Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 172

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3. Im Art. 1 erhalten die bisherigen Z 31 bis Z 66 die Ziffernbezeichnung "30 bis 65".

4. Art. 8 entfällt.

5. Die bisherigen Artikel 9 bis 22 erhalten die Artikelbezeichnung "8" bis "21".

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Meine Damen und Herren! Ich bringe folgenden weiteren Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (1261 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses (1261 der Beilagen) enthaltene Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 46 lautet:

"§ 46. § 24a ist auf Organisationsänderungen zwischen dem 1. Juli 2002 und dem Ablauf der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung laufenden Funktionsperiode der davon betroffenen Personalvertretungsorgane nicht anzuwenden."

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Das sind die beiden Abänderungsanträge.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer hat einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung schlanker Staat und Abbau des aufgeblähten Verwaltungsapparates gesetzt. Das Deregulierungsgesetz umfasst im Großen und Ganzen drei Schwerpunkte:

Erstens: Abbau von Mitwirkungsbefugnissen des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport. Von derzeit 88 Mitwirkungsbestimmungen werden 50 Bestimmungen wegfallen. Das ist eine Reduzierung um 57 Prozent und bedeutet um zirka 1 500 Akte jährlich weniger im BMöLS.

Zweitens: Obsolet gewordene Regelungen werden endlich aufgehoben. Es erfolgt ein Rückbau des Normenbestandes mit dem Ziel der Schaffung einer übersichtlichen Rechtsordnung.

Drittens: Es wird ein modernes Verwaltungsmanagement forciert.

Meine Damen und Herren! Mein Vorredner, Abgeordneter Pendl, hat die Schließung der Verwaltungsakademie angesprochen. Es wird von einer Zerschlagung einer Einrichtung, die sich bewährt hat, gesprochen. Wenn man sich das aber näher anschaut, dann stellt man fest, dass das nicht der Fall ist. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht ein katastrophales Bild gezeichnet, wobei etwa folgende Punkte angeführt wurden: keine transparente Dokumentation über Kurse und Lehrgänge, fehlende Geschäftseinteilung und fehlende Geschäftsordnung, veraltetes Lehrmaterial und so weiter.

Meine Damen und Herren! Schließlich und endlich hat die Aufgabenreformkommission die gänzliche Auflösung der Verwaltungsakademie empfohlen.

Meine Damen und Herren, insbesondere jene von der SPÖ, hören Sie mir jetzt genau zu! Sehr interessant ist auch der unkündbare Mietvertrag mit dem Schloss Laudon, dem Sitz der Ver


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