Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 146

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Prügelknabe des Ganzen – und das stört mich schon – sind Einrichtungen der Republik, und zwar die beiden Nachrichtendienste des Bundesheeres. Es gibt ja noch einen dritten, die Staatspolizei, aber über die wird ja bewußt zurzeit nicht geredet. Es würde auch der SPÖ weniger ins Konzept passen, denn auch da gab es einen gewaltig rechtsfreien Raum: eine Staatspolizei, die von Anfang an viel mehr als die militärischen Dienste politisiert war, mit einer Struktur, die dem Teufel zu schlecht war – zugegebenermaßen mit einer mangelhaften Ausstattung. Aber es war Zeit genug für SPÖ-Regierungen, sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen als auch diese Staatspolizei besser auszurüsten. Aber es hat genügt, um sie als politisches Totschlaginstrument gegen Leute zu verwenden, die politisch unliebsam waren. Kollege Scheibner hat ja heute schon einmal darauf hingewiesen.

Herr Kollege Anschober! Ich vermisse Ihre Wortmeldung. Damals bei den ziemlich willkürlichen Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit der Aula-Geschichte haben Sie sich nicht für die Bürgerrechte "ins Gei geschmissen", wie es in Oberösterreich so schön heißt. Das haben Sie vergessen. Sie machen das immer sehr selektiv. Sie kennen die Bürgerrechte anscheinend nur für die linken Bürger, bei den rechten schaut das anders aus.

Welche anderen Dienste gibt es noch? – Wir haben die beiden Heeresdienste: das Abwehramt und Heeres-Nachrichtenamt. Wieso haben wir zwei? – Das kann man sich wirklich fragen, aber als gelernte Österreicher müssen Sie doch wissen, daß es überall dort, wo es etwas Rotes gibt, auch etwas Schwarzes gibt – und umgekehrt. Genau das ist da der Fall.

Deshalb habe ich mich vorhin auch gewundert, als Kollege Schieder so mißbilligend sein Haupt geschüttelt hat, als von der Verfolgung der Frau Kollegin Pollet-Kammerlander die Rede war. Ja bitte schön, Herr Kollege Schieder, wissen Sie nicht, daß das Abwehramt der roten Reichshälfte zuzuordnen ist? Das waren Ihre Leute, die das gemacht haben. Ich glaube zwar durchaus, daß die Frau Kollegin Pollet-Kammerlander manchmal mit ihren Ausführungen meinen Blutdruck hochtreibt, aber sie gefährdet sicherlich nicht die Republik. Da stimme ich zu. Da wurde wahrscheinlich – ich kenne das Abwehramt nicht – über das Ziel hinausgeschossen, das ist möglich. Über so etwas kann man durchaus reden.

Es gibt jedoch auch sehr, sehr wichtige Aufgaben, vor allem im Bereich des Heeres-Nachrichtenamtes, die heute in der Form überhaupt noch nicht erwähnt wurden. Man spricht immer nur über den militärischen Bereich und über den polizeilichen Bereich, der sicher nicht in die Kompetenz des Heeres-Nachrichtenamtes oder eines anderen militärischen Dienstes fällt. Dem könnte man leicht entgegenwirken. Ein Vorschlag für den Herrn Bundesminister (Zwischenruf des Abg. Anschober )  – hören Sie mir einmal zu, Herr Kollege! –, entnommen aus dem Bundesnachrichtendienstgesetz: Man fügt in dieses Gesetz einen Punkt ein, der besagt, daß den Nachrichtendiensten keine polizeilichen Befugnisse zukommen.

Das wollen sie auch gar nicht, denn diese Wegweiserechte wurden alle durch die Militärstreife wahrgenommen. Das sind keine nachrichtendienstlichen Tätigkeiten. Das wäre leicht zu lösen. Wir können das einmal als Vorschlag einbringen, wenn es ernsthaft debattiert werden soll, und darüber reden.

Es geht – da stimme ich Ihnen zu – um die Kontrolle dieser Dienste; ich bin voll Ihrer Meinung: Diesbezüglich sind wir unterentwickelt, und zwar nicht zuletzt deswegen, weil die Kontrolle durch den Unterausschuß nur dadurch erfolgt, daß man immer dann, wenn es zu einer Skandalisierung kommt, darüber redet – wobei der Minister das möglichst selbst macht und nicht die zuständigen Leute reden läßt. Ich bin davon überzeugt, daß letztere es unter Umständen vielleicht sogar noch etwas besser aufklären könnten. Diesbezüglich fehlt also noch einiges, da stimme ich Ihnen zu. Man könnte vielleicht im Zuge der Verabschiedung dieses Gesetzes oder eines Dienstegesetzes ein weiteres Instrumentarium einbauen.

Sehen Sie sich die Dienstgesetzgebung in Deutschland an, die drei verschiedene Kontrollinstrumente kennt: im finanziellen Bereich, im Personalbereich, die G-10-Kommission und die PKK, die Parlamentarische Kontrollkommission. Das wäre durchaus ein Punkt, über den man


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