Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 56

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gemeinen Vertretungskörpern wie Nationalrat und Bundespräsident dürfen EU-Bürger identisch das, was Österreicher dürfen. Sie als Ausländer zu bezeichnen, ist also nicht mehr zulässig.

Insofern sind also rund 630 000 Menschen so genannte Drittstaatsangehörige, die in Österreich leben. Das ist also weit entfernt von einer Million. Das Beherrschen der Grundrechnungsarten ist eben auch eine Kunst, die man in der Politik können sollte. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Motto von Schwarz-Blau, als sie vor zweieinhalb Jahren angetreten sind, war im Zusammenhang mit Fremdenpolitik und Integrationspolitik in Österreich Folgendes: Integration vor Neuzuzug. – Integration vor Neuzuzug klingt interessant, klingt nämlich deshalb interessant, weil es etwas verheißt. Es verheißt nämlich, dass man sich um Integrationsmaßnahmen für jene, die bereits im Land sind, bemühen wird, und bezüglich Neuzuwanderer neue Wege beschreiten wird, und zwar im Sinne von: die Bedingungen klar auszusprechen, zu formulieren und auch den Menschen so früh wie möglich zu vermitteln, sodass sie sich daran orientieren können. – Das verstehe ich unter geordneter Zuwanderungspolitik, und das verstehe ich unter Integrationspolitik.

Was davon ist in diesen Gesetzesnovellen, die wir heute zu behandeln haben, umgesetzt? – Der Slogan: "Wer legal hier lebt, soll legal hier arbeiten können!" ist eine der wichtigsten Integrationsbedingungen für Zuwanderer in diesem Land, damit sie nämlich die Möglichkeit haben, sich auf dem Arbeitsmarkt ihren Lebensunterhalt zu verdienen und Integration zu erreichen.

Der Arbeitsplatz ist die Hauptintegrationsschiene für Zuwanderer. Aber wir sind weit von dem Grundsatz: "Wer legal hier lebt, soll hier auch legal arbeiten!" entfernt. Ganz im Gegenteil: Dieses neue Gesetz schafft durch die Möglichkeit des so genannten "befristet beschäftigten Fremden" etwas, was einzigartig ist, weil es das bisher nicht gegeben hat, nämlich den Zuzug von AusländerInnen und ZuwanderInnen unter dem Titel "Saisonnier", der aber künftighin nicht mehr zulässig ist.

Was ist bitte eine Saison, wenn man ein ganzes Jahr lang arbeitet, wenn es die Möglichkeit gibt, jemanden über das ganze Jahr zu beschäftigen? – Das müsste uns Herr Minister Bartenstein einmal erklären! Ich habe mir immer vorgestellt: Saison findet statt im Winterfremdenverkehr (Zwischenruf der Abg. Silhavy ), im Sommerfremdenverkehr, also im Tourismus in Österreich.

Der Tourismus in Österreich fordert ja Saisonbeschäftigungen in diesem Land. Ich lasse es jetzt dahingestellt, wie es mit der sozialrechtlichen Komponente dabei bestellt ist. Aber was macht diese Bundesregierung? – Diese Bundesregierung versucht, die Schere zwischen Nullzuwanderung à la Blau und dem Ruf nach Arbeitskräften à la ÖVP zu schließen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Arbeitskräfte in Österreich zu fordern ist nichts Unrechtes, denn der Wohlstand in diesem Land hängt unter anderem davon ab, ob es einen Zugang von Ausländerinnen und Ausländern auf dem österreichischen Arbeitsmarkt gibt. Aber das soll nicht so sein, wie es die Bundesregierung unter "Neu Regieren" versteht, nämlich dass es künftig Zuwanderung ohne jegliche begleitende Integrationsmaßnahme für so genannte Saisonniers geben wird, für befristet beschäftigte Fremde, weil es – das wurde heute schon mehrfach gesagt – echte Zuwanderung nur mehr für Schlüsselarbeitskräfte gibt.

Das Kontingent für Schlüsselarbeitskräfte beträgt 2 400 Personen, das hat Herr Minister Bartenstein angekündigt. Schlüsselarbeitskräfte werden so definiert, dass man jedenfalls 60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage als Entlohnung bekommen muss, das sind 1 962 €. 1 962 € brutto ist ein ganz schöner Betrag. Ich gebe Ihnen nur zu überlegen, meine Damen und Herren, was eine Krankenschwester verdient. 1 962 € verdient niemand, der in Österreich im Bundesdienst oder beispielsweise in einer Rechtsanwaltskanzlei zu arbeiten beginnt. – Das ist die Definition von Schlüsselkraft.

Das heißt, in allen Bereichen der österreichischen Wirtschaft, in denen wir diese Arbeitskräfte bisher kennen und wo wir sie notwendig brauchen – Stichwort Krankenhäuser, Stichwort Pflegebereich –, gibt es in Zukunft keine Möglichkeit der legalen Beschäftigung von ZuwanderIn


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