsort einer Person sowie auf die von den militärischen Dienststellen zum Gegenstand der Anfrage gemachten Umstände. – Das heißt, auf alles (ironische Heiterkeit der Abgeordneten Dr. Khol und Amon ), weil die militärischen Dienststellen nach diesem Gesetz – und darauf komme ich noch, Herr Klubobmann Dr. Khol – weitestgehende Befugnisse haben, die weit über den engeren militärischen Bereich hinausgehen.


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