Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 150

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Der § 48 Abs. 2 lautet – ich vertraue hier blind der "Presse" –: "Militärische Dienststellen dürfen von den Organen der Gebietskörperschaften und denen anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts jene Auskünfte verlangen, die diese Dienststellen", nämlich die militärischen, "als wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung von Aufgaben nach Abs. 1 benötigen. Die ersuchte Stelle ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen." (Abg. Dr. Lukesch: Das hat Anschober schon einmal vorgelesen!) Das haben Sie heute schon einmal gehört. Ich hoffe, daß Sie das noch unzählige Male hören werden. (Abg. Dr. Maitz: Das ist aus dem Zusammenhang gerissen!)

Das soll ein Befugnisgesetz sein, das verstehen Sie unter Verrechtlichung? Ich werde Ihnen sagen, was das ist: Das ist eine Unverschämtheit! (Beifall bei den Grünen.) Für jeden rechtstaatlich denkenden Menschen ist die Vorstellung, daß ich als Institutsvorstand, als Dekan oder in sonst irgendeiner x-beliebigen Funktion einer Gebietskörperschaft einer militärischen Dienststelle worüber auch immer Auskunft erteilen muß, einfach deswegen, weil diese militärische Dienststelle es so will, eine Zumutung! Aus, basta! Das sagt das Gesetz. (Abg. Dr. Maitz: Da muß man alles lesen! Im § 2 steht das genau!) Die militärische Dienststelle hat die volle sogenannte Definitionsmacht, was im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder der militärischen Sicherheit liegt.

Solche quasi-legalen Legitimationsbefugnisse kennen wir aus der Geschichte. Das sind in Wahrheit Notstandsparagraphen. Das ist kein Befugnisgesetz, sondern das ist ein Willkür-Legalisierungsgesetz! Ich beziehe mich auf den § 48 Abs. 2. (Abg. Dr. Maitz: Sie müssen die anderen auch lesen!) Wenn dieser Geist aus dem Gesetz spricht, Herr Maitz – na dann gute Nacht! (Beifall bei den Grünen.)

Das ist jene Art von Verrechtlichung, wie sie sich irgendwelche anonymen Experten – wenigstens hat sie der Verteidigungsminister nicht genannt – vorstellen. – Herr Verteidigungsminister, Sie haben in Ihrer Rede – ich habe es nicht mitgeschrieben und nicht mitgezählt – mindestens 778mal das Wort "Experten" erwähnt. Ich weiß nicht, wie viele es waren und wie oft sie getagt haben. Es werden schon Experten für militärische Sicherheit – was immer das auch ist – gewesen sein. Wenn Sie nur einen einzigen Menschenrechtsexperten, nur einen einzigen Grundrechtsexperten in dieser Kommission oder was immer das gewesen sein mag gehabt hätten, dann wären Sie vor dieser Blamage von heute bewahrt worden. – Schade nur, daß Sie es nicht selber gemerkt haben, was hier läuft. (Abg. Dr. Maitz: Auch ein Professor hat nicht den einzigen Anspruch auf die Wahrheit!)

Herr Maitz! In ebendieser "Presse", diesem "linksgrünen Kampfblatt", werden Sie zitiert: Die Grünen machen wieder einmal hysterische Übertreibungen, sie sind einfach gegen das Bundesheer und so weiter. (Abg. Dr. Lukesch: Stimmt ja!)

Haben Sie den Kommentar in der "Presse" auch gelesen? (Abg. Dr. Maitz: Das habe ich getan!) Haben Sie das auch gelesen (Abg. Dr. Leiner: Freilich!), unter dem Titel "Außer Kontrolle", "Die Erregung war absehbar" und so weiter? Eine ganz harte Kritik war das, härter, finde ich, als das, was wir heute gesagt haben, mit dem Abschluß: Probieren wird man es ja noch dürfen, nämlich die Grundrechte außer Kraft setzen. – Das schreibt das bekannte linksgrüne Kampfblatt über Sie, die Volkspartei, nicht über die Grünen. Ich könnte Ihnen noch andere Zitate vorlesen, aber ich mag es nicht. Ich sage das auch nicht, um mich hinter diesem Kommentar zu verstecken, sondern weil ich ihn für absolut richtig halte. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Maitz: Ich hoffe, Sie haben auch eine eigene Meinung!)

Zum Kollegen Lukesch. – Man bekommt den Eindruck, daß jede Demonstration sozusagen per definitionem an den Rand, in die Nähe des Terrors gerückt wird (Abg. Dr. Lukesch: Nicht jede, aber ich habe ein paar sehr pointiert herausgestrichen!), nicht jede, aber auf jeden Fall jene, die von den Grünen inszeniert werden, mit der unterschwelligen Begleitmusik: Solche Leute wird man ja wohl nicht nur observieren dürfen, sondern müssen! – Ich finde langsam, daß du eine merkwürdige Auffassung von Bürgerrechten hast. Es gibt nun seit ungefähr 100 oder 150 Jahren nicht nur die Pflichten von Untertanen, sondern tatsächlich auch die Rechte von Bürgern, und wenn du dir das überlegst, bin ich sicher, daß du auch zu dieser Auffassung kommst, wenn


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