Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 161

sistiert. Aber man sollte sich die Anfragebeantwortung genau ansehen. Ich lese Ihnen nun eine Frage, eine Teilfrage, und die Antwort darauf vor. Eine Teilfrage war:

"Haben die Testpersonen einen Rechtsanspruch auf den Erhalt der vollständigen Testergebnisse?"

Ihre Antwort lautete: "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt der vollständigen Testergebnisse, trotzdem ist das Testinstitut vertraglich verpflichtet, die Testpersonen vom Ergebnis zu informieren."

Wenn man das gründlich und sorgfältig analysiert, dann kommt man zum Ergebnis, daß Sie in Ihrer Eigenschaft als Aufsichtsbehörde – das räume ich gerne ein, und auf diesen Aspekt werde ich auch noch näher eingehen – der Meinung sind, es gebe zwar keinen Rechtsanspruch, aber das Testinstitut sei vertraglich verpflichtet. Es ist richtig, daß ein solcher Vertrag mit dem Testinstitut besteht, daher wäre es überhaupt keine Schwierigkeit, diesen Vertrag dreiseitig zu machen, sodaß auch die Testperson Rechtsansprüche direkter Art gegenüber dem Testinstitut hat. Aber das wird nicht gemacht, daher hat die Testperson, wie Sie richtig gesagt haben, keinen Rechtsanspruch. Das Testinstitut ist nur gegenüber dem AMS vertraglich dazu verpflichtet, und ob das dann eingehalten wird oder nicht, ist ungewiß.

Vor solchen Hintergründen und angesichts des Umstandes, daß jene Menschen, die die betroffene Person fragen, ob sie getestet werden will, dieselben sind, die über Wohl und Wehe und insbesondere über Weiterzahlung oder Nichtweiterzahlung der Notstandshilfe entscheiden, relativiert sich diese Freiwilligkeit auf einen Formalakt. Sie können noch so viele Dokumente entwerfen, die Sie die Leute dann unterschreiben lassen, daß Sie das freizeichnen und die Freiwilligkeit mehrfach durch Unterschrift bestätigen, am wirklichen Gehalt der Freiwilligkeit, die eine innere Frage ist, ändert das nichts, wenn die Rahmen so eng gesteckt sind.

Frau Bundesministerin! Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung darauf hingewiesen, daß wir doch eigentlich ganz glücklich und zufrieden sein müßten, weil das AMS, die frühere AMV, ausgegliedert wurde, und es doch den politischen Vorstellungen des Liberalen Forums entspräche, wenn etwas ausgegliedert wird. Dazu muß ich Ihnen sagen: Sie haben zwar recht damit, aber Sie haben nicht zugehört, welche Kritik wir in den letzten Wochen und Monaten in puncto AMS geäußert haben. Wir haben nämlich gesagt, daß es eine mißlungene Ausgliederung war, und zwar aus dem einfachen Grund, weil einerseits ausgliederungsfähige Aufgaben und öffentliche Aufgaben der sozialen Hoheitsverwaltung – Sie haben selber gesagt, daß das AMS einen öffentlich-rechtlichen Auftrag hat – in einem gemeinsamen Paket ausgegliedert wurden, mit dem großen Nachteil, daß nun all das, was tatsächlich öffentlich-rechtlich und sehr streng zu betrachten ist, nicht mehr in Ihrem Haus, sondern in einer ausgegliederten Stelle administriert wird, und weil andererseits all das, was durchaus ausgliederungsfähig war und ist und gewesen wäre und wie immer Sie es nennen wollen, jetzt gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Aufgaben ausgegliedert ist, sodaß das eine das andere behindert. Solange Sie nicht die Vermittlungs- und Schulungstätigkeit von der Alimentationsfrage und der Notstandshilfefrage et cetera – also alles, was öffentlich-rechtlich ist – im Sinne einer echten Teilung trennen, so lange werden Sie nicht wirklich weiterkommen.

Das steckt auch hinter dem Dilemma dieser komischen Fragebögen. Wenn Sie der Privatwirtschaft vorwerfen, daß es dort auch Screenings oder Assessment Center gibt, dann verwechseln Sie die Wirkungszusammenhänge, denn jene Menschen, die sich in der Privatwirtschaft einem Assessment Center stellen oder einem anderen Test unterwerfen, sind nicht von der Entziehung der Notstandshilfe bedroht.

Daher ist es meiner Meinung nach zwar richtig, daß das nicht Ihr unmittelbarer Wirkungsbereich ist, aber die politische Verantwortung liegt bei Ihnen, denn Ausgliederungen, die mißlungen sind, kann man auch reparieren! Das heißt nicht, daß wir sie zurückgenommen wissen wollen, aber es wäre reparierbar. Sie könnten auf der Ebene Ihres Ministeriums einiges dafür tun: Sie haben eine ganze Sektion mit hervorragenden Leuten, die das perfekt beherrschen, die Sie durch die


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