Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 90

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Ich habe diesbezüglich auch Herrn Staatssekretär Waneck im Ausschuss gefragt, wie er sich das vorstellt, und er hat darauf geantwortet: Ja, wir werden jetzt die Sachverständigen schulen. – "Schulen", Herr Minister! Glauben Sie wirklich, dass jemand, der Sachverständiger ist und geschult ist, dann den Facharzt ersetzen kann? – Dann bräuchten wir ja keine Fachärzte mehr, sondern wir bräuchten alle nur mehr irgendwie zu "schulen", und jeder wüsste alles und könnte für alles zuständig sein.

Da könnte ich mich dann auch melden, denn ich kann mich auch schulen lassen, dieses Recht steht mir auch zu. Aber ich würde wahrscheinlich trotz Schulung niemals den Aufgabenbereich wahrnehmen können, der es erfordert, über alle Behinderungen, die es gibt, wirklich Bescheid zu wissen! (Abg. Dr. Partik-Pablé: ... der Arzt auch nicht! Der muss ... geschult werden!) Ich weiß über eine kleine Gruppe – natürlich über jene, zu der ich selbst gehöre – gut Bescheid, aber ich würde mir niemals das Recht herausnehmen, als Sachverständige zum Beispiel die Entscheidung über ein durch Down-Syndrom behindertes Kind zu treffen. Dieses Wissen habe ich nicht, auch nicht im Rahmen meiner Eigenkompetenzen auf Grund meiner Behinderung.

Jetzt aber hat ein Sachverständiger, der in der Regel überhaupt keine Behinderung hat, plötzlich als HNO-Arzt die Befähigung, über Behinderungen, die er wahrscheinlich zum ersten Mal in seinem Leben sieht, zu entscheiden! Das, Herr Minister – und Sie werden mir da wahrscheinlich zustimmen –, halte ich wirklich für bedenklich.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es jetzt zu einer gerechteren Einstufung bei erheblich behinderten Kindern kommen wird, sondern es wird zu gar keiner Einstufung mehr kommen, weil der HNO-Arzt nicht behirnt, sage ich jetzt einmal – er braucht es auf Grund seiner Ausbildung auch nicht zu behirnen –, wie zum Beispiel Osteogenesis imperfecta oder das Down-Syndrom aussehen und welche Folgen et cetera diese Behinderungen nach sich ziehen.

Deshalb lehne ich es ab, dass irgendein Sachverständiger zu irgendeinem behinderten Kind kommen und irgendein Gutachten erstellen kann, in dem irgendetwas steht, das aber überhaupt nicht mit der Realität in Einklang steht, weil dieser Arzt ja gar nicht die Kompetenz hat, das auch wirklich zu erkennen und entsprechend begutachten zu können. Das können eben nur Fachärzte, und dafür haben wir auch Fachärzte, und die sollten das in Zukunft auch weiterhin tun – und nicht irgendein Arzt mit irgendeiner Ausbildung! (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte aber auch noch einige Anmerkungen zum Härteausgleichsfonds im Zusammenhang mit der Familienhospizkarenz machen. – Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So ist es nicht, wie Sie von den Regierungsparteien es heute darzustellen versuchen, dass jetzt mehr oder weniger ein jeder um Mittel aus dem Härteausgleichsfonds ansuchen kann. So ist es ganz einfach nicht! Erstens gibt es keinen Rechtsanspruch, und zweitens wurden viele Gruppen von Menschen, die Pflegehospiz leisten, von dieser Leistung ausgeschlossen – ich denke da zum Beispiel an in gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Personen und auch an AusländerInnen. Diese sind in einem solchen Fall nicht berechtigt, einen Antrag zu stellen – unabhängig davon, ob sie auf Grund der Höhe ihres Einkommens einen Anspruch hätten oder nicht.

Frau Haller hat im Ausschuss zu mir gesagt: Wir können das am Anfang nicht gleich für alle machen! – Meine Frage ist nur: Warum denn dann gerade für jene Gruppen nicht, die Sie nicht in Ihr traditionelles Familienbild hinein haben wollen oder die für Sie nicht zu den traditionellen Österreicherinnen oder zu den traditionellen Österreichern gehören?! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber zuerst dürfen wir es schon für die Österreicher machen? – Abg. Achatz: ... die Österreicher ...! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das dürfen wir schon, dass wir es zuerst für die Österreicher machen?)

Das ist das Problem, das Sie haben: dass es eben für ausländische Personen, die Pflegehospizkarenz leisten (Abg. Öllinger  – in Richtung der Abg. Dr. Partik-Pablé –: Die zahlen ein!), keine Möglichkeit gibt, aus dem Härteausgleichsfonds Leistungen zu bekommen und dass es auch für die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebenden Personen diese Möglichkeit nicht gibt. (Abg. Öllinger: Die zahlen ein! Das ist nicht Ihr Geld, Frau Partik-Pablé! Die zahlen!)


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