Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 143

Also entweder hat das bis vorgestern der Herr Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, der uns öffentlich darauf hinwiesen hat, daß all das nicht möglich ist, nicht gewußt, oder der Herr Bundesminister wurde unvollständig informiert. Denn selbstverständlich kann eine Datenverarbeitungsanlage ohne Protokollierung der Abläufe überhaupt nicht funktionieren. Daher war klar, daß es Protokolle gibt.

Die politische Forderung, die wir in den Raum gestellt hatten, war, daß eine Doppelprotokollierung stattfinden möge: eine innerhalb der Anlage und eine innerhalb einer "black box", auf die die Benützer der Datenanlage keinen Zugriff haben, damit man, wenn die externe Kontrolle kommt, in diesen gesicherten Protokollen nachschauen kann, ob nicht möglicherweise eine Manipulation in den Protokollen der Anlage selbst stattgefunden hat. Das ist ein Doppelsystem, das zur verbesserten Kontrolle von Datenabläufen Stand der Technik ist und in technischen Anwendungen regelmäßig eingesetzt wird und vielleicht auch etwas kostet – soll schon sein –, aber das wären Kosten, die zur höheren Ehre der Grundrechte und zu ihrem Schutz nützlich aufgewendet wären. Sollten Sie dafür ein Budgetüberschreitungsgesetz brauchen, unsere Stimmen hätten Sie dafür, Herr Bundesminister. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Ich halte noch einmal ausdrücklich fest: Heute sagt uns der Herr Bundesminister, daß das schon verwirklicht ist, vorgestern hat der Herr Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit gesagt, daß es nicht möglich ist. Und wenn der Generaldirektor gesagt hat, daß das nicht möglich ist, dann heißt das explizit: Es hat bis heute oder bis gestern gar nicht stattgefunden. Das ist ein unangenehmer Befund in Fragen von Kontrolle. Die Innenrevision gibt es auch nicht. – Zitat Kiss. – Also ich weiß nicht, wie man die Welt so rosig zeichnen kann.

Zum Recht auf Auskunft, auf das man sich beruft: Was habe ich von einem Recht auf Auskunft, wenn derjenige, der mir die Auskunft erteilt, derjenige ist, den ich damit kontrollieren will. Wie kann ich jemals wissen, ob die Auskunft, die er mir erteilt, richtig und vollständig ist, wenn ich mich dabei nicht einer dritten, unabhängigen Stelle bedienen kann? Diese Auskünfte sind zwar gut gemeint und werden häufig vielleicht sogar stimmen, aber ich habe nie die Gewißheit, daß sie stimmen, wenn ich denjenigen befragen muß, von dem ich befürchte, daß er hinter meinem Rücken Daten gesammelt hat. Es ist denkunmöglich, daß das eine befriedigende Auskunft ist.

Dasselbe gilt daher auch für die persönlich möglicherweise durchaus glaubwürdigen Auskünfte des Herrn Exbundesministers Soronics. Wenn Sie bei Ihren Erhebungen niemand anderen fragen als den Betroffenen selbst, ob er sich richtig verhalten hat, und dabei vergessen, daß es eines der Fundamente der Strafrechtspflege in Österreich und in Kontinentaleuropa ist, daß der Beschuldigte selbst in der Wahl seiner Verteidigung frei und daher nicht zur Wahrheit verpflichtet ist, dann sind diese Auskünfte eines in Verdacht Geratenen wertlos. Wenn sie keiner objektiven Drittkontrolle unterworfen werden, sind sie wertlos.

Herr Bundesminister! Wenn Sie sich mit diesen Auskünften zufriedengeben und dann uns in den Oppositionsbänken zurufen, wenn wir mehr wüßten, dann sollten wir es Ihnen sagen, dann ist das unredlich, denn Sie hätten die Instrumente, mehr zu wissen, ohne sich auf die bloße Auskunftsstellung bei den Betroffenen zurückzuziehen. Wenn die beiden Disziplinarfälle in Ihrem Haus nicht auch zur Folge haben, daß auch die Käufer dieser Daten genau untersucht werden, dann werden Sie niemals weiterkommen. (Bundesminister Mag. Schlögl: Sollen wir Hausdurchsuchungen machen?)

Zum Abschluß auch eine Bemerkung zu den Ausführungen des Kollegen Stadler: Das mit dem Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes geht Ihnen halt nicht aus dem Kopf. Es ist dies eine Stiftung, es ist dies eine wissenschaftliche Einrichtung, die bestimmte Grundanliegen hat, nämlich die Dokumentation des österreichischen Widerstandes, und sie verfolgt auch Zeitdokumente bis in die Gegenwart – aber sie hat keine Geheimakten. Nehmen Sie das zur Kenntnis!

Es mag das, was das Dokumentationsarchiv macht, Ihnen persönlich unsympathisch sein, aber Geheimakten gibt es dort keine. Jeder kann dort jede Auskunft bekommen. Wenn Sie dort Informationen vermuten sollten, die nicht stimmen, dann weisen Sie diese Informationen zurück,


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