Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 87

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trans­parenz und natürlich auch der kostenlose Einzelentgeltnachweis. Ich möchte auch noch bestätigen, dass wir dieses TKG auch in Zusammenarbeit mit Konsumenten­schüt­zern ausgearbeitet und insbesondere die Problematik rund um die Portierung betreffende Stellungnahmen berücksichtigt haben.

Ich darf feststellen, dass es wiederum erfreulich war, dass es nach eineinhalbjährigen Verhandlungen mit den Betreibern gestern Abend in einer vierstündiger Diskussion mit allen Handy- und Festnetzbetreibern Österreichs mir und meinen Beamten gelungen ist, Einigung zu erzielen. Auch bei diesen Diskussionen, bei diesem Roundtable, der übrigens gezeigt hat, dass bei Roundtables auch etwas Vernünftiges herauskommen kann, stand auch wieder – und das ist erfreulich – sehr eindeutig der Kunde im Mit­telpunkt. Ich kann nur meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass auch die Be­treiber sehr auf unsere kundenfreundlichen Argumente eingegangen sind. Ich wün­sche mir bei dieser Gelegenheit auch, dass wir das konstruktive Klima fortsetzen können.

Herr Kollege Eder, ich habe Ihnen zugesagt, Ihre Vorschläge und Wünsche, insbe­sondere was die Tarifhöchstgrenze von 0,22 € für die Mehrwertdienste, die 800er, 810er und 820er-Nummern betrifft, mit in die Verordnung hineinzuverpacken. Ich kann das hier nur bestätigen und werde das auch tun. Dass einmal jährlich die entgeltfreie Sperre für Mehrwertdienste bereitzustellen ist, haben Sie schon erwähnt. Auch das war, wenn man so will, ein Kompromiss.

Zur Kritik von Frau Abgeordneter Dr. Lichtenberger: Ich bin eigentlich froh, dass diese dann noch gekommen ist, denn sonst hätte ich auf Grund der Verhandlungen im Ver­kehrsausschuss und auch der heutigen Ausführungen von Frau Dr. Moser das Gefühl haben müssen, dass die Grünen aus Prinzip dagegen sind, weil ich bisher keine wirklichen Argumente gehört habe. Diese Ihre Haltung könnte aber ein Argument sein. Ich sage Ihnen, dass auch ich mich oft etwas belästigt von viel zu viel Werbung fühle, aber nicht nur in diesem Bereich, auch in anderen Bereichen. (Abg. Dr. Lich­ten­berger: Papierwerbung genauso!) Aber Werbung ist eben auch ein Teil der Wirtschaft, und zwar kein unwichtiger. Und Wirtschaft sind wir alle, und wir sollten auch hoffen, dass es der Wirtschaft gut geht. Ich mache einen Link, einen Verweis auf heute Vor­mittag und die Ihnen offensichtlich überflüssig vorkommende Diskussion über die aktuelle wirtschaftliche Situation in unserem Lande.

Werbung ist also wichtig, und ich möchte betonen, dass im § 107 Abs. 4 bis 6 – Sie wissen es ja – die Zusendung elektronischer Post und von SMS an Unternehmen ohne vorherige Einwilligung möglich ist, wenn der Versender eine Möglichkeit einräumt, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen, und die Zusendung elektronischer Nachrichten zu Zwecken der Direktwerbung unzulässig ist, wenn die Identität des Ab­senders verschleiert, verheimlicht oder nicht nachvollziehbar ist, so dass auch keine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten möglich ist.

Jetzt kann man natürlich sagen, das sei einem immer noch zu viel. Dann bekommt man eben gar keine Werbung. Die Problematik haben wir zum Beispiel auch im Postbereich und auch in anderen Bereichen. Wenn Sie eine Tageszeitung bekommen, wollen Sie vermutlich auch eher die politischen Nachrichten oder Sport oder was auch immer lesen – ich hoffe, nicht die Todesanzeigen –, auf jeden Fall aber nicht nur die Werbung, und Sie bekommen sie trotzdem mitgeliefert. Also ich meine, hier sollte man etwas liberal, etwas großzügig sein.

Insgesamt ist es ein ganz hervorragendes Gesetz, und ich freue mich, dass es im Parlament auf eine derart große Zustimmung stößt. Es war übrigens auch gestern bei den Verhandlungen mit den Betreibern zweifelsohne ein Vorteil, dass ich dort in Aus­sicht stellen konnte, dass dieses Gesetz heute eine große Mehrheit finden wird.


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