Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 146

Minister! Sie haben jetzt noch einmal ausgeführt, wie bemüht Sie sind, solchen Mißbräuchen nachzugehen. Wir haben es aber nicht nur mit dem Mißbrauch durch Beamte, die Daten an Privatdetektive weitergegeben haben, zu tun, wir haben es nicht nur damit zu tun, daß frühere Innenminister Unterlagen mit nach Hause genommen haben, sondern wir haben es auch damit zu tun, daß politische Funktionäre dieses Hauses, sowohl Exabgeordnete als auch Abgeordnete der Freiheitlichen Partei, aus polizeilichen Unterlagen, die die Geheimsphäre, die Privatsphäre des einzelnen verletzen, hier ungeniert vorlesen können.

Im konkreten Fall hat es einen Bericht gegeben – Sie kennen die Geschichte –, in der Zeitschrift "TOP", des früheren Abgeordneten Pretterebner, in dem ein Faksimile veröffentlicht und auch mein Name in irgendeinem Zusammenhang – ich weiß gar nicht mehr, was es war – gebracht wurde; ich hatte damit nämlich tatsächlich nichts zu tun. Sie haben uns damals in einer Anfragebeantwortung, die wir gestellt haben, bestätigt, daß es sich bei dieser Veröffentlichung um eine Verletzung des Amtsgeheimnisses handelt und daß entsprechende Ermittlungen eingeleitet werden. Nun entnehmen wir einer Anfragebeantwortung von Ihnen, die Sie meinem Kollegen Öllinger gegeben haben, daß in der Tat in diesem Fall Ermittlungen eingeleitet wurden. Doch muß dazugesagt werden, daß das ganze jetzt schon ein Jahr dauert.

Was schließe ich daraus? – Es gibt offensichtlich – das geben Sie hiemit zu – in Ihrem Ministerium die Gewohnheit, daß bestimmte politische Funktionäre ungeniert von polizeilichen Unterlagen und von Akten Gebrauch machen können und darin Einsicht nehmen können, obwohl es sich um Dinge handelt, die eigentlich unter Verschluß liegen müßten. Welche Lehre ziehe ich daraus und aus dieser Debatte? – Mein Vertrauen und das Vertrauen wahrscheinlich einiger Staatsbürger und Staatsbürgerinnen in diesem Land ist, wenn es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geht, sehr eingeschränkt. Und genau das ist der Punkt.

Sie haben auf die Fragen 3 und 10 unserer Dringlichen Anfrage, nämlich womit Sie es begründen, wenn nun in Zukunft seriöse Firmen auch Auskunft bekommen werden, mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geantwortet. Sie wissen aber, daß genau diese Frage hinsichtlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, vor allem wieweit Sie veranlaßt sein können, diesbezüglich Untersuchungen anzustellen, eine etwas verschwommene Grenze mit sich zieht.

Sie können nur dann diese Untersuchungen anstellen, wenn gerichtlich strafbare Handlungen anstehen oder vorliegen. Und genau darum geht es. Diese Definitionsbreite, die sich daraus ergibt, gibt uns wieder Anlaß nicht nur zu Vorsicht und Skepsis, sondern auch zu Mißtrauen, Mißtrauen aus der Vergangenheit, auch wenn Sie darauf Bezug nehmen, daß das in Zukunft nicht mehr möglich sein sollte.

Diese Beispiele zeigen einiges auf, insbesondere jenes Faktum, das ich erwähnt habe, aber auch Antworten, die Sie gegeben haben, bis hin zu der Übergangsregelung, die gilt, bis ein Militärbefugnisgesetz in Kraft tritt, und mit der es möglich ist, daß Sie solche Erkenntnisse der Landesverteidigung zur Verfügung stellen. Es ist schon ausgeführt worden, daß es keinen gesetzlichen Rahmen dafür gibt. Wer garantiert mir als Staatsbürgerin, was Sie da weitergeben? Ich weiß es nicht einmal! Sie sagen auf die Frage, ob diese Personen vom Mißbrauch informiert werden: Derzeit nicht! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Schlögl.)

Herr Minister! Warum machen Sie nicht von der Möglichkeit, die Sie als Minister haben, nämlich diese Personen zu informieren, Gebrauch? Diese Personen haben meiner Meinung nach ein Anrecht darauf.

In dieselbe Richtung Ihrer sehr verhaltenen Antworten geht auch die Nichtbeantwortung unserer Fragen, die mit den sogenannten transatlantischen Beziehungen und mit Echolon zu tun haben. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme schon zum Schluß, Herr Präsident.

Es ist verständlich, daß Sie nicht im Detail darauf Antwort geben können, aber Ihre persönliche Meinung dazu, vor allem im Lichte der Debatte über dieses Polizeibefugnisgesetz oder Sicher


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