Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 145

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weise jene miteinrechnet, die in Beschäftigungseinrichtungen bis zu acht Stunden täglich beschäftigt sind und dafür nicht einmal 500 S pro Monat erhalten. Aber das ist kein Thema mehr für Sie, und das ist in diesem Haus ohnehin schon lange kein Thema mehr – außer bei den Grünen.

Seit Jahren fordern wir, daß die Ausgleichstaxe endlich angehoben wird. – Aber nichts ist geschehen! Um 2010 S pro Monat kann man sich von der Verpflichtung eines Behinderten-Arbeitsplatzes freikaufen. Und davon macht nicht nur die Wirtschaft zur Genüge Gebrauch, sondern auch der ÖGB, die kirchlichen Einrichtungen, der Bund und die Länder. Nur ein Beispiel: Im Innenministerium müßten 1041 Planstellen mit behinderten Menschen besetzt sein, doch sind dort nur sage und schreibe 643 behinderte Menschen tätig! Im Wirtschaftsministerium ist die Situation ähnlich: Auch da sind 718 Stellen bis heute nicht vergeben. Ganz im Gegenteil: Man kauft sich mit 2010 S im Monat sozusagen locker frei – und damit ist die Sache erledigt.

Folgendes darf auch nicht unerwähnt bleiben: Wenn Unternehmungen heute Aufträge an Behinderteneinrichtungen vergeben, dann können sie sich 15 Prozent der Auftragssumme über den Ausgleichstaxfonds zurückholen. Die Tendenz in Österreich ist, daß die Zahlungen, die sich Betriebe über den Ausgleichstaxfonds refundieren lassen, bereits höher sind als jene Beträge, die sie in den Ausgleichstaxfonds einzahlen. Das heißt, daß an der Arbeitslosigkeit behinderter Menschen kräftigst mitverdient wird. Behinderte Menschen sind ins Abseits gedrängt worden: irgendwohin in Beschäftigungseinrichtungen, wo sie bis heute nicht einmal gesetzlich sozialversichert sind, geschweige denn unfall-, pensions- oder arbeitslosenversichert. All diese Sozialleistungen gibt es für behinderte Menschen so gut wie nicht. Aber damit haben Sie sich, meine Damen und Herren, anscheinend bereits abgefunden.

Die Situation wäre, wäre der politische Wille dazu vorhanden, sofort zu ändern, und es wäre schnell möglich, daß behinderte Menschen Arbeitsplätze und Planstellen, die für sie geschaffen wurden, auch tatsächlich erhalten. Man bräuchte nur die Ausgleichstaxe auf eine Höhe anzuheben, daß es für das Unternehmen oder die Behörde ebenso teuer ist, einen behinderten Menschen anzustellen oder nicht. Denn nur wenn die Freikaufsmöglichkeit gleich viel wie eine Einstellung kostet, wären meiner Meinung nach viele Unternehmen doch dazu bereit, sich mit dieser Situation auseinanderzusetzen und es mit der Anstellung eines Menschen, der behindert ist, zu probieren. Aber so wird es auch in Zukunft absolut unmöglich sein, behinderten Menschen einen Arbeitsplatz zu vermitteln.

Meine Damen und Herren! Es ist eindeutig zuwenig und völlig in die falsche Richtung gedacht, wenn Sie sich bei der Aktion "Licht ins Dunkel" am 24. Dezember vor die Kameras stellen und den Menschen klarzumachen versuchen, was sie nicht alles für behinderte Menschen tun würden. – Das "Ergebnis" zeigt sich Jahr für Jahr, Tag für Tag an unserer Gesetzgebung, und auch im Bereich der Arbeitslosigkeit wird deutlich, was Sie wirklich tun: Seit Jahren üben Sie sich nämlich in Ignoranz, und seit Jahren sehen Sie auch die Problematik behinderter Menschen einfach nicht mehr; Sie behandeln das deshalb auch nicht mehr. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, da wir zur Abstimmung über drei Entschließungsanträge kommen. – Ich warte noch, bis Frau Abgeordnete Haidlmayr auf ihrem Platz ist.

Zunächst stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dolinschek und Genossen betreffend Entlastung der österreichischen Ausbildungsbetriebe und Attraktivierung der Lehre.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


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