Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 65

vatisiert werden! Ich bin dagegen, daß die amtliche Statistik den Meinungsforschungsinstituten oder ähnlichen Einrichtungen überlassen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Punkt: Dieser ist genauso wichtig und betrifft die Leiter. Meine Damen und Herren von der FPÖ! Wir bestellen bewußt zwei Leiter. Wie die genannt werden, ist völlig gleichgültig. Sie können sie so oder anders nennen. Wir brauchen zwei fachlich zuständige Leiter, einen für den kommerziellen Bereich und einen für den statistik-fachlichen Bereich. Und der Leiter für den statistik-fachlichen Bereich ist nicht weisungsgebunden, meine Damen und Herren! Er hat allein aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der statistischen Fachkenntnisse die Anstalt als fachlicher Leiter zu führen. Dem gegenüber steht ein kaufmännischer Leiter, der den gesamten kommerziellen Bereich dieses Amtes zu erledigen hat.

Das sind zwei weitgehend unabhängig voneinander agierende Leiter, von denen jeder einen klaren Zuständigkeitsbereich hat. Ich trete für diese Zweigliederung ein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Nächster Punkt, der ebenfalls ganz wichtig ist: Wir erreichen mit diesem Bundesstatistikgesetz 2000 eine weitgehende Entlastung von Wirtschaft und Bevölkerung. Meine Damen und Herren! Es ist in der heutigen Zeit so, daß viele Daten gesammelt werden, einmal von einem Ministerium, ein weiteres Mal von der Sozialversicherung, ein drittes Mal von der Nationalbank und ein viertes Mal von einem anderen Amt. Jeder macht eigene Statistiken, und das ist im Grunde genommen eine Ungeheuerlichkeit. Ich bezeichne das ganz deutlich so. Es ist unzumutbar für die Bevölkerung, immer wieder die gleichen Daten liefern zu müssen. Wir schaffen jetzt mit diesem Gesetz ein generelles Zugriffsrecht zu all jenen Daten, die von den Bundesministerien und ähnlichen Einrichtungen gesammelt werden. Ich begrüße das Zugriffsrecht, das wir hier schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Nächster wichtiger Punkt: Wir haben einen klaren Schutz von Daten im Rahmen des sogenannten Grundsatzes des Statistikgeheimnisses. Das Statistikgeheimnis wird weiter gewahrt, und zwar in einer neuen, in einer verbesserten Form, sodaß der einzelne Bürger, der Daten liefert, wirklich davon ausgehen kann, daß diese Daten nicht für andere Zwecke als für Zwecke der Statistik verwendet werden. Es ist das ein ganz wichtiger Punkt. Diese Daten gehen weder an das Finanzamt noch an sonstige Einrichtungen. Daten im Rahmen der Bundesstatistik sind absolut geheim und dürfen nur für statistische Zwecke verwenden werden, meine Damen und Herren.

Letzter Punkt: Wir schaffen eine umfassende Veröffentlichungspflicht im Bereich der Statistik. Statistische Daten werden aufgrund dieses Gesetzes nicht nur in Publikationen nachschlagbar sein, sondern es wird auch eine Zugriffsmöglichkeit über Internet und andere moderne Medien geschaffen. Ein ganz wichtiger Punkt, der mit diesem Bundesstatistikgesetz 2000 geschaffen wird, meine Damen und Herren.

Dieses neue Gesetz bezeichnet sich mit gutem Grund als Bundesstatistikgesetz 2000. Vor 30 Jahren stand hier die Grande Dame der Statistik in Österreich, Frau Hertha Firnberg, und hat das damalige Bundesstatistikgesetz erläutert. Frau Hertha Firnberg hat damals wesentliche Akzente für die amtliche Statistik in Österreich aufgezeigt. Ich kann sagen, es waren wieder die Statistiker in Österreich, die das neue Bundesstatistikgesetz 2000 geschaffen haben. Ich nenne Ihnen die wichtigen Persönlichkeiten. Es war dies der Landesstatistiker von Oberösterreich, Herr Hofrat Dr. Ewald Kutzenberger, es war der Bundeswirtschaftskammerstatistiker Dr. Josef Richter, und es war eine ganze Reihe von Fachleuten des Österreichischen Statistischen Zentralamtes, die gemeinsam mit Ministerialrat Dr. Schittengruber vom Bundeskanzleramt daran mitgearbeitet haben.

Ich meine, daß dieses Gesetz die Voraussetzungen für eine moderne Statistik schafft, für eine Statistik, die den Anliegen der Bundesministerien, der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Länder, der Gemeinden und der Interessenvertretungen Rechnung trägt. Es ist ein Bundesstatistikgesetz, das aber auch auf die Interessen der Bediensteten des Statistischen Zentralamtes, der künftigen Bundesanstalt "Statistik Österreich", Bedacht nimmt.


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