Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 237

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Meine Damen und Herren! Welche Arten von Drogen gibt es? – Es gibt legale und illegale Drogen. Zu den legalen Drogen gehören Alkohol und Medikamente, zu den illegalen Drogen wiederum weiche und harte Drogen. (Abg. Wattaul: Im Straßenverkehr ist Alkohol doch nicht legal!)

Wirkung und Einfluss der diversen Drogen auf die Verkehrstüchtigkeit sind sehr unterschiedlich: Medikamente machen zum Beispiel müde, weiche Drogen führen zu einer phlegmatischen Grundhaltung, harte Drogen machen der Fahrtüchtigkeit überhaupt den Garaus. (Abg. Haigermoser: Was ist eine "weiche Droge"?) Eine weiche Droge, Herr Kollege, ist zum Beispiel Cannabis, harte Drogen sind Kokain oder Heroin. (Abg. Wattaul: Diese sind aber schon verboten, oder?) Eine legale Droge ist allerdings unter anderem Alkohol, und Ihr Ring der Freiheitlichen Jugendlichen lädt ja zum Genießen dieser legalen Droge, zum Freibiertrinken, ein! (Abg. Wattaul: Alkohol ist aber doch nicht im Straßenverkehr legal! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Herr Kollege Wattaul! Seien Sie nicht so aufgeregt! Ich habe schon bemerkt, dass Sie da sind! Ich weiß es! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Der Drogennachweis ist sehr unterschiedlich: Für Alkohol gibt es den Alkomat, für Medikamente die Blutanalyse, für den Nachweis weicher Drogen den Haschomat und für harte Drogen die Blutanalyse und die amtsärztliche Untersuchung.

Dr. Othmar Thann, der Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, meint dazu: "Akuter Rauschzustand" – Kollege Schweitzer! – "ist nur bei Alkohol leicht überprüfbar. Bei anderen Drogen ist der Nachweis problematischer, da noch Wochen später Abbauprodukte im Harn nachzuweisen sind, auch wenn die akute Beeinträchtigung bereits abgeklungen ist." – Zitatende.

Genauso hat das auch Ihr Staatssekretär Waneck festgestellt. Und damit wir wissen, wovon wir reden: Der Verkehrsmediziner des ARBÖ, Professor Primarius Dr. Josef Nagler, zeigt die Relationen auf – ich zitiere –:

Man nimmt an, dass in Österreich ungefähr 30 000 Menschen mehr oder minder regelmäßig illegale Drogen konsumieren. Ihnen stehen rund 500 000 Alkoholkranke und etwa 100 000 Medikamentenabhängige gegenüber. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Wenn wir von Alkohol am Steuer reden, so erinnere ich schon daran, dass es die FPÖ war, die gegen die Herabsetzung auf 0,5 Promille gestimmt hat. Und das spricht doch schon eine klare Sprache!

Tatsächlich stellt aber auch die Überwachung der gesetzlichen Regelungen ein wesentliches Problem dar. Dazu brauchen wir Exekutivbeamte, die gut geschult und gut ausgebildet sind – und die vor allen Dingen vorhanden sind, um ihrem beziehungsweise unserem Auftrag nachkommen zu können. Die sich abzeichnende Entwicklung zeigt aber ein anderes Bild: Ein Antrag der SPÖ auf Aufstockung um 1 000 Exekutivbeamte wurde ja abgelehnt beziehungsweise zurückgestellt, und insgesamt merken wir, dass im ganzen Land die Zahl der Exekutivbeamten reduziert wird.

Wo bleibt also die notwendige Kontrolle? – Minister Strasser ist diesbezüglich eindeutig säumig und handelt fahrlässig!

Festzuhalten ist, dass die größten Gefahren im Straßenverkehr nach wie vor Raserei und Alkohol sind. Sicherheit und Verkehrssicherheit haben Priorität, und das Thema "Drogen am Steuer" bedarf einer seriösen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Schnellschüsse führen zu Fehlentscheidungen. Sie haben ja schon einige Erfahrungen damit gemacht, Frau Ministerin! (Abg. Mag. Kukacka: Geht es Ihnen jetzt zu schnell oder zu langsam?)

Die Zunahme des Individualverkehrs kann nur durch ein gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln abgefangen werden. Darum, Frau Ministerin, ist es notwendig, auch im Zusammenhang mit den geplanten Schließungen der Nebenbahnen aktiv zu werden. In meiner Region ist davon die Ybbstalbahn betroffen, und ich denke, meine Damen und Herren, dass dieses Thema im Zusammenhang mit Straßenverkehr und Drogen am Steuer auch zu er


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