Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 82

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trages, einer Dringlichen Anfrage, eines Dringlichen Antrages Bedenken äußern kann. Das war auch im vorliegenden Fall so.

Eine Einigung dahin gehend – wie in der Vergangenheit ein oder zweimal erfolgt –, ohne Präjudiz und in sehr extensiver Auslegung der Bestimmungen einen Konsens darüber zu finden, dass man eventuell noch eine Veränderung am Text oder eine Wegstreichung vornimmt, war auch nicht erzielbar. Das heißt, es war einfach zu entscheiden, ob man den Antrag zulässt oder nicht. Beide Seiten haben ihren Standpunkt als eindeutig definiert.

Nachdem ich in Erwägung gezogen habe, was Präsident Fasslabend gemeint hat, und nachdem die Zeit, gutachtliche Meinungen einzuholen, zu kurz war, und nachdem mir auch bewusst war, dass wir unter Umständen eine ohnehin sehr emotionale Debatte noch mit Auseinandersetzungen über die Geschäftsordnung belasten, habe ich mich am Schluss der Beratungen in der Präsidialkonferenz – ohne Konsens und ohne dass ich das jetzt als präjudizielle Entscheidung betrachte und ohne dass ich darauf verzichten werde, die eine oder andere Rechtsfrage noch mit Experten zu besprechen – zu der Meinung durchgerungen, und das ist mir nicht leicht gefallen, dass ich mehr Schaden abwende, wenn ich den Antrag nicht zulasse. – Das gebe ich hiemit bekannt.

Klubobmann Dr. Van der Bellen weiß es, Klubobmann Dr. Cap weiß es, Klubobmann Dr. Khol weiß es, und Klubobmann Ing. Westenthaler weiß es auch. Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht, ich habe aber versucht, nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden.

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Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.55

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte für das Protokoll festhalten, dass ich die Entscheidung des Herrn Nationalratspräsidenten selbstverständlich zu akzeptieren habe, dass ich aber mit dem Inhalt dieser Entscheidung absolut nicht konform gehe. Unserer Meinung nach war unser Entschließungsantrag, der heute dringlich zu behandeln gewesen wäre, geschäftsordnungskonform, und unserer Meinung nach gibt es dafür viele, viele Präzedenzfälle aus der Praxis des Nationalrates, gibt es ähnliche Entschließungsanträge, die durchaus zur Kenntnis genommen, behandelt und schließlich abgestimmt wurden.

Das möchte ich hier in aller Form festhalten, was natürlich nichts daran ändert, dass der Präsident des Nationalrates befugt ist, solche Entscheidungen zu treffen. Aber unserer Intention entspricht das in keiner Weise. Ich bedauere zutiefst, dass es nicht möglich ist, auf diese Weise die skandalösen Äußerungen von Volksanwalt Stadler heute ins Parlament zu bringen.

12.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

12.56

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte ebenfalls sagen, dass ich inhaltlich die Auffassung des Präsidenten nicht teile. Ich bin der Meinung, dass dieser Dringliche Antrag hätte zugelassen werden müssen. Ich denke, dass es für das Parlament nicht gut ist, dass es nicht möglich ist, hier über die skandalösen Äußerungen Stadlers eine Debatte zu führen und die Regierung damit zu beauftragen, entsprechend Stellung zu beziehen.

12.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung liegen nicht vor.

Somit darf ich Herrn Abgeordnetem Loos zur Tagesordnung das Wort erteilen. – Bitte.


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