Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 126

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Ich möchte auch die weitere Vorgangsweise noch kurz zur Sprache bringen. Wir haben uns in den Reihen der Regierungsparteien selbstverständlich über den Terminkalender unterhalten und die Erstellung dieses Entwurfes für das erste Halbjahr in Aussicht genommen. Ich wurde vom Klubobmann unseres Regierungspartners ersucht, ihm einen Expertenentwurf zu übermitteln, und zwar nicht, wie üblich, erst dann, wenn alles bereits ausdiskutiert, klar und das Gesetz begutachtungsreif ist, sondern schon in einem sehr frühen Stadium, damit, da es sich hiebei um eine sensible Materie handelt, darüber entsprechend diskutiert werden kann.

Selbstverständlich habe ich es als meine Sorgfaltspflicht angesehen, nicht nur die Experten meines Hauses zu befragen, sondern auch einen Experten aus einem verwandten Ressort, dem Innenressort, beziehungsweise jemanden aus dem Justizbereich heranzuziehen, um auch etwas von der Außensicht zu erfahren. Deren Ergebnis ist noch nicht eingearbeitet. In einem Fall liegt die Stellungnahme noch nicht einmal vor, weil es eben ein erster Expertenentwurf ist.

Es ist erst soweit, daß sich die Experten unseres Hauses mit anderen Experten noch kein einziges Mal darüber unterhalten haben, geschweige denn, daß politische Gespräche stattgefunden haben. (Abg. Öllinger: Das sind die richtigen Experten!) Daß es so ist, war nicht nur innerhalb der Regierungsparteien klar, sondern – das wissen auch Sie, Herr Abgeordneter Anschober – seit Beginn dieses Sommers, weil Sie mich persönlich dazu befragt haben. Ich habe Ihnen gesagt, daß zwar ein erster Expertenentwurf vorliegt, dieser aber für die politische Diskussion noch nicht reif ist. Daher verbleibt er auch im Schoße der Regierungsparteien, bis er soweit ausgereift ist, daß er vorgelegt werden kann. (Abg. Scheibner: Das war aber ein großer Schoß! – Zwischenruf des Abg. Wabl. )

Wie er trotzdem zu Ihnen und von Ihnen mit den entsprechenden Kommentaren versehen sofort in die Redaktionen verschiedener Zeitungen gelangt ist, das überlasse ich der Bewertung der Mitglieder dieses Hohen Hauses. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Kostelka.  – Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Es ist ein Gebot der Fairneß, daß man bei einem Expertenentwurf, wenn man weiß, daß er noch unausgereift ist – und der Minister ausdrücklich darauf hinweist –, nicht so tut, als würde damit ein Überraschungscoup gelandet. Diese Fairneß erwarte ich mir von einem Parlamentarier. Ich sage das durchaus persönlich, Herr Abgeordneter: Ich habe in meiner bisherigen Tätigkeit als Bundesminister für Landesverteidigung des öfteren Kontakt mit Ihnen gehabt und bisher nie schlechte Erfahrungen gemacht. Diese Ihre Vorgangsweise aber hat mich enttäuscht. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Grund dafür, daß ich die Mutmaßung habe, daß politische, nämlich innenpolitische Gründe dahinter stehen könnten, ergibt sich nicht nur aus Ihrem Einführungsstatement. Auch die Genese und die Inhalte legen nahe, daß die politische Debatte, die auch nach außen geführt wurde, eine andere ist als das, was in Ihrem Antrag steht.

Das, was auch als erster Punkt im Antrag steht, ist das gleiche Ziel, das Sie immer gehabt haben (Abg. Wabl: Was denn? Keine Polemiken!) , wenn ich mir erlauben darf, das zu sagen: Das ist der Versuch, zwei funktionierende Sicherheitseinrichtungen unseres Staates nicht nur in der öffentlichen Diskussion abzuwerten, sondern sie möglichst auch zu zerschlagen. (Abg. Wabl: Geh, bitte schön! Erzählen Sie einmal ...!) Ich sage Ihnen: Das wird Ihnen mit Sicherheit nicht gelingen, denn das sind wertvolle Einrichtungen für die Sicherheit unseres Landes und der Bürger und stellen jetzt und in Zukunft unverzichtbare Bestandteile unseres Staates dar. (Beifall bei der ÖVP.)

Das, was in der Öffentlichkeit diesbezüglich verbreitet wurde, nämlich daß es sich dabei um einen Eingriff in Bürgerrechte handelt, daß es um Rasterfahndung, Lauschangriff et cetera geht, ist in der Debatte in diesem Haus ganz anders dargestellt worden. (Abg. Dr. Petrovic: Was hat das mit der Atomdemonstration zu tun?) Tatsache ist, daß das Gesetz in seinem Entwurf keine einzige Verfassungbestimmung enthält und daher schon von vornherein entgegen der Verfassung kein maßgeblicher Eingriff in Bürgerrechte sein kann. (Beifall bei der ÖVP.)


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