Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 112

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Auch bei der Telekom AG liegen die Verhältnisse nicht anders. Das durchschnittliche Pensionsalter lag im Jahre 2000 noch bei rund 58 Jahren (Abg. Öllinger: Das war vor dem Börsengang!), in den ersten vier Monaten des heurigen Jahres hat es sich auf 52,5 Jahre verringert – ein großer Teil durch Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit! In vielen Fällen waren diese Frühpensionierungen mit entsprechenden Gehaltserhöhungen gekoppelt, die für die Betroffenen erhebliche finanzielle Verbesserungen bewirkten, um auf diese Weise Einkommenseinbußen durch Abschläge zu kompensieren.

Meine Damen und Herren! Zu hinterfragen wäre hier auch die Rolle der einzelnen Arbeitnehmervertreter. Offensichtlich waren es gerade diese Arbeitnehmervertreter, die im Gleichklang mit den Interessen der Arbeitgeber bereit waren, auch ungerechtfertigte Frühpensionen auf Kosten der Steuerzahler zu ermöglichen! Gerade die Namen beziehungsweise die Fälle, die heute in den Medien, in der Zeitung "Die Presse" und in der "Kronen Zeitung", genannt werden, betreffen allesamt sozialistische Funktionäre. Das muss in diesem Zusammenhang ebenfalls gesagt werden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es hat dort die Ausübung von Druck der Unternehmensführungen sowohl auf die Bediensteten als auch auf die begutachtenden Ärzte gegeben. Das Ziel war es offensichtlich, Bedienstete gegen ihren Willen auf Kosten des Steuerzahlers in den krankheitsbedingten Ruhestand zu versetzen. Diesem Verdacht werden wir auf den Grund gehen, da können Sie sicher sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Berichte wurden auch vom Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer bestätigt. Er hat sich bereits im Vorjahr an die Unternehmensführung und an die Dienstnehmervertretung der Post AG gewandt, um auf die untragbaren Zustände hinzuweisen. Die aktuellen Zahlen belegen aber, dass sich die Unternehmensführung von dieser Kritik nicht beirren ließ und unverändert Mitarbeiter auch gegen ihren Willen in die Frühpension geschickt hat. Bedienstete mussten ihre Zwangspensionierung – Gott sei Dank in einigen Fällen sogar erfolgreich – vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpfen.

Meine Damen und Herren! Alle Anzeichen deuten also darauf hin: Bundesbahn, Post und Telekom haben versucht, ihre Finanznot dadurch aufzubessern, dass sie viele Mitarbeiter durch zweifelhafte Gutachten so genannter Vertrauensärzte in die Frühpension geschickt haben. Damit haben sich die zum Teil ohnedies von enormen Zuschüssen abhängigen Betriebe noch einmal aus den Taschen der Steuerzahler bedient, denn es zahlen nicht mehr Post, Bahn und Co, sondern es zahlt jeder österreichische Steuerzahler diese krankheitsbedingten Frühpensionen. Wer aber glaubt, dass es darauf nicht mehr ankommt, der irrt gewaltig, denn genau auf diese Weise kommen zwangsweise die hohen Pensionskosten, kommen die Budgetzuschüsse zu den Pensionen und kommt die hohe Steuerabgabenquote zustande.

Meine Damen und Herren! Wir alle – jeder österreichische Steuerzahler! – werden damit geschädigt und davon benachteiligt. Die Justiz muss sich jeden Fall, jeden einzelnen Punkt, jede einzelne Sachlage, jeden einzelnen Betrieb und auch jeden dieser Vertrauensärzte genau ansehen. Diese Ärzte, die sich zum Missbrauch hergeben, genießen nämlich bestenfalls das Vertrauen der mutmaßlich Begünstigten, also der sie bezahlenden Firmen, aber nicht derjenigen, die das ganze Schlamassel zahlen – und das sind die österreichischen Steuerzahler!

Es sind auch die Aufsichtsräte dieser Unternehmen gefordert, nach den Rechtsgrundlagen und nach der Korrektheit der Vorgangsweise zu forschen. Vor allem werden wir uns hier im Hohen Haus intensiv mit dem Sonderbericht des Rechnungshofes befassen müssen, dessen Erarbeitung von der Regierung und von der zuständigen Vizekanzlerin veranlasst wurde. Wir werden nach der rechtlichen, moralischen und politischen Verantwortung fragen müssen, die diese Missstände hat einreißen lassen und sie entsprechend begünstigt hat, und zwar dann, wenn die Verfahren entsprechend bei Gericht abgeschlossen sein werden und wenn der Sonderbericht des Rechnungshofes hier im Hohen Hause vorliegen wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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