Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 227

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der Vergangenheit angehört, dass eine Rechtsgrundlage für die Nachrichtendienste geschaffen wurde und die Kompetenzen für die Wachdienste festgelegt wurden, und zwar auf einer gesetzlichen Grundlage, gemäß der auch ein Rechtsschutzbeauftragter – der auch Ihnen im entsprechenden Ausschuss zur Verfügung steht – zur Kontrolle bestellt wurde und in der diese Ausnahmebestimmungen und Befugnisse auch nachzulesen und damit entsprechend nachvollziehbar sind.

Die jetzige Veränderung ist Ausfluss der Änderung im Sicherheitspolizeigesetz. Es war ja die Absicht – eben um ein Auseinanderdriften dieser beiden Bereiche zu verhindern –, dass es möglichst rasch eine Anpassung an ein geändertes Sicherheitspolizeigesetz geben soll. In diesen Vorlagen wurde im Großen und Ganzen – wie es auch der Rechtsschutzbeauftragte ausgeführt hat – eine stärkere Determinierung der ohnehin schon bestehenden Kompetenzen geschaffen, und es wurde einem Wunsch des Verbandes der Zeitungsherausgeber entsprochen, nämlich den Schutz des Redaktionsgeheimnisses im Militärbefugnisgesetz besser umzusetzen.

Ich meine, dass es gerade, wenn man offen und ehrlich darüber nachdenkt, Abgrenzungen und bessere gesetzliche Determinierungen zu schaffen, offensichtlich ist, dass diese Veränderungen in die richtige Richtung gehen.

Herr Abgeordneter Pilz, Sie haben Recht – das gestehe ich Ihnen zu –, wenn Sie kritisieren, dass Sie diesen Abänderungsantrag später bekommen haben als die sozialdemokratische Fraktion. Ich habe das aus einer Presseaussendung erfahren. Den Verdacht, den Sie geäußert haben, dass hier eine Absicht dahinter steht, kann ich nicht nachvollziehen. (Ironische Heiterkeit der Abg. Dr. Lichtenberger. ) Ich sage Ihnen aber ganz offen, dass ich das bedauere. Das war sicherlich ein Irrtum. Wir werden in Zukunft auf jeden Fall danach trachten, dass es hier eine Gleichbehandlung gibt.

Herr Abgeordneter Pilz! Was ich aber wirklich zurückweisen muss, sind die Beurteilungen und auch die Bezeichnungen, die Sie hier eingebracht haben. Es gibt kein den Freiheitlichen nahe stehendes Spitzelsystem in Österreich, sondern es gibt militärische Nachrichtendienste, die für die militärische Sicherheit im Inneren zuständig sind, klar abgegrenzt von der Sicherheitspolizei, und es gibt im Rahmen des Nachrichtenamtes ein international anerkanntes System der Nachrichtenbeschaffung für unsere Sicherheit.

Wir alle wissen nämlich genau – das sollten Sie auch zur Kenntnis nehmen –, und zwar nicht erst seit dem 11. September, dass man nur dann Schutz und Hilfe geben kann, wenn man auch Informationen über eine Bedrohung in diesem Bereich, möglichst auf einer internationalen Basis, erhalten kann. (Abg. Dr. Niederwieser: Das haben wir gesehen ...!) Deshalb ein klares Bekenntnis zu demokratisch kontrollierten und gesetzlich geregelten Nachrichtendiensten! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Abgeordneter Pilz! Sie sollten es sich wirklich überlegen, ob es angebracht ist, hier im Nationalrat der Republik Österreich solche gesetzlich geregelten, demokratisch kontrollierten Nachrichtendienste mit einem Stasi-System zu vergleichen, also einem Geheimdienst einer kommunistischen Diktatur, auf deren Rechnung in den letzten Jahrzehnten Tausende und Abertausende Menschenrechtsverletzungen und Tote gingen. (Abg. Kiss: Nicht mehr und nicht weniger will ich dem Präsidenten sagen! So ist es! Nicht mehr und nicht weniger!) Dieser Vergleich ist – ich sage es vorsichtig – absolut unpassend und hat hier in diesem Haus sicherlich nichts verloren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Kiss: So ist es!)

Meine Damen und Herren! Ich möchte wiederholen, dass mit der heutigen Beschlussfassung des Reorganisationsbegleitgesetzes ein wichtiger Schritt in Richtung eines schlankeren, effizienteren Heeres gesetzt wird. (Abg. Dr. Niederwieser: Schlank nicht, aufgebläht!) Es werden natürlich – da haben Sie schon Recht – die Umsetzungsschritte noch genau zu beobachten sein. Wir haben ja in Wirklichkeit mit der Umsetzung gerade erst in der Zentralstelle begonnen, sie soll aber wirklich in allen Bereichen der Kommanden erfolgen, denn wir haben bei der Bürokratie, bei der Verwaltung, Einsparungspotentiale zwischen 20 und 40 Prozent.


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