Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 90

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Ich möchte einen Bereich herausgreifen, der vor allem für die Konsumenten inter­essant ist, weil dieses Telekom-Gesetz doch auch sehr auf brancheninterne Bereiche eingeht. Ein Bereich ist für Konsumenten sehr wichtig – dies wurde ohnehin auch vom Herrn Bundesminister bereits erwähnt –, die Mobilfunkbenutzer sollen in Zukunft nämlich die Möglichkeit haben, ihre Rufnummern zu behalten.

Unter dem technisch sperrigen Begriff „Rufnummernportabilität“ ist nichts anderes zu verstehen als das, dass jemand, dem seine Nummer sehr gut gefällt beziehungsweise der aus beruflichen oder welchen Gründen auch immer das haben möchte, seine Ruf­nummer unter gleicher Vorwahl weiterhin behalten kann.

Das ist natürlich für die Betreiber ein heißes Thema auf diesem Milliardenmarkt. Wenn man bedenkt, dass die so genannte Marktdurchdringung eigentlich bedeutet, dass vom Kindergarten bis zum Seniorenheim 80 Prozent der Österreicherinnen und Öster­rei­cher bereits ein Mobilfunkgerät haben und sich das zu einem Milliardenmarkt ent­wickelt hat, so ist natürlich auch gerade der Wechsel, der eine Möglichkeit der Markt­verschiebung bietet, für die Betreiber von besonderer Bedeutung.

Der derzeitige Marktanteil ist ja in etwa so: Die Mobilkom hat 44,7 Prozent des Markt­anteiles, T-Mobile hat 29,6 Prozent, One etwa 20,3 Prozent, tele.ring 5,4 Prozent. Jetzt, durch eine Neuregelung der Europäischen Union, die das in nationales Recht transformiert haben will, ist natürlich eine wesentliche Marktverschiebung möglich. Und deshalb gab es ja auch ein großes Tauziehen zwischen jenen, die neu auf den Markt kommen, und jenen, die natürlich ihren Marktanteil behalten wollen. Alles in allem ist das aber vor allem für die Konsumenten von Vorteil.

Gestern konnte dann doch – Herr Bundesminister Gorbach hat das ja bereits er­wähnt – eine Einigung erzielt werden, was zuerst unmöglich erschien, nämlich eine Einigung zwischen den Mobilfunkbetreibern in Bezug auf diese Rufnummern­porta­bilität. Dazu nur ganz kurz: Wer wechseln will, braucht nur mehr zum neuen Betreiber zu gehen, sich aber nicht mehr beim alten abzumelden. Was wir aus der Werbung, was wir aus dem Bankensektor kennen, gibt es jetzt somit auch bei den Mobil­funk­betreibern: Wer zu einem neuen wechseln will, braucht dort nur mehr hinzugehen.

In einem standardisierten Vertrag erfährt der Kunde natürlich auch die Bedingungen, die er dabei eingeht. Technisch läuft das so ab: Ein Wechsel darf maximal drei Tage in Anspruch nehmen – eine relativ lange Frist in einer Zeit der Technologisierung, in einer Zeit der Telekommunikation. Man muss aber bedenken, dass ja ein Wechsel erst in der Nacht möglich ist, weil tagsüber die Netze doch sehr belegt sind, und man muss auch bedenken, dass möglicherweise ein Wochenende dazwischen liegt. Faktum ist jedoch, dass das wahrscheinlich in aller Regel spätestens in rund einem Tag erledigt sein wird.

Die Kosten für den Wechsel sollen sich im „überschaubaren Rahmen“ bewegen; es wurde das nicht genau definiert. Ein Beispiel hiezu: In Deutschland bezahlt der Wech­selnde; die Kosten hiefür betragen in etwa 20 bis 25 €; es wird aber noch genau erhoben, was ein marktgerechter Preis ist. – Von Betreibern hier in Österreich ist zu erfahren, dass man versuchen wird, jedenfalls für den, der wechseln will, diese Kosten zumindest zum Teil zu übernehmen.

Außerdem wird es eine einheitliche Textansage geben, in welches Netz man tele­foniert, denn das ist wichtig. Es kann ja durchaus sein, dass die Person, die man anruft, plötzlich das Netz gewechselt hat, was man aber im ersten Moment nicht erkennen kann, weil eben die Rufnummer gleich geblieben ist. Der Kunde wird sich dann entscheiden können, ob er diese Textansage haben will oder nicht. Alles Neure­gelungen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, die zum Vorteil der Handy­benützer und konsumentenfreundlich sind.

 


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