Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 41

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denten! Geschätzte Damen und Herren! Im Jänner 2001 unterzeichneten die Republik Österreich und die USA das so genannte Washingtoner Abkommen. Sie alle erinnern sich sicherlich daran, da ja in der Folge auch die gesetzlichen Grundlagen hiefür hier im Nationalrat geschaffen wurden. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vor­sitz.)

Kernstück des so genannten Washingtoner Abkommens war die Gründung des Allge­meinen Entschädigungsfonds, der damals mit 210 Millionen US-Dollar dotiert wurde. Aus diesem Fonds sollen all jene Schäden für Opfer des Nationalsozialismus abge­deckt werden, die entweder bis jetzt noch nie entschädigt wurden oder wo die Ent­scheidungen bei der seinerzeitigen Rückstellung und Entschädigung heute als „extrem ungerecht“, wie es der Gesetzgeber bezeichnet, bewertet werden.

Sowohl die Einzahlung dieser 210 Millionen US-Dollar in den Entschädigungsfonds als auch die Auszahlung aus dem Entschädigungsfonds an die Opfer ist an die inzwischen sehr oft und immer wieder zitierte Rechtssicherheit gebunden. Rechtssicherheit be­deutet in diesem Zusammenhang die Zurückziehung beziehungsweise die Abweisung all jener Klagen durch das Gericht, die bis zum 17. Jänner 2001 bei US-Gerichten eingebracht wurden, sodass es also die so genannten Sammelklagen nicht mehr gibt.

Heute gibt es immer noch eine Sammelklage, die nach wie vor aufrecht ist, und zwar die so genannte Whiteman-Klage. Whiteman deshalb, weil die Erste der Sammel­klägerInnen Dorit Whiteman heißt.

Im Mai 2003, also ungefähr zwei Jahre, nachdem der Allgemeine Entschädigungsfonds eingerichtet wurde, war das Ende der Antragsfrist für diesen Allgemeinen Entschädi­gungsfonds. Insgesamt sind über 19 000 Anträge, exakt 19 125 Anträge, an den Allge­meinen Entschädigungsfonds, der sozusagen in Verwaltungsunion vom Nationalfonds verwaltet wird, eingebracht worden. Von diesen 19 125 Anträgen sind rund zwei Drittel von Überlebenden gestellt worden; die restlichen wurden – das wurde im Gesetz und im Washingtoner Abkommen so festgelegt – von Erben von Opfern des Nationalsozia­lismus eingereicht.

Es geht da also um 19 125 Anträge, aber insgesamt sind es 200 000 Einzelclaims, das heißt Forderungen, und ein paar tausend sind mittlerweile bearbeitet beziehungsweise abgeschlossen, aber ein Ende dieser mühsamen und wirklich sehr, sehr aufwendigen Arbeit ist noch immer nicht in Sicht. Mühsam und aufwendig ist diese Arbeit deshalb, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Entschädigungsfonds – ihnen gebührt wirklich allergrößter Dank – mit Akribie, geradezu mit Inbrunst und mit einem richtigen Forschergeist, würde ich jetzt sagen, den AntragstellerInnen bezie­hungsweise den Erben zur Seite stehen.

Meine Damen und Herren! Sie müssen sich vorstellen, da geht es um Ansprüche, die in der Regel 60 Jahre oder noch länger zurückliegen, und heute einen Nachweis für Ansprüche zu erbringen – aus den diversen österreichischen Archiven beziehungs­weise wo immer diese Unterlagen lagern –, das ist wirklich keine einfache Sache.

Seit Mai 2003, als die Fristen abgelaufen sind – mit einer Nachfrist –, warten jetzt die Antragstellerinnen und Antragsteller darauf, dass sie auch einmal Geld sehen. Und sofern Sie inzwischen nicht verstorben sind, warten sie bis heute.

Deshalb wurde im Kuratorium des Nationalfonds, dem ich angehöre und dem die jeweiligen Präsidenten des Nationalrates vorstehen – seit dem Jahr 2002 ist das Präsi­dent Khol –, die Idee geboren beziehungsweise wurde damals nach Ende der Antrags­frist auch von mir angeregt, darüber nachzudenken, ob es nicht Vorauszahlungen für die AntragstellerInnen aus diesen Claims geben könnte. Vorauszahlungen deshalb, weil damals schon absehbar war, dass die Bearbeitung von mehr als 200 000 Einzel-


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