Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 111

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wenn ja, was könnte dies im Falle einer Inanspruchnahme für den Steuerzahler bedeuten?

2. Ist es richtig, dass durch die Abgabe einer Garantie die Inanspruchnahme der Haftung abgewendet werden kann?

Wenn ja, für welchen Zeitraum?

3. Wie beurteilen Sie die durch das Land Burgenland abgegebene Garantie?

4. Ist diese Garantieerklärung vergleichbar mit jener im seinerzeitigen Sanierungsfall Länderbank?

Wenn nein, worin liegt der Unterschied?

5. Mit welcher Gesamtsumme wurde im Fall Länderbank der Steuerzahler zur Kasse gebeten?

6. Die Ertragslage der Bank Burgenland reichte nicht aus, um die seit Jahren unzureichend gebildeten Risikovorsorgen aus eigener Kraft im erforderlichen Ausmaß zu dotieren. Die Vornahme der notwendigen Wertberichtigungen hätte zu einer Verletzung des BWG geführt, da anrechenbare Eigenmittel in der Höhe von knapp 400 Mio. Schilling gefehlt hätten.

Was bedeutet es für den Steuerzahler, wenn die Bank Burgenland aus eigener Kraft ihre Kreditprobleme nicht bewältigen kann und somit die Garantie des Landes Burgenland in Anspruch genommen werden muss?

7. Welche Auswirkungen hat die Inanspruchnahme der Garantie bzw. Haftung im Zusammenhang mit dem Stabilitätspakt auf das gesamtstaatliche Defizit?

8. Welche Aufgaben hatte der Aufsichtskommissär des Landes, und in welchem Zeitraum war Landeshauptmann Stix in dieser Funktion tätig?

9. Trifft es zu, dass LH Stix als Aufsichtskommissär den meisten Sitzungen des Aufsichtsrates fernblieb?

10. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Eigentümervertreter, Landesfinanzreferent und Aufsichtskommissär Stix trotz laufender Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Fall HOWE dem Vorstandsvorsitzenden Gassner als alleinigem Kundenbetreuer der HOWE-Gruppe vorbehaltlos vertraute und auch kein geeignetes und dem § 27 BWG entsprechendes Kontrollverfahren forderte?

11. Hat Landeshauptmann Stix als Folge der – in der Begründung angeführten – Warnungen die Bankenaufsicht um Überprüfung gebeten?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

12. Gibt es in Ihrem Wirkungsbereich Hinweise oder Beobachtungen, dass Landeshauptmann Stix die Wiederbestellung von Vorstandsvorsitzenden Gassner betrieben oder diesbezüglich interveniert hat?

13. Trifft es zu, dass weder der Eigentümervertreter des Landes Burgenland noch die Bank Austria als weiterer Hauptaktionär um Prüfung der Bank Burgenland durch die Bankenaufsicht oder die OeNB ersuchte?

14. Ist es richtig, dass die Bank Austria als einer der Hauptaktionäre im Aufsichtsrat der Bank Burgenland, u.a. durch GD Randa vertreten war?

Wenn ja, welche Veranlassungen hat die Bank Austria aus den Warnungen bzw. dem Bericht der OeNB gezogen?


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite