Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 174

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die Sektion Sport und die Gruppe Sport in der Personalvertretung dem BKA zugeordnet sind und die Sektion II, Personalwesen, dem BMF. Es funktioniert wunderbar, Sie können die Personalvertreter und die betroffenen Mitarbeiter gerne fragen. Erregen Sie sich also hier nicht künstlich über Dinge, die diese Aufregung gar nicht wert sind! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Zweiten. Das Deregulierungsgesetz beinhaltet schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen: Abbau von Mitwirkungsbefugnissen meines Ministeriums in Personalangelegenheiten anderer Ressorts – es handelt sich hier um Doppelzuständigkeiten, die es gegeben hat und nicht nur eine gewaltige Mehrbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch für die Bediensteten selber bedeutet haben, weil Akten wirklich sehr lange bearbeitet wurden –, Umsetzung des Deregulierungsauftrages, Schaffung einer übersichtlichen Rechtsordnung und Neuordnung der Grundausbildung. Auf das werde ich noch ausführlicher eingehen, weil da auch sehr viel Unwahres von manchen Vorrednern gesagt worden ist. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt wieder den Vorsitz.)

Das Regierungsprogramm 2000 ist unter der Überschrift "Optimierung der Aufgabenverteilung" gestanden. Unter anderem ist dort auch die Ablösung der Mitwirkungsbefugnisse durch eine Informationsverpflichtung festgehalten worden, und das ist genau das, was mir mit diesem Gesetz auch umsetzen. Von 88 bestehenden Mitwirkungsrechten meines Hauses verzichten wir auf 50, was bedeutet, dass künftig um 1 500 Akte weniger bearbeitet werden müssen, was für die Mitarbeiter eine entsprechend raschere Entscheidung möglich macht und natürlich auch für die betroffenen Bediensteten eine wesentliche Verkürzung der Wege bedeutet und im Sinne von New Public Management auch bedeutet, dass in den einzelnen Ressorts auch entsprechend Verantwortung getragen werden muss. Der verringerte Arbeitsaufwand meines Hauses wird sich selbstverständlich auch in der neuen Geschäftseinteilung widerspiegeln.

Wir haben darüber hinaus eine Reihe von Vereinfachungen im Vollzug des Dienst- und Besoldungsrechtes und damit auch für die Bediensteten umgesetzt, vor allem was den Vorrückungsstichtag betrifft. Allein das waren rund 800 Akte, die von meinem Haus pro Jahr zu bearbeiten waren und die jetzt in den einzelnen Ressorts abgewickelt werden.

Der Deregulierungsauftrag im Sinne der Rechtsvereinfachung und der Schaffung eines klareren und übersichtlicheren Normenbestandes ist ebenfalls umgesetzt. Zahlreiche Verordnungen wurden aufgehoben. Sechs nicht mehr zeitgemäße Gesetze wurden formell aufgehoben, zum Beispiel diverse pensionsrechtliche Regelungen der Nachkriegszeit, und das Nebengebührenzulagengesetz wird in das Pensionsgesetz eingearbeitet und kann daher zur Gänze entfallen.

Besonders wichtig – das war ja auch eine der großen Aufregungen bei den beiden Rednern der Opposition – war die Frage der Neuordnung der dienstlichen Ausbildung im Bundesdienst. Ich war, Frau Abgeordnete Mertel, schon sehr erstaunt – sehr erstaunt! – über Ihre Ausführungen, weil das zeigt, dass Sie die Entwicklung der letzten Jahre überhaupt nicht mitverfolgt haben, dass Sie nicht wissen, was der Rechnungshof seit Jahren über die Verwaltungsakademie zum Besten gibt. Ich habe Ihnen im Ausschuss bereits gesagt, der Leistungsbericht, auf den Sie verwiesen haben – Sie wissen das aus dem Ausschuss; es macht keinen Sinn, die gleichen Unwahrheiten immer wieder zu verbreiten –, beruht darauf, dass die Organisationseinheiten selber ihre Berichte einmelden, das heißt sich jede Organisationseinheit selber darstellt. Dass die Verwaltungsakademie von sich selber sagt, dass sie toll ist, ist keine Neuigkeit.

Der Rechnungshof, wie Sie sehr wohl wissen, hat das völlig anders gesehen. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht, der veröffentlicht wurde, gesagt, es habe überhöhte Kosten gegeben, veraltete Lehrmethoden, ein Ausbildungsangebot, das am Bedarf vorbeigeht, und Beamte könnten sich entgegen den gesetzlichen Bestimmungen während der Dienstzeit ein lukratives Nebeneinkommen erwerben. Das und vieles andere hat der Rechnungshof in seinem Bericht festgestellt – und Sie wissen das alle, Frau Kollegin Mertel! Das heißt, wenn Sie der Verwaltungsakademie in der Form, wie wir sie gehabt haben, weiter das Wort reden, dann reden Sie der Verschwendung von Steuergeldern das Wort, und dafür stehe ich nicht zur Verfügung. Das wissen Sie! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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