nis des Verfassungsgerichtshofes abgewartet werden musste. Sie sind ja immer diejenigen, die vor Gesetzen warnen, die nachher der Verfassungsgerichtshof aufhebt! Und Sie sind die Ersten, die zum Verfassungsgerichtshof laufen, wenn Sie meinen, dass irgendwelche Kompetenzen verletzt werden! Für mich schaut es so aus, dass die SPÖ weiß, dass sie zustimmt, aber damit auf alle Fälle diese Zustimmung mehr oder weniger erkauft wird, kritisiert man halt. Ob es recht ist oder nicht, man übt Kritik. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Sie bemängeln auch, dass das Gesetz erst im
Jahr 2005 in Kraft tritt. Gerade weil Informationen stattfinden müssen,
weil dieses Gesetz ins Bewusstsein eindringen muss und auch alle
Seniorenverbände und so weiter informiert werden müssen, deshalb wird auch
der .. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Frau Kollegin, schreien Sie mich nicht nieder! Gestern hat Herr Präsident Fischer Abgeordneten einen Ordnungsruf erteilt, weil sie eine weibliche Abgeordnete niedergeschrieen haben. Aber Sie schreien mich eigentlich fast immer nieder. Nächstes Mal werde ich mich beim Herrn Präsidenten Fischer beschweren, denn das kann doch auch nicht richtig sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Jetzt ersuche ich Sie schon, mich nicht niederzuschreien – was machen Sie? Sie schreien wieder rein!
Herr Abgeordneter Jarolim, Sie bemängeln, dass es keine Präambel gibt. Wissen Sie, das Gesetz ist so gut, dass man, wenn man den ersten Blick darauf wirft, bereits weiß, worum es geht. Da brauche ich nicht eine Präambel, in der ich auch noch erläutere, warum ich dieses Gesetz überhaupt mache.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kritik vom Herrn Abgeordneten Jarolim kann man eigentlich in den Wind schlagen, sie ist für nichts und wieder nichts (Abg. Neudeck: Das ist immer so!) und zeigt wieder nur, dass die Opposition gegen alles und jedes opponiert, sogar gegen das, was sie selber beschließt. Das ist die „Qualität“ der Opposition. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Tatsächlich besteht natürlich eine enorme Notwendigkeit für diese beiden Gesetze, denn tagtäglich lesen wir in den Zeitungen von alten Menschen, die in Heimen schlecht behandelt werden, die schlecht untergebracht werden, die nicht richtig versorgt werden. Ganz besonders hat in Wien der Skandal des Pflegeheimes Lainz großen Staub aufgewirbelt. Das zeigt, wie dort Menschen jahrelang misshandelt worden sind (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt doch nicht! Das ist unerhört!), ohne dass die Gemeinde Wien irgendetwas getan hat. – Ich weiß schon, dass Sie das nicht hören wollen, weil die Gemeinde Wien, die Träger und der Bürgermeister, der in erster Linie verantwortlich ist, immer die Menschlichkeit und das soziale Denken in den Vordergrund stellen. Tatsächlich aber ist dieses soziale Engagement total auf der Strecke geblieben, als es um Lainz gegangen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Aber, wie gesagt, wir lesen ununterbrochen von solchen Fällen, jeden Tag kommt ein neuer Fall von schlechter Behandlung alter oder behinderter Menschen ans Tageslicht. Aber ich möchte nicht das Kind mit dem Bad ausgießen. Natürlich gibt es sehr, sehr viele Einrichtungen, die ihre Pflicht ordentlich erfüllen, wo der alte oder behinderte Mensch wirklich entsprechend seiner menschlichen Würde behandelt wird und wo es nichts auszusetzen gibt. Aber die Fälle haben sich gehäuft, wo es Missstände gibt, und deshalb war auch dringender Handlungsbedarf gegeben. Wir müssen jedenfalls die Situation in den Alten- und Behindertenheimen verbessern.
In beiden Gesetzen wird das Interesse und das Wohlergehen des Betreuten in den Mittelpunkt gestellt, und es wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass er auch so behandelt wird, wie es seiner menschlichen Würde entspricht.