ihren
sozialdemokratischen Ministerkollegen in der Regierung umgesetzt haben, auch im
Namen der betroffenen Frauen, denen dadurch geholfen werden konnte, zu danken.
(Beifall bei der SPÖ.)
Heute beschließen
wir eine Änderung der Exekutionsordnung zu diesem Thema – das bewerte ich
einmal grundsätzlich positiv, denn wenn Erfahrungen vorliegen und wenn
Änderungen in Gesetzen notwendig sind, dann ist es unsere Pflicht, so schnell
wie möglich zu reagieren.
Leider sind die
Erfahrungen von Vereinen, die auf Grund dieses Gesetzes arbeiten, nur minimal
und, wie sie selbst sagen, enttäuschend ausgefallen. Eine kleine Verbesserung
ist die Änderung, dass nun alle, die in einem Familienverband gelebt haben
oder leben, umfasst sind. Das ist positiv, und das möchte ich auch ausdrücklich
erwähnen; auch mein Vorredner hat es bereits erwähnt.
Aber: Sehr negativ
zu bewerten ist die Tatsache, dass es keine Änderung bei der Dauer der
Einstweiligen Verfügung gibt. Opfer von Gewalt in der Familie brauchen
ausreichend Zeit, ihr Leben neu zu organisieren, möglicherweise einen Job zu
suchen, auf alle Fälle eine neue Wohnung zu suchen, die Kinderbetreuung zu
organisieren, Zeit, um mit sich selbst ins Reine zu kommen, zum Beispiel auch
die Scheidung vorzubereiten, und dafür reichen oft drei Monate nicht aus.
Eine Chance auf
Verlängerung haben aber nur verheiratete Frauen, da diese die Möglichkeit haben,
ein Folgeverfahren anzustreben – das Folgeverfahren heißt in diesem Fall
dann Scheidungsverfahren.
Ich möchte Ihnen
aber aufzeigen, wen es negativ treffen kann. Erstens: Lebensgefährtinnen, die
nicht im Mietvertrag stehen – aber das ist kein Wunder, denn es passt ja
nicht wirklich in das Weltbild dieser Regierung, dass es neue
Beziehungsformen abseits der Ehe gibt; darum ist Ihnen diese Gruppe völlig
egal.
Zweite Gruppe: die
älteren Frauen, die von ihren Ehemännern, weil sie selbst nicht berufstätig
sind, finanziell abhängig sind. Sie können nicht die Scheidung einreichen,
zumindest nicht so schnell, weil ihnen etwas Lebenswichtiges, ein eigenes
Einkommen, fehlt. – Aber auch das ist kein Wunder, denn wenn wir
verfolgen, wie diese Regierung alles daransetzt, die Eigenständigkeit, sprich
die Möglichkeit einer eigenen Berufstätigkeit für Frauen zuerst zu verunmöglichen,
wenn weiters keinerlei Arbeitsmarktpolitik für Frauen sichtbar wird und wir
dann noch die brutalen Härten des vorgelegten Pensionsrechts dazu addieren,
dann sehen wir, dass Ihnen auch diese Gruppe völlig egal ist.
Dritte Gruppe:
MigrantInnen und deren Kinder, wenn sie keine eigene Aufenthaltsbewilligung
haben. – Aber auch das ist kein Wunder, denn wenn wir uns die herzlose und
menschenverachtende Nicht-Integrationspolitik des Herrn
Bundesministers Strasser anschauen, sehen wir, dass Ihnen auch diese Gruppe
völlig egal ist.
Es kann aber auch
Frauen treffen, die innerhalb dieser drei Monate ein Folgeverfahren –
sprich ein Scheidungsverfahren – durchführen, denn wenn diese Scheidung
ausgesprochen wird, dann endet auch die Einstweilige Verfügung, und somit sind
auch diese Frauen nicht mehr geschützt. Dabei ist die Zeit vor und nach der
Scheidung die gefährlichste für betroffene Frauen, und es ist kontraproduktiv,
wenn der Schutz genau da endet.
Dass Sie für die
soeben von mir aufgezählten Gruppen nicht wirklich viel übrig haben und diese
daher auch nicht berücksichtigen, ist auf Grund Ihres Weltbildes verständlich,
aber Sie haben auf noch eine Gruppe vergessen – und das disqualifiziert
diese Regierung und vor allem die Österreichische Volkspartei gänzlich als
selbst so oft gepriesene „Familienpartei“. Meine Damen und Herren von den
Regierungsparteien, Sie haben auf die Kinder vergessen: Kinder können kein Nachfolgeverfahren
anstreben. Die Einstweilige Verfügung endet nach drei Monaten – und dann
entziehen Sie diesen Kindern den Schutz und lassen sie im Stich!