Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 86

Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Abgeordneter Barmüller, gehe ich davon aus, daß, wenn das Hohe Haus diese beiden Vorlagen beschließen wird, diese auch in die Tat umgesetzt werden. Geschätzte Frau Bundesminister! Ich nehme an, daß Sie in Ihren Ausführungen dann auf die Feststellung beziehungsweise den Vorwurf des Herrn Abgeordneten Barmüller eingehen werden.

Lassen Sie mich auf einige Punkte dieser beiden Vorlagen eingehen, weil sie doch einige wesentliche Verbesserungen für jene Menschen, die unter Tage arbeiten, bringen sollen und – ich bin überzeugt davon – auch bringen werden.

Einer der wichtigsten Punkte ist, daß dort, wo Menschen unter Tage arbeiten, wenn es technisch möglich ist, zwei Ausgänge und zwei getrennte Fluchtwege installiert werden. Bei offensichtlicher Gefahr für Arbeitnehmer sind sie an einen sicheren Ort zu bringen. In allen Bergwerken sind Notfallpläne im Falle von Naturkatastrophen vorzusehen.

Ein sehr wichtiger Punkt ist, daß endlich ein System geschaffen wird, das es ermöglicht, jederzeit festzustellen, welche Arbeitnehmer sich unter Tage befinden und wo sie sich zuletzt aufgehalten haben, um sie im Falle eines Unglücks rascher und zielgerichteter suchen und somit finden zu können.

Es drängt sich bei Betrachtung dieser Maßnahmen zweifellos die Frage auf, ob ein Fall wie jener von Lassing verhindert hätte werden können, wenn es bereits einen zweiten Fluchtweg beziehungsweise ein System gegeben hätte, durch das man die Menschen in der Grube rascher finden hätte können oder durch das man überhaupt gewußt hätte, wo sie sich befinden. Das ist eine rein theoretische Frage, die niemand beantworten kann, aber es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen: Wenn es derartige Systeme gegeben hätte, wenn man gewußt hätte, wo die verschütteten Kumpel sind, oder wenn es einen zweiten Fluchtweg gegeben hätte, hätte die Katastrophe nicht ein derartiges Ausmaß gehabt, wie sie es leider gehabt hat.

Ich erlaube mir aber auch anzumerken, geschätzte Frau Bundesminister: Die besten Vorlagen für den Arbeitnehmerschutz nützen nichts, wenn nicht eine entsprechende Kontrolle gewährleistet ist. Ich kann nur nochmals eindringlichst den Wunsch deponieren, daß von Gesetzes wegen sichergestellt wird, daß bei allfälligen Kontrollen der zuständigen Behörden auch die Arbeitnehmervertreter zwingend beigezogen werden.

Ich darf nochmals meine Kritik und mein Anliegen vorbringen und an Sie appellieren: Frau Bundesminister! Vielleicht gelingt es doch noch, den Arbeitnehmerschutz und die diesbezügliche Kontrolle in unserem Land in eine Hand zu geben beziehungsweise in einer Behörde zu vereinigen. Ich halte nichts davon, daß eine Behörde wie die Berghauptmannschaft, die Bergwerke kontrolliert und Auflagen erteilt, auch den Arbeitnehmerschutz kontrollieren muß. Es wäre sicher zweckmäßiger, wenn eine Behörde wie zum Beispiel die Arbeitsinspektion auch im Bergwerk für den Arbeitnehmerschutz zuständig wäre.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicher ist – darin hat Herr Abgeordneter Barmüller recht –, daß diese Fragen schon einmal im Sozialausschuß behandelt worden sind. Damals wurde zwar vertagt, aber die sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses hat dafür gesorgt, daß der Gesetzentwurf heute zur Beschlußfassung vorliegt. Die gesamte Fraktion, aber in besonderem Maße die Gewerkschafter im Sozialausschuß waren damals dafür. Wir konnten uns aber leider nicht einigen, sodaß es auch beschlossen worden wäre. Ich bin froh darüber, daß dies heute geschieht. Der Beigeschmack ist sicher nicht angenehm: Auslöser dafür, daß dieses Gesetz heute beschlossen werden wird, war der tragische Unfall von Lassing. Vielleicht ziehen wir alle eine Lehre daraus: Es sollte nicht so sein, daß Menschen im Arbeitsleben, im Berufsleben Schaden erleiden müssen, bevor wir entsprechende Konsequenzen ziehen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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