Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 153

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

ihren sozialdemokratischen Ministerkollegen in der Regierung umgesetzt haben, auch im Na­men der betroffenen Frauen, denen dadurch geholfen werden konnte, zu danken. (Beifall bei der SPÖ.)

Heute beschließen wir eine Änderung der Exekutionsordnung zu diesem Thema – das bewerte ich einmal grundsätzlich positiv, denn wenn Erfahrungen vorliegen und wenn Änderungen in Gesetzen notwendig sind, dann ist es unsere Pflicht, so schnell wie möglich zu reagieren.

Leider sind die Erfahrungen von Vereinen, die auf Grund dieses Gesetzes arbeiten, nur minimal und, wie sie selbst sagen, enttäuschend ausgefallen. Eine kleine Verbesserung ist die Ände­rung, dass nun alle, die in einem Familienverband gelebt haben oder leben, umfasst sind. Das ist positiv, und das möchte ich auch ausdrücklich erwähnen; auch mein Vorredner hat es bereits erwähnt.

Aber: Sehr negativ zu bewerten ist die Tatsache, dass es keine Änderung bei der Dauer der Einstweiligen Verfügung gibt. Opfer von Gewalt in der Familie brauchen ausreichend Zeit, ihr Leben neu zu organisieren, möglicherweise einen Job zu suchen, auf alle Fälle eine neue Woh­nung zu suchen, die Kinderbetreuung zu organisieren, Zeit, um mit sich selbst ins Reine zu kom­men, zum Beispiel auch die Scheidung vorzubereiten, und dafür reichen oft drei Monate nicht aus.

Eine Chance auf Verlängerung haben aber nur verheiratete Frauen, da diese die Möglichkeit ha­ben, ein Folgeverfahren anzustreben – das Folgeverfahren heißt in diesem Fall dann Schei­dungsverfahren.

Ich möchte Ihnen aber aufzeigen, wen es negativ treffen kann. Erstens: Lebensgefährtinnen, die nicht im Mietvertrag stehen – aber das ist kein Wunder, denn es passt ja nicht wirklich in das Welt­­bild dieser Regierung, dass es neue Beziehungsformen abseits der Ehe gibt; darum ist Ihnen diese Gruppe völlig egal.

Zweite Gruppe: die älteren Frauen, die von ihren Ehemännern, weil sie selbst nicht berufstätig sind, finanziell abhängig sind. Sie können nicht die Scheidung einreichen, zumindest nicht so schnell, weil ihnen etwas Lebenswichtiges, ein eigenes Einkommen, fehlt. – Aber auch das ist kein Wunder, denn wenn wir verfolgen, wie diese Regierung alles daransetzt, die Eigen­stän­digkeit, sprich die Möglichkeit einer eigenen Berufstätigkeit für Frauen zuerst zu verun­mögli­chen, wenn weiters keinerlei Arbeitsmarktpolitik für Frauen sichtbar wird und wir dann noch die brutalen Härten des vorgelegten Pensionsrechts dazu addieren, dann sehen wir, dass Ihnen auch diese Gruppe völlig egal ist.

Dritte Gruppe: MigrantInnen und deren Kinder, wenn sie keine eigene Aufenthaltsbewilligung haben. – Aber auch das ist kein Wunder, denn wenn wir uns die herzlose und menschenver­achtende Nicht-Integrationspolitik des Herrn Bundesministers Strasser anschauen, sehen wir, dass Ihnen auch diese Gruppe völlig egal ist.

Es kann aber auch Frauen treffen, die innerhalb dieser drei Monate ein Folgeverfahren – sprich ein Scheidungsverfahren – durchführen, denn wenn diese Scheidung ausgesprochen wird, dann endet auch die Einstweilige Verfügung, und somit sind auch diese Frauen nicht mehr ge­schützt. Dabei ist die Zeit vor und nach der Scheidung die gefährlichste für betroffene Frauen, und es ist kontraproduktiv, wenn der Schutz genau da endet.

Dass Sie für die soeben von mir aufgezählten Gruppen nicht wirklich viel übrig haben und diese daher auch nicht berücksichtigen, ist auf Grund Ihres Weltbildes verständlich, aber Sie haben auf noch eine Gruppe vergessen – und das disqualifiziert diese Regierung und vor allem die Österreichische Volkspartei gänzlich als selbst so oft gepriesene „Familienpartei“. Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie haben auf die Kinder vergessen: Kinder können kein Nachfolgeverfahren anstreben. Die Einstweilige Verfügung endet nach drei Monaten – und dann entziehen Sie diesen Kindern den Schutz und lassen sie im Stich!

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite