Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 123. Sitzung / Seite 191

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In bezug auf die Personaleinsparungen im Innenressort ist speziell bei Gendarmerie und Polizei die Grenze erreicht. Es ist daher sehr wichtig und war meiner Ansicht nach notwendig, daß der Abänderungsantrag zur Verhinderung der Einsparung von 200 Planstellen eingebracht wurde. Das Innenressort verfügt nunmehr über insgesamt 33 700 Planstellen, und es ist auch eine Frage der Einteilung, daß die Zahl der systemisierten Planstellen und der tatsächlichen Personalstellen stets differenziert ist. Das ist ein Zustand, der schwer zu handhaben ist, und er führt in Oberösterreich, auch in meinem Heimatbezirk, immer zu großen Problemen. Das ist auf Dauer kein wünschenswerter Zustand. Besondere Aktionen wie im heurigen Jahr die EU-Präsidentschaft, in deren Verlauf sicherlich Anforderungen größerem Ausmaß an das Innenressort gestellt werden, sind nicht leicht zu handhaben.

Weiters möchte ich auf jenes Problem hinweisen, das in den letzten Wochen von einigen politischen Akteuren zur persönlichen Profilierung benutzt worden ist. Dabei konnte man sich fallweise des Eindruckes nicht erwehren, daß es bei diesen Wortmeldungen weniger um die Problemlösung als um billigen Populismus ging. Ich meine damit die Debatte um das Problem des sexuellen Mißbrauchs von Kindern, Jugendlichen und Frauen.

Gerade bei einigen Damen und Herren von der rechten Seite hier in diesem Haus waren die Relationen fallweise deutlich verschoben. Es müßte nämlich klar sein, daß gerade diese Delikte in erster Linie Hilfe und Schutz für die Opfer notwendig machen. Aus meiner Sicht ist es kein Problem, daß die Täter mit aller Härte dem Gesetz gegenüberzutreten haben und bestraft werden, aber allein Härte gegenüber den Tätern zu fordern, hilft den Opfern nur in sehr bescheidenem Rahmen. Es ist interessant, daß österreichweit in politischen Gremien – auch in den Gemeinden und auf Landesebene – Resolutionen eingebracht werden, in denen eine härtere Bestrafung der Täter gefordert wird, daß aber Opferhilfe in diesen Resolutionen nicht einmal erwähnt wird. Ich glaube, das ist eine Sache, die sehr durchsichtig ist und vor allem an den Bedürfnissen der Opfer völlig vorbeigeht. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

Wir sollten uns daher bei konkreten Maßnahmen einer weiteren Sache zuwenden. Herr Bundesminister! Ich möchte hier einen Vorschlag machen, der davon ausgeht, daß in letzter Zeit bei Vernehmungen von Verdächtigten auch Videoaufnahmen gemacht werden. Es wurden entsprechende Geräte angeschafft. Ich denke, Videoaufzeichnungen sollten nicht nur bei Vernehmungen von Verdächtigten gemacht werden, sondern auch bei Opferbefragungen, speziell in der Erstphase unmittelbar nach der Tat, nämlich bei der Anzeigenerstattung. Die entsprechende Zustimmung des Opfers ist selbstverständlich Grundvoraussetzung für solche Aufnahmen.

Dadurch könnten insbesondere bei Sexualdelikten viele unnötige Folgebefragungen und -vernehmungen verhindert werden. Die Praxis zeigt nämlich deutlich, daß im späteren Verfahren auftauchende Verständnisfragen vermieden werden könnten, wenn eine Videoaufnahme von der Erstbefragung vorhanden wäre. Diese Videoaufnahme vermittelt mit Sicherheit einen wesentlich umfassenderen Eindruck von Art und Inhalt der Angaben als jede schriftliche Dokumentation oder jedes Protokoll. Den Opfern würde dadurch erspart werden, ständig von neuem mit diesen schrecklichen Erlebnissen konfrontiert zu werden. Außerdem käme diese Vorgangsweise auch den Bestrebungen der Justiz entgegen, und sie wäre ein weiterer Schritt zur schonenden Behandlung der Opfer im Strafverfahren.

Geschätzter Herr Innenminister! Ich rege eine Prüfung dieses Vorschlages durch deine Fachleute an. Ich bin der festen Überzeugung, daß ein solcher Einsatz der Budgetmittel höchst sinnvoll ist und den Kampf gegen den sexuellen Mißbrauch und die damit zusammenhängenden Probleme sachgerecht unterstützt.

Abschließend betone ich nochmals, daß wir dem Budgetkapitel Inneres selbstverständlich gerne zustimmen. Wir erblicken darin ein leistungsfähiges und sachgerechtes Budget für unsere Republik. (Beifall bei der SPÖ.)

22.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Hans Helmut Moser und Thomas Barmüller steht mit in Verhandlung.


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